Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
155/2007
zur Sitzung
des Ausschusses für Umwelt,
Friedhöfe und Abfallwirtschaft
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB I Innerer Service / Personal /
Finanzen
Auskunft erteilt:
Frau Sampieri
Telefon:
05208 / 991-203
Datum:
24. November 2009
Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe
und Abfallwirtschaft
Termin
22.11.2007
Haupt- und Finanzausschuss
06.12.2007
Rat
13.12.2007
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Für das Jahr 2008 ergibt sich eine weitestgehend konstante Gebührensituation.
Die Verwiegekosten (Gewichtsgebühren) bleiben für das Jahr 2008 unverändert. Es erhöhen sich lediglich
die Grundgebühren für Behälter, allerdings nur minimal.
Eine Gefäßkombination erhöht sich um 2,00 € auf 61,00 € und ein grau/grün befreites Gefäß um 1,00 € auf
42,50 €.
Im Bereich der 1.100 l Container sind Erhöhungen bis zu 3,4 % zu verzeichnen. Damit liegen die
Grundgebühren jedoch noch knapp unter dem Durchschnitt der letzten 7 Jahre, so dass man auch hier von
einer stabilen Grundgebühr sprechen kann.
Die erhöhte Mehrwertsteuer im letzten Jahr auf 19 % sowie minimale Erhöhungen der Fa. Tönsmeier
konnten aufgrund der hohen Ausschüttungen und Erlöse im Jahr 2007 aufgefangen werden.
Für 2008 ergibt sich eine etwas geringere Einnahmesituation, so dass diese Aufwendungen nicht mehr
komplett auszugleichen sind.
Hinzu kommen die stark angestiegenen Preise von Mulden (Bauhof), die die widerrechtliche Müllentsorgung
für das Jahr 2008 erhöhen.
Ein höheres Müllaufkommen ist jedoch nicht zu verzeichnen.
Die Gebührenkalkulation (Stand September 2007) ist als Anlage beigefügt.
-2-
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss die
Gebührenkalkulation dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.
In Vertretung
Lange