Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
20.06.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
100/2007
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
24. November 2009
Planfeststellung für den Neubau der Tank- und Rastanlagen Ravensberger Land Nord und
Süd an der A 2 bei Bielefeld
hier: Stellungnahme der Gemeinde Leopoldshöhe zur Tank- und Rastanlage Ravensberger
Land Süd
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
20.06.2007
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Nach Einschätzung des Bundesministeriums für Verkehr sind die vorhandenen Verkehrsanlagen
der Autobahnnebenbetriebe an der A 2 in vielen Fällen den Anforderungen aus den deutlich
gestiegenen Verkehrsaufkommen insbesondere im Lkw-Bereich nicht mehr gewachsen. Da ein
Ausbau der in einem Landschaftsschutzgebiet gelegenen Tank- und Rastanlagen Gütersloh
Nord/Süd nur bedingt möglich und die TR Anlagen Herford nicht ausbaubar sind, wurde gem.
Ministeriumserlass eine Standortuntersuchung angewiesen. Die Standortuntersuchung hat die
Tank- und Rastanlage Brönninghausen als den günstigsten Standort ermittelt.
Die Gebäudehöhen der geplanten Tank- und Rastanlage werden 10 m nicht überschreiten. Die
Höhe des geplanten Erdwalles (Lärmschutzwall) beträgt 3 m.
Gegen die Planung bestehen keine schalltechnischen, lufthygienischen (Stickstoffdioxid,
Feinstaub; Benzol) oder hydrologischen Einwände gem. der vorgelegten Gutachten.
Neben der Ein- und Ausfahrt von der Autobahn auf die Tank- und Rastanlage besteht eine
Betriebszufahrt zur Evenhauser Str. (K 15). Sie wird im weiteren Verlauf an die Bielefelder Straße
(L805) und an die Bechterdisser Straße (K 1) angebunden. Aus den Unterlagen ist nicht ersichtlich
ob eine Absperrung vorgesehen ist. Damit wäre es denkbar, dass jeder von der Tank- und
Rastanlage abfahren kann (s. Anlage).
Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen werden größtenteils im Gebiet der Gemeinde
Leopoldshöhe liegen (s. Anlage). Dieses sind:
A3
A4
A5
Aufforstung einer bisher intensiv genutzten Ackerfläche
standortgerechten Laubgehölzen
Aufforstung einer bisher intensiv genutzten Ackerfläche
standortgerechten Laubgehölzen und Sukzessionsfläche
Waldmantelpflanzung an einem Ufergehölz an der Windwehe
mit 50.011 qm
mit 22.963 qm
4.842 qm
-2-
Die Ausgleichsmaßnahmen werden spätestens 1 Jahr nach Baubeginn der Tank- und Rastanlage
angelegt.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe stellt Fläche für die Landwirtschaft für die
vorgesehenen Ausgleichsfläche dar. In der Umgebung ist Wald, Fläche für die Landwirtschaft,
Ausgleichsfläche und nord-östlich Wohnbaufläche dargestellt. Ein weiterer Entwicklungsbedarf der
Wohnbaufläche in Richtung der geplanten Ausgleichsfläche ist zukünftig nicht erkennbar.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe stellt die Ausgleichsflächen, die aufgrund
der eigenen und übergeordneten Planungen entstanden sind, dar. Dies ist neben der inhaltlichen
Aussage auch eine Form der Sicherung. Hiermit wird verhindert, dass eine Fläche, die eine
Ausgleichsfläche ist, bei einer Planung nicht übersehen wird. Die Darstellung der
Ausgleichsflächen im Flächennutzungsplan hat sich bereits bewährt. Deshalb ist die Gemeinde
Leopoldshöhe bestrebt, auch Ausgleichsflächen von übergeordneten Planungen im
Flächennutzungsplan darzustellen.
Fazit:
Die Errichtung der Tank- und Rastanlage erfolgt auf dem Gebiet der Stadt Bielefeld. Eine
Beeinträchtigung des Gemeindegebiets durch die baulichen Anlagen, z.B. hinsichtlich des
Landschaftsbildes, ist nicht ersichtlich. Auswirkungen könnten sich allerdings ergeben, wenn eine
ungehinderte „Abfahrt“ von der Tank- und Rastanlage in das allgemeine Straßennetz möglich ist.
Hier wäre ein sogenannter „Schleichverkehr“ vorstellbar. Gerade ein zusätzlicher Lkw-Verkehr ist
nicht wünschenswert.
Der Flächennutzungsplan ist für weitere Planungsüberlegungen der Gemeinde Leopoldshöhe
bedeutsam. Die Darstellung der geplanten Ausgleichsflächen ist daher angezeigt. Die Anpassung
des Flächennutzungsplanes, einschließlich der Informationsweitergabe an andere Behörden, hat
nach Ansicht der Gemeinde durch die Verursacher zu erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, dass die gemeindliche Stellungnahme,
Aussagen zur Betriebszufahrt und zur Darstellung der Ausgleichsflächen im Flächennutzungsplan
beinhaltet.
Schemmel
Anlagen:
Übersichtsplan
Übersicht Ausgleichsflächen
Übersichtsplan Tank- und Rastanlagen