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Verwaltungsergänzung (Richtlinien zur Förderung von Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,8 kB
Datum
27.05.2010
Erstellt
19.05.10, 04:24
Aktualisiert
19.05.10, 04:24
Verwaltungsergänzung (Richtlinien zur Förderung von Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z2 /V 65/2010 Datum: 10.05.2010 Richtlinien zur Förderung von Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften Aufgrund der Vorberatung in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11.03.2010 sowie der Beratungen im Rahmen der Aufgabenkritik am 20.05.2010 wird vorgeschlagen, die Beschlussfassung wie folgt zu ändern: „Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Richtlinien zur Förderung der offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften als Teil des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplans analog zur Z2 V 64/2010 um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2011 zu verlängern.“ Die Folgekostenberechnung bis 2015 ist gem. des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 11.03.2010 als Anlage beigefügt. gez. I. V. Poth