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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage 279/2005)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
19 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
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Inhalt der Datei

Anlage zur Vorlage 279/2005 Überblick des Hoch-Begabten-Zentrums zur Einführung der (Hoch-)Begabtenförderung in den Grundschulen der Stadt Wesseling (Zur Vorlage im Schulausschuss) 1. Einführung des Hoch-Begabten-Zentrum- Fördermodells für Grundschulen ab Klasse 3 Die Förderung hochbegabter junger Menschen zielt einerseits ab auf die Entwicklung allgemeiner intellektueller Begabung und sog. Sonderbegabungen (z.B. musischer oder sportiver Art), ist aber andererseits aus humanen, sozialen und pädagogischen Gründen nur dann vertretbar – und vor allem eher aussichtsreich -, wenn sie als Teil der Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen betrieben wird. Unstrittig ist, dass hochbegabte junge Menschen – wie andere Kinder, Jugendliche und junge Menschen – Anspruch auf Förderung haben und spezieller Fördermaßnahmen bedürfen. Das Förderkonzept für hochbegabte junge Menschen integriert - 2. schulische und außerschulische Fördermaßnahmen, die Förderung allgemeiner Hochbegabung und von Sonderbegabungen, die Verbindung schulischer Bildung, Berufspraktika und Integration ins Arbeitsleben und die Förderung der Persönlichkeitsbildung der jungen Menschen im Rahmen ihrer Familien und ihres sozialen Umfeldes. Zur Vorgeschichte der Hochbegabtenförderung im Kreis Als vor 9 Jahren die Regionale Schulberatungsstelle/der Schulpsychologische Dienst des damaligen Erftkreises der Kreisverwaltung ein erstes Konzept zur Förderung besonders begabter, hochbegabter junger Menschen vorgelegt hatte, bestanden weder die bildungspolitischen Voraussetzungen dafür, noch entsprechende Erlasse in Nordrhein-Westfalen. Die Regionale Schulberatungsstelle (RSB), damals noch Teil des HeinrichMeng-Instituts, heute dem Schulamt des Kreises zugeordnet, übernahm die Fortbildungsmaßnahmen für alle 79 Grundschulen, 17 Gymnasien und 3 Gesamtschulen, die diagnostisch-beraterische Arbeit der in der RSB vorgestellten Kinder und Jugendlichen sowie die Entwicklung besonderer Förderansätze: - - Weiterentwicklung der Gymnasien (z.B. Einführung der Fachprofilklassen) und Gesamtschulen in Fragen der Begabten-/Hochbegabtenförderung) und Beratung der aus der Initiative der RSB hervorgegangene Hochbegabtenstiftung der Kreissparkasse Köln (z.B. Einführung von Kinder- und Sommerakademien als außerschulische Förderangebote). Ab Ende 2000 wurde das Hoch-Begabten-Zentrum (HBZ) von einem Förderverein vorgehalten, und zwar in Abstimmung mit der Unteren und Oberen Schulaufsicht für den Regierungsbezirk Köln und übernahm im wesentlichen die Aufgaben der RSB im Bereich der Hochbegabtenförderung. Nach Auslaufen der privaten Fördermittel gründete der Landrat des Rhein-ErftKreises in 2004 einen mit Mitteln der Wirtschaft finanzierten Förderverein als Träger eines Hoch-Begabten-Zentrums für das Rheinland (Aufgaben u.a. siehe bitte im beigefügten Flyer des HBZ). 3. Zur Situation in Wesseling: Im Mai 2005 veranstaltete die Stadt Wesseling eine Konferenz für Erzieherinnen, Lehrkräfte, interessierte Eltern u.a. zum Thema Hochbegabtenförderung, bei der das HBZ seine Arbeit vorstellen konnte. 3.1 Förderung im Vorschulbereich Die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Wesseling und dem HBZ hat dazu geführt, dass das HBZ ein Fortbildungsangebot für Erzieherinnen aller Kindergärten und Kindertagesstätten der Stadt Wesseling entwickelt hat, das ab Anfang 2006 umgesetzt wird. 3.2 Förderung im Grundschulbereich Die RSB und das HBZ haben ein Lehrerfortbildungsprogramm für Alle 79 Grundschulen des Kreises ausgearbeitet, das – in Abstimmung mit der Unteren und Oberen Schulaufsicht und in Zusammenarbeit mit Grundschullehrkräften – ab dem Schuljahr 2005/2006 durchgeführt wird. Ein Schwerpunkt des Programms ist die Begabtenförderung ab Klasse 1. 3.3 Förderung im Käthe-Kollwitz-Gymnasium Das Käthe-Kollwitz-Gymnasium beteiligte sich mit Beginn der Hochbegabtenförderung intensiv an Lehrerfortbildungen und führte als eines der ersten Gymnasien in NRW die sog. Fachprofilklasse ab Jahrgangsstufe 5 ein. Die Zusammenarbeit zwischen dem Käthe-Kollwitz-Gymnasium und dem Hoch-Begabten-Zentrum hat im Schuljahr 2004/2005 einen neuen Schwerpunkt erhalten: Das Hoch-Begabten-Zentrum untersucht im Auftrag des Gymnasiums die für die Fachprofilklasse vorgesehenen Schüler auf deren Eignung hin und berät die Schule bei der Auswahl und Förderung der Schüler. 2 4. Ein weiteres Projekt der Hochbegabtenförderung in Wesseling Begabten/Hochbegabtenförderung: Das HBZ-Fördermodell für Grundschulen ab Klasse 3 Ab Klasse 3 soll nun ab dem Schuljahr 2006/2007 das sogenannte HBZFördermodell für Grundschulen (auch Frechener Modell genannt, weil dort zunächst eingeführt) verwirklicht werden. Das HBZ-Fördermodell für Grundschulen wurde vom Hoch-Begabten-Zentrum konzipiert, um besonders begabte Grundschüler über zwei Jahre in ihrer kognitiven Entfaltung und Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen und zu begleiten. Im Mittelpunkt des Fördermodells stehen sämtliche Lernangebote im Rahmen schulischen Unterrichts, die auf die Lernbedürfnisse, Interessen sowie intellektuellen Fähigkeiten besonders begabter Schüler abgestimmt sind. Das Fördermodell umfasst die systematische Förderung zweier verschiedener Zielgruppen, die nach den individuellen domänspezifischen Interessen bzw. nach dem Leistungspotential der Kinder gebildet werden, nämlich einer Gruppe mit dem Förderschwerpunkt Mathematik/Naturwissenschaften sowie einer Gruppe mit dem Förderschwerpunkt Sprache/Philosophie. Im Zuge der Förderung kommen besonders begabte Kinder aus verschiedenen Schulen eines Standortes einmal wöchentlich zusammen, um in einem der Förderschwerpunkte drei Schulstunden gemeinsam unterrichtet zu werden. Es handelt sich dabei um ein integratives Förderkonzept, bei dem besonders begabte Schüler die Möglichkeit haben, sowohl von dem Umgang mit dem heterogenen Klassenverband ihrer Heimatklassen als auch von den „intellectual peers“ der Förderklassen zu profitieren. 4.1 Zur Organisation Die für diese Fördermaßnahme geeignet erscheinenden Kinder aller Grundschulen werden von deren Lehrkräften für eine Eignungsuntersuchung durch das HBZ vorgeschlagen. Das HBZ und die das Projekt tragende Grundschule – z. B. die Lessingschule – entscheiden dann gemeinsam über die Aufnahme der Kinder, informieren die Lehrkräfte der Kinder und laden deren Eltern zu einem Informationsabend ein, damit die Eltern entscheiden können, ob ihr Kind teilnehmen soll. Die Fördermaßnahme beginnt im 3. Schuljahr und wird im 4. Schuljahr fortgesetzt. Die einzelnen Arbeitsschritte (z.B. Information der Grundschulen über die Art der Auswahl, die Untersuchungen der Kinder, die Beratung der Schulen und Eltern) werden vom HBZ übernommen. Die Unterrichtskonzepte werden vom HBZ zur Verfügung gestellt. Der Unterricht wird von Lehrkräften und den Psychologen des HBZ gemeinsam durchgeführt. 3 Am Ende jedes Schuljahres wird mit Hilfe des HBZ untersucht, was die Förderung erbracht hat. Das Besondere dieses Ansatzes besteht in der Verzahnung des HBZFördermodells mit der Fachprofilklasse des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums ab Klasse 5 und den übrigen Förderansätzen des Gymnasiums. 4.2 Kostenansatz Lehrerstunden: Die Fördermaßnahme erfordert insgesamt eine halbe Lehrstelle, also 14 Stunden. Sollten diese nicht verfügbar sein, fallen pro Schuljahr Honorarkosten an in Höhe von 9 Monate (Unterrichtszeit) x 14 Wochenstunden x 26 € = 13.104,--€ Diese Kosten fallen an, wenn pro Schuljahr Kinder des 3. Schuljahres und des 4. Schuljahres gefördert werden ( im ersten Förderjahr also nur 6.552,--€, da nur Kinder des 3.Schuljahres zu fördern wären). Arbeit des HBZ: Für die Auswahl der Kinder, Beratung der Schulen und Eltern, Unterrichtsvorbereitung und Unterrichtsmitarbeit fallen im „Vollbetrieb“ (also wenn eine dritte und eine vierte Klasse gefördert wird) pro Jahr Kosten in Höhe von 10.000 Euro an. Unter der Voraussetzung, dass der Schulausschuss die Umsetzung der (Hoch-)Begabtenförderung in den Grundschulen genehmigt, beginnt das HBZ ab Dezember 2005 und im ersten Halbjahr 2006 mit grundlegenden Vorarbeiten: Vorbereitung der Lehrkräfte auf die Auswahl geeigneter Schüler, Einführung in des Förderprogramm und Erprobung einzelner Förderansätze. Für diese Vorarbeiten fallen im HBZ Kosten von 5.000 Euro an. Ab dem Schuljahr 2006/2007 würde dann die Auswahluntersuchung, Beratung der Schulen und Eltern sowie die Unterrichtsarbeit erfolgen. In der Startphase des Projekts (Schuljahr 2006/2007) werden zunächst nur Drittklässler aufgenommen, so dass im HBZ nur Kosten in Höhe von 7.500 Euro entstehen. Für die Vorbereitung (ab Dezember 2005) und die Umsetzung der Maßnahme im ersten Schuljahr (2006/2007) entstehen im HBZ folglich Gesamtkosten in Höhe von 12.500 Euro. 4 5. Abschließende Beurteilung der Fördermaßnahmen für besonders begabte Kinder und Jugendliche der Stadt Wesseling Beginnend mit der Weiterbildung von Erzieherinnen der Wesselinger Kindertagesstätten, Förderung der Vorschulkinder, Begabtenförderung ab Klasse 1, dem HBZ-Fördermodell ab Klasse 3, der Fachprofilklasse ab Jahrgangsstufe 5 am Käthe-Kollwitz-Gymnasium sowie den außerschulischen Fördermaßnahmen wie z.B. den Kinder- und Sommerakademien der Hochbegabtenstiftung der KSK Köln und dem Programm „Schüler an die Uni“ würde die Stadt Wesseling – beispielhaft für ganz NRW – eine umfassende Förderung Hochbegabter ermöglichen. 5