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Beschlusstext (Festsetzung der Aufwandsentschädigungen für die Jugendgruppenleiter der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
4,9 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Festsetzung der Aufwandsentschädigungen für die Jugendgruppenleiter der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau)

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Inhalt der Datei

„Ab dem 01. Januar 2001 wird jährlich an jeden Jugendgruppenleiter eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 240,-- DM gezahlt. Die Bezuschussung für alle Jugendgruppenleiter erfolgt insgesamt auf der Grundlage einer Berechnung höchstens mit dem Betrag, der sich aus einer Summe von 240,DM je angefangene 20 Jugendfeuerwehrmitglieder, bezogen auf die Gesamtfeuerwehr Kreuzau, ermittelt. Sollte zusätzlich ein weiterer Führungsposten bekleidet werden, so wird nur der höhere Betrag gezahlt. Über die Aufwandsentschädigungen hinaus können keine zusätzlichen Kosten mehr mit der Gemeinde abgerechnet werden.“