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Beschlusstext (31. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Ortsteils Winden-Bergheim, Teilbereich Langenbroicher Straße, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 38, Parzelle Nr. 4, tlw.; hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (31. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Ortsteils Winden-Bergheim, Teilbereich Langenbroicher Straße, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 38, Parzelle Nr. 4, tlw.;
hier: Aufstellungsbeschluss)

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BESCHLUSS aus der 8. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 09.03.2006 TOP Betreff 4. 31. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Ortsteils Winden-Bergheim, Teilbereich Langenbroicher Straße, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 38, Parzelle Nr. 4, tlw.; hier: Aufstellungsbeschluss Vorlage: 8/2006 Beschluss: „1.) Die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung von Wohnbauflächen im Ortsteil Winden-Bergheim, und zwar im Bereich des Grundstückes Gemarkung Winden, Flur 38, Parzelle Nr. 4 tlw., entsprechend der Abgrenzung in den der Sitzungsvorlage beigefügten Planunterlagen. 2.) Die Verwaltung wird ermächtigt, das Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“ Beratungsergebnis: 9 Stimmen dafür, 4 dagegen, 0 Enthaltungen