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Beschlussvorlage (Planfeststellung für den Neubau der Tank- und Rastanlagen Ravensberger Land Nord und Süd an der A 2 bei Bielefeld hier: Stellungnahme der Gemeinde Leopoldshöhe zur Tank- und Rastanlage Ravensberger Land Süd)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
20.06.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlussvorlage (Planfeststellung für den Neubau der Tank- und Rastanlagen Ravensberger Land Nord und Süd an der A 2 bei Bielefeld  
hier: Stellungnahme der Gemeinde Leopoldshöhe zur Tank- und Rastanlage Ravensberger Land Süd) Beschlussvorlage (Planfeststellung für den Neubau der Tank- und Rastanlagen Ravensberger Land Nord und Süd an der A 2 bei Bielefeld  
hier: Stellungnahme der Gemeinde Leopoldshöhe zur Tank- und Rastanlage Ravensberger Land Süd)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 100/2007 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 24. November 2009 Planfeststellung für den Neubau der Tank- und Rastanlagen Ravensberger Land Nord und Süd an der A 2 bei Bielefeld hier: Stellungnahme der Gemeinde Leopoldshöhe zur Tank- und Rastanlage Ravensberger Land Süd Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 20.06.2007 Bemerkungen Sachdarstellung: Nach Einschätzung des Bundesministeriums für Verkehr sind die vorhandenen Verkehrsanlagen der Autobahnnebenbetriebe an der A 2 in vielen Fällen den Anforderungen aus den deutlich gestiegenen Verkehrsaufkommen insbesondere im Lkw-Bereich nicht mehr gewachsen. Da ein Ausbau der in einem Landschaftsschutzgebiet gelegenen Tank- und Rastanlagen Gütersloh Nord/Süd nur bedingt möglich und die TR Anlagen Herford nicht ausbaubar sind, wurde gem. Ministeriumserlass eine Standortuntersuchung angewiesen. Die Standortuntersuchung hat die Tank- und Rastanlage Brönninghausen als den günstigsten Standort ermittelt. Die Gebäudehöhen der geplanten Tank- und Rastanlage werden 10 m nicht überschreiten. Die Höhe des geplanten Erdwalles (Lärmschutzwall) beträgt 3 m. Gegen die Planung bestehen keine schalltechnischen, lufthygienischen (Stickstoffdioxid, Feinstaub; Benzol) oder hydrologischen Einwände gem. der vorgelegten Gutachten. Neben der Ein- und Ausfahrt von der Autobahn auf die Tank- und Rastanlage besteht eine Betriebszufahrt zur Evenhauser Str. (K 15). Sie wird im weiteren Verlauf an die Bielefelder Straße (L805) und an die Bechterdisser Straße (K 1) angebunden. Aus den Unterlagen ist nicht ersichtlich ob eine Absperrung vorgesehen ist. Damit wäre es denkbar, dass jeder von der Tank- und Rastanlage abfahren kann (s. Anlage). Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen werden größtenteils im Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe liegen (s. Anlage). Dieses sind: A3 A4 A5 Aufforstung einer bisher intensiv genutzten Ackerfläche standortgerechten Laubgehölzen Aufforstung einer bisher intensiv genutzten Ackerfläche standortgerechten Laubgehölzen und Sukzessionsfläche Waldmantelpflanzung an einem Ufergehölz an der Windwehe mit 50.011 qm mit 22.963 qm 4.842 qm -2- Die Ausgleichsmaßnahmen werden spätestens 1 Jahr nach Baubeginn der Tank- und Rastanlage angelegt. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe stellt Fläche für die Landwirtschaft für die vorgesehenen Ausgleichsfläche dar. In der Umgebung ist Wald, Fläche für die Landwirtschaft, Ausgleichsfläche und nord-östlich Wohnbaufläche dargestellt. Ein weiterer Entwicklungsbedarf der Wohnbaufläche in Richtung der geplanten Ausgleichsfläche ist zukünftig nicht erkennbar. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe stellt die Ausgleichsflächen, die aufgrund der eigenen und übergeordneten Planungen entstanden sind, dar. Dies ist neben der inhaltlichen Aussage auch eine Form der Sicherung. Hiermit wird verhindert, dass eine Fläche, die eine Ausgleichsfläche ist, bei einer Planung nicht übersehen wird. Die Darstellung der Ausgleichsflächen im Flächennutzungsplan hat sich bereits bewährt. Deshalb ist die Gemeinde Leopoldshöhe bestrebt, auch Ausgleichsflächen von übergeordneten Planungen im Flächennutzungsplan darzustellen. Fazit: Die Errichtung der Tank- und Rastanlage erfolgt auf dem Gebiet der Stadt Bielefeld. Eine Beeinträchtigung des Gemeindegebiets durch die baulichen Anlagen, z.B. hinsichtlich des Landschaftsbildes, ist nicht ersichtlich. Auswirkungen könnten sich allerdings ergeben, wenn eine ungehinderte „Abfahrt“ von der Tank- und Rastanlage in das allgemeine Straßennetz möglich ist. Hier wäre ein sogenannter „Schleichverkehr“ vorstellbar. Gerade ein zusätzlicher Lkw-Verkehr ist nicht wünschenswert. Der Flächennutzungsplan ist für weitere Planungsüberlegungen der Gemeinde Leopoldshöhe bedeutsam. Die Darstellung der geplanten Ausgleichsflächen ist daher angezeigt. Die Anpassung des Flächennutzungsplanes, einschließlich der Informationsweitergabe an andere Behörden, hat nach Ansicht der Gemeinde durch die Verursacher zu erfolgen. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, dass die gemeindliche Stellungnahme, Aussagen zur Betriebszufahrt und zur Darstellung der Ausgleichsflächen im Flächennutzungsplan beinhaltet. Schemmel Anlagen: Übersichtsplan Übersicht Ausgleichsflächen Übersichtsplan Tank- und Rastanlagen