Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,8 kB
Datum
27.05.2010
Erstellt
19.05.10, 04:24
Aktualisiert
19.05.10, 04:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z2 /V 65/2010
Datum: 10.05.2010
Richtlinien zur Förderung von Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften
Aufgrund der Vorberatung in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11.03.2010 sowie
der Beratungen im Rahmen der Aufgabenkritik am 20.05.2010 wird vorgeschlagen, die
Beschlussfassung wie folgt zu ändern:
„Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Richtlinien zur Förderung der offenen Kinder- und
Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften als Teil des Kommunalen Kinder- und
Jugendförderplans analog zur Z2 V 64/2010 um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2011 zu verlängern.“
Die Folgekostenberechnung bis 2015 ist gem. des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom
11.03.2010 als Anlage beigefügt.
gez. I. V. Poth