Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 8. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 09.03.2006
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Betreff
4.
31. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Bereich des Ortsteils Winden-Bergheim, Teilbereich Langenbroicher Straße,
Grundstück Gemarkung Winden, Flur 38, Parzelle Nr. 4, tlw.;
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage: 8/2006
Beschluss:
„1.) Die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung von
Wohnbauflächen im Ortsteil Winden-Bergheim, und zwar im Bereich des
Grundstückes Gemarkung Winden, Flur 38, Parzelle Nr. 4 tlw., entsprechend der
Abgrenzung in den der Sitzungsvorlage beigefügten Planunterlagen.
2.) Die Verwaltung wird ermächtigt, das Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.“
Beratungsergebnis: 9 Stimmen dafür, 4 dagegen, 0 Enthaltungen