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Beschlusstext (Anpassung der Friedhofs- und Gebührensatzung der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
5,4 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Anpassung der Friedhofs- und Gebührensatzung der Gemeinde Kreuzau)

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Inhalt der Datei

„1. Ab dem werden im Bereich des Friedhofs- und Bestattungswesens folgende Gebühren festgesetzt: a) für die Einräumung und Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten für die Dauer von 40 Jahren: Je Wahlgrab 2.620,00 DM b) Für die Benutzung der Friedhofskapelle c) Für die Grabbereitung 1. 405,00 DM Erdbestattungen a) für Personen bis einschl. 5 Jahre 470,00 DM b) für Personen über 5 Jahre 940,00 DM 2. Urnenbeisetzungen 3. Erdbestattungen am 470,00 DM Freitagnachmittag und Samstagmorgen Aufschlag d) 2. 233,00 DM Nutzungsentgelt für die Bereitstellung eines 1. Reihengrabes 480,00 DM 2. Kindergrabes 240,00 DM 3. Urnenreihengrabes 240,00 DM 4. Anonymen Urnengrabes 482,00 DM Die 10. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Kreuzau für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 07. Oktober 1981 wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Der Bürgermeister - Ramm -