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Beschlusstext (Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan und Anlagen der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2001 und fortgeschriebenes Haushaltssicherungskonzept sowie Investitionsprogramme der Gemeinde Kreuzau und des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia für den Planungszeitraum 2000 bis 2004)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,6 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan und Anlagen der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2001 und fortgeschriebenes Haushaltssicherungskonzept sowie Investitionsprogramme der Gemeinde Kreuzau und des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia für den Planungszeitraum 2000 bis 2004) Beschlusstext (Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan und Anlagen der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2001 und fortgeschriebenes Haushaltssicherungskonzept sowie Investitionsprogramme der Gemeinde Kreuzau und des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia für den Planungszeitraum 2000 bis 2004)

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Inhalt der Datei

„Auf Grund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. März 2000 (GV. NRW. S. 245), hat der Rat der Gemeinde Kreuzau mit Beschluss vom ______________ folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2001, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich eingehenden Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 46.524.276 DM in der Ausgabe auf 56.761.822 DM im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 9.840.037 DM in der Ausgabe auf 9.840.037 DM festgesetzt. §2 Kredite werden nicht veranschlagt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsausgaben und Ausgaben für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 2.850.000 DM festgesetzt. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2001 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 20.000.000 DM festgesetzt. §5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2001 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 1.2 2. 220 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 360 v.H. Gewerbesteuer auf 400 v.H. §6 Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahr 2009 wieder hergestellt. Die im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen. §7 Soweit im Stellenplan der Vermerk a) kw (künftig wegfallend) angebracht ist, kommt die Planstelle nach Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers in Wegfall, b) ku (künftig umzuwandeln) angebracht ist, ist jede freiwerdende Planstelle in eine Stelle mit niedrigerer Besoldungs-, Vergütungs- bzw. Lohngruppe umzuwandeln.“