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Beschlussvorlage (Konzept zur (Hoch-)Begabtenförderung in Wesselinger Grundschulen)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
15 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Beschlussvorlage (Konzept zur (Hoch-)Begabtenförderung in Wesselinger Grundschulen) Beschlussvorlage (Konzept zur (Hoch-)Begabtenförderung in Wesselinger Grundschulen) Beschlussvorlage (Konzept zur (Hoch-)Begabtenförderung in Wesselinger Grundschulen) Beschlussvorlage (Konzept zur (Hoch-)Begabtenförderung in Wesselinger Grundschulen)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 279/2005 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat III 40 51 Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Konzept zur (Hoch-)Begabtenförderung in Wesselinger Grundschulen Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 02.11.2005 Namenszeichen Beteiligte Bereiche 40 51 Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 279/2005 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Peter Kemper 02.11.2005 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss @GRM2@ @GRM3@ @GRM4@ Betreff: Konzept zur (Hoch-)Begabtenförderung in Wesselinger Grundschulen Beschlussentwurf: Der Schulausschuss stimmt der Umsetzung des vom Hoch-Begabten-Zentrum des REK für die Stadt Wesseling entwickelten Konzepts für die (Hoch-)Begabtenförderung in den Grundschulen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, alle noch offenen Fragen zur praktischen Realisierung des Konzepts für das Schuljahr 2006/07 kurzfristig zu klären und den Schulausschuss zeitnah darüber zu unterrichten. Die Gesamtkosten für die Vorbereitung und Durchführung des Projekts belaufen sich für den Zeitraum von Dezember 2005 bis August 2007 auf 19.052 Euro. Davon können 10.000 Euro aus den nicht vollständig verausgabten Mitteln für die (Hoch-)Begabtenförderung in den Kindertageseinrichtungen verwendet werden. Sollte sich die Schulaufsichtsbehörde zur Übernahme der Kosten von 6.552 Euro für zusätzliche Lehrerstunden bereit erklären, fehlen lediglich 2.500 Euro. Andernfalls müssen 9.052 Euro, über beide Haushaltsjahre verteilt, berücksichtig werden. Die Verwaltung schlägt vor, den tatsächlich fehlenden Betrag aus der Budgetaufstockung für die Schulen zu entnehmen. TUIV 08/1998 ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem In der Schulausschusssitzung vom 20.09.2005 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für die (Hoch-)Begabtenförderung in Wesselinger Grundschulen vorzulegen. Dabei sollte das sog. „Frechener Modell“ besonders berücksichtigt werden. 2. Lösung Bei dem sog. „Frechener Modell“ handelt es sich um ein Konzept, das vor einigen Jahren vom HochBegabten-Zentrum (HBZ) des Rhein-Erft-Kreises (REK), unter Leitung von Herrn Dr. Thomas Zech, entwickelt und eingeführt wurde. Die das Konzept umsetzenden Frechener Grundschulen werden vom HBZ seither kontinuierlich in Fragen der (Hoch-)Begabtenförderung beraten und begleitet. Darüber hinaus ist das HBZ bereits seit vielen Jahren an der (Hoch-)Begabtenförderung im Wesselinger Gymnasium beteiligt. Wegen dieser umfänglichen Erfahrungen wird das HBZ zukünftig auch die Fort- und Weiterbildung der Wesselinger Erzieherinnen durchführen sowie die Kindergärten, die diesen Arbeitsschwerpunkt zukünftig aufbauen wollen bei der Ein- und Durchführung der (Hoch)Begabtenförderung begleiten und beraten. Vor diesem Hintergrund wurde Herr Dr. Zech gebeten, für die Stadt Wesseling auch ein geeignetes Konzept für die (Hoch-)Begabtenförderung in den Grundschulen zu entwickeln. Folgende Punkte sollten dabei berücksichtigt werden: 1. Allgemeine, kurze Einführung in die (Hoch-)Begabtenförderung 2. Erfahrungen und Kompetenzen des HBZ im Rhein-Erft-Kreis 3. (Hoch-)Begabtenförderung in Wesseling (Vorschule, Grundschule, Gymnasium) 4. Konkrete Übertragbarkeit des in Frechen umgesetzten „HBZ-Modells“ auf Wesselinger Grundschulen (Organisation und Kosten) 5. Bewertung des Gesamtkonzepts der (Hoch-)Begabtenförderung in Wesseling Der Vorlage wurden sowohl das Konzept des HBZ (Anlage 1) als auch nähere Erläuterungen zum „HBZ Modell“ (Anlage 2) beigefügt. Darüber hinaus wurde ein Faltblatt zum Aufbau und den Aufgaben des HBZ (Anlage 3) ergänzt. Herr Dr. Zech wird in der Sitzung anwesend sein und die schriftlichen Ausführungen erläutern. Zusammenfassend ist festzustellen, dass mit dem HBZ ein Kooperationspartner gefunden wurde, der langfristig den Aufbau und die Weiterentwicklung der (Hoch-)Begabtenförderung in Wesseling in allen Segmenten (Kindergärten, Grundschulen, Gymnasium) begleiten und beraten kann. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Für die Ein- und Durchführung der (Hoch-)Begabtenförderung in den Wesselinger Grundschulen nach dem „HBZ-Modell“ fallen nach Auskunft von Herrn Dr. Zech folgende Kosten an: Für die Durchführung der (Hoch-)Begabtenförderung an einer Grundschule in den Klassen 3 und 4 wird eine zusätzliche halbe Lehrerstelle (14 Std. pro Woche) benötigt. Dafür fallen Kosten von 13.104 Euro pro Schuljahr an ( 9 Monate Unterrichtszeit x 14 Wochenstunden x 26 € = 13.104 Euro). Da im ersten Schuljahr (2006/07) nur in der dritten Klasse gefördert werden kann, reduzieren sich die Kosten auf 6.552 Euro. Für die Auswahl der Kinder, die Beratung der Schulen und der Eltern, die Unterrichtsvorbereitung und die Durchführung des Unterrichts fallen im HBZ Kosten in Höhe von 10.000 Euro pro Schuljahr an, wenn in zwei Klassen (d. h. im dritten und im vierten Schuljahr) gefördert wird. Für das erste Schuljahr (2006/07) entstehen im HBZ Kosten in Höhe von 7.500 Euro, weil nur in einer Klasse (Beginn mit der dritten Klasse) gefördert werden kann. TUIV 08/1998 Zur Vorbereitung der Einführung der (Hoch-)Begabtenförderung in den Wesselinger Grundschulen müssen ab Dezember 2005 und im ersten Halbjahr 2006 grundlegende Vorarbeiten durch das HBZ erledigt werden: Vorbereitung der Lehrkräfte auf die Auswahl geeigneter Schüler, Einführung in das Förderprogramm und Erprobung einzelner Förderansätze. Für diese Vorarbeiten fallen im HBZ Kosten von 5.000 Euro an. Zur Vorbereitung der Maßnahme und zur Durchführung und im ersten Schuljahr (2006/07) entstehen also Kosten von max. 19.052 Euro (5.000 Euro + 7.500 Euro im HBZ und 6.552 Euro für Lehrerstunden). Dieser Betrag könnte sich um den Betrag für die Lehrerstunden reduzieren, wenn die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Schulamt im Rhein-Erft-Kreis und die Bezirksregierung in Köln) sich an diesen Kosten ganz oder teilweise beteiligt. Durch die Kooperation mit dem HBZ fallen darüber hinaus für die Aus- und Fortbildung der Erzieherinnen und die Beratung der Kindergärten, die den Schwerpunkt (Hoch-)Begabtenförderung zukünftig aufnehmen wollen, deutlich niedrigere Kosten an als die vom Rat und dem JHA bereitgestellten Mittel in Höhe von 15.000 Euro. Die Verwaltung geht davon aus, dass von diesem Betrag ca. 10.000 Euro nicht verausgabt werden müssen und somit für die Finanzierung der (Hoch-)Begabtenförderung in den Grundschulen verwendet werden kann. Der offene Restbetrag von 9.052 Euro (der sich wie beschrieben noch um 6.552 Euro reduzieren kann) sollte der Budgetaufstockung für die Schulen entnommen werden. Die genaue Kalkulation kann Anfang 2006 vorgelegt werden, wenn klar ist, ob sich die Schulaufsichtsbehörden an den Kosten beteiligen oder nicht. In der Budgetaufstockung für die Schulen stehen zurzeit noch 18.279,81 Euro zur Verfügung. TUIV 08/1998