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Beschlussvorlage (Kulturbetriebe der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2008; Behandlung des Jahresverlustes)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
82 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
02.07.10, 12:29
Aktualisiert
02.07.10, 12:29
Beschlussvorlage (Kulturbetriebe der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2008; Behandlung des Jahresverlustes) Beschlussvorlage (Kulturbetriebe der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2008; Behandlung des Jahresverlustes) Beschlussvorlage (Kulturbetriebe der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2008; Behandlung des Jahresverlustes)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 110/2010 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen 41 Vorlage für Kultur- und Partnerschaftsausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Kulturbetriebe der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2008; Behandlung des Jahresverlustes Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche 41 22.04.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 110/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 22.04.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Kultur- und Partnerschaftsausschuss Rat Betreff: Kulturbetriebe der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2008; Behandlung des Jahresverlustes Beschlussentwurf: Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Sondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2008 in der Fassung, die der Vorlage Nr. 110/2010 beigefügt ist, werden festgestellt. Das Wirtschaftsjahr 2008 schließt mit einem Jahresverlust von 608.399,05 € ab. Der nach Saldierung des Jahresverlusts mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr von 744,66 € und der durch die Stadt vorgenommenen Verlustabdeckung von 708.200 € verbleibende Überschuss von 99.056,29 € auf neue Rechnung vorgetragen. Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt. Sachdarstellung: 1. Problem Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2008 der Kulturbetriebe der Stadt Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden zwischenzeitlich durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk: „Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Allen ordentlichen Mitgliedern des Kultur und Partnerschaftsausschusses wurde je ein Exemplar des Prüfberichts zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind zudem der Vorlage beigefügt. Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebssausschuss – festzustellen, und es ist zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu entscheiden. 2. Lösung Das Wirtschaftsjahr 2008 schließt mit einem Jahresverlust von 608.399,05 € ab. Durch die im Wirtschaftsjahr zur vorläufigen Abdeckung des Jahresverlusts geleistete Zuführung aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 708.200,00 € wird der Verlust vollständig ausgeglichen. Unter Berücksichtigung des Verlustvortrags aus dem Vorjahr in Höhe von 744,66 € verbleibt ein Überschuss in Höhe von 99.056,29 €. Die Betriebsleitung schlägt vor, den Überschuss auf neue Rechnung vorzutragen. Ursächlich für den im Vergleich zum Wirtschaftsplan geringeren Jahresverlust sind insbesondere höhere Umsatzerlöse und geringere Personalaufwendungen als kalkuliert. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen sind dargestellt.