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Beschlusstext (2. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Winden-Langenbroich, "Waldstraße"; hier: Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,0 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (2. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Winden-Langenbroich, "Waldstraße";
hier:  Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft)

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Inhalt der Datei

„Im Rahmen der 2. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Winden-Langenbroich werden die Belange von Natur und Landschaft wie folgt berücksichtigt: • Für das Grundstück Gemarkung Winden, Parzelle Nr. 6, erfolgt die Neuanlegung eines Laubwaldes in einer Größe von 1.317 m². • Für das Grundstück Gemarkung Winden, Parzelle Nr. 7, erfolgt die Neuanlegung eines Laubwaldes in einer Größe von 2.634 m². Die entsprechenden Neuaufforstungen erfolgen auf dem gemeindeeigenen Grundstück Gemarkung Drove, Flur 6, Parzelle Nr. 111.“