Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
5,4 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
„1.
Ab dem
werden im Bereich des Friedhofs- und
Bestattungswesens folgende Gebühren festgesetzt:
a)
für die Einräumung und Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten
für die Dauer von 40 Jahren:
Je Wahlgrab
2.620,00 DM
b)
Für die Benutzung der Friedhofskapelle
c)
Für die Grabbereitung
1.
405,00 DM
Erdbestattungen
a)
für Personen bis einschl. 5 Jahre
470,00 DM
b)
für Personen über 5 Jahre
940,00 DM
2.
Urnenbeisetzungen
3.
Erdbestattungen am
470,00 DM
Freitagnachmittag und Samstagmorgen
Aufschlag
d)
2.
233,00 DM
Nutzungsentgelt für die Bereitstellung eines
1.
Reihengrabes
480,00 DM
2.
Kindergrabes
240,00 DM
3.
Urnenreihengrabes
240,00 DM
4.
Anonymen Urnengrabes
482,00 DM
Die 10. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Kreuzau für das
Friedhofs- und Bestattungswesen vom 07. Oktober 1981 wird in der als Anlage
beigefügten Fassung beschlossen.
Der Bürgermeister
- Ramm -