Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
08.06.10, 04:19
Aktualisiert
08.06.10, 04:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
X Öffentliche Sitzung
V 87/2010
27.05.2010
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
09.06.2010
Kreistag
23.06.2010
Fragestunde für Einwohner/innen in den Sitzungen des Kreistages
Sachbearbeiter/in: Frau Poganski
Tel.: 15 317 Abt.: Pers. Ref. des Landrates
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt von der Regelung des § 11 der Geschäftsordnung für den Kreistag des
Kreises Euskirchen vom 01.09.1999 wie folgt Gebrauch zu machen:
Beginnend ab dem 06.10.2010 wird in jeder Kreistagssitzung der Tagesordnungspunkt
"Beantwortung von Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises Euskirchen"
aufgenommen, sofern Fragen vorliegen, die sich auf Angelegenheiten des Kreises beziehen und die
bis zum 10. Tage vor der Sitzung des Kreistages dem Landrat zugeleitet wurden.
§ 11 der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Euskirchen vom 01.09.1999 wird insofern
fortgeschrieben.
-2-
Begründung:
Der Beschlussvorschlag beruht auf einem Vorschlag des Landrates in der Sitzung des
Kreisausschusses am 24.03.2010.
Bei der Durchführung von Einwohnerfragestunden sind entsprechend § 11 der Geschäftsordnung für
den Kreistag des Kreises Euskirchen folgende Voraussetzungen einzuhalten:
Die Einwohnerfragen müssen sich auf Angelegenheiten des Kreises beziehen. Anfragen, die dieser
Anforderung entsprechen und sieben Kalendertage vor der Kreistagssitzung dem Landrat zugeleitet
wurden, werden in einer Fragestunde für Einwohner/innen in die Tagesordnung der nächstfolgenden
Kreistagssitzung aufgenommen.
Für die Fragestunde werden maximal 60 Minuten angesetzt. Jeder Einwohner kann bis zu zwei
Fragen in einer Fragestunde stellen; eine Zusatzfrage wird zugelassen. Die Fragen werden mündlich
durch den Landrat oder dessen allgemeinen Vertreter beantwortet. In dem Fall, dass eine mündliche
Beantwortung nicht möglich ist, erfolgt eine schriftliche Antwort. Eine Sachdebatte wird nicht geführt.
Anfragen dürfen zurückgewiesen werden, wenn die begehrte Auskunft demselben oder einem
anderen Fragensteller innerhalb der letzten sechs Monate bereits erteilt wurde oder die Beantwortung
offenkundig mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre.
Für die Aufstellung der Tagesordnung muss bekannt sein, ob Fragen vorliegen und mithin der
Tagesordnungspunkt "Beantwortung von Fragen der Einwohnerinnen und Einwohnern des Kreises
Euskirchen" aufgenommen wird. Zur ausreichenden Vorbereitung erscheint es daher angemessen,
die Einreichungsfrist aus § 11 der Geschäftsordnung (7 Tage) auf 10 Tage zu verlängern. Dies
erscheint auch im Hinblick auf die Frist zur Einberufung des Kreistages sinnvoll, wonach die
Einladung zur Sitzung des Kreistages acht Tage vor der Sitzung zur Post gegeben wird (siehe § 1
Abs. 1 Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Euskirchen).
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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