Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
4,9 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
„Ab dem 01. Januar 2001 wird jährlich an jeden Jugendgruppenleiter eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von 240,-- DM gezahlt. Die Bezuschussung
für alle Jugendgruppenleiter erfolgt insgesamt auf der Grundlage einer
Berechnung höchstens mit dem Betrag, der sich aus einer Summe von 240,DM je angefangene 20 Jugendfeuerwehrmitglieder, bezogen auf die
Gesamtfeuerwehr Kreuzau, ermittelt. Sollte zusätzlich ein weiterer
Führungsposten bekleidet werden, so wird nur der höhere Betrag gezahlt.
Über die Aufwandsentschädigungen hinaus können keine zusätzlichen Kosten
mehr mit der Gemeinde abgerechnet werden.“