Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
94 kB
Datum
14.06.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
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13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ mit Veränderungssperre
Mai 2007
GEMEINDE LEOPOLDSHÖHE
13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“
mit Veränderungssperre
Planzeichnung
Begründung
Stand: Aufstellung Mai 2007
Seite: 1
13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ mit Veränderungssperre
Mai 2007
Inhaltsverzeichnis........................................................................................................Seite
████████████████████████████████████████
B
Präambel
C
Planzeichnung ███████████████
████████████████████████████████████████████
██████████████████████████████████
█████████████████████
██████████████████████████ / Rechtsgrundlagen
H
Verfahrensvermerke
Begründung
I
Änderung des Bebauungsplanes
I. 1 Ziel, Zweck und Notwendigkeit zur Änderung des Bebauungsplanes
I. 2 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan, bisherige / künftige Darstellung
I. 3 Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung
I. 4 Veränderungssperre
I. 5 Abgrenzung des Geltungsbereiches
II
Gegenwärtige Rahmenbedingungen
II. 1 Lage im Gemeindegebiet / Geländeverhältnisse / Baugrund u. Bodenverhältnisse
II. 2 Eigentumsstruktur / Baulicher Bestand
II. 3 Nutzung / Immissionsbelastung
II. 4 Bestehendes Planungsrecht, Anwendung des Gesetzes zur Erleichterung von
Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte gem. § 13 a BauGB
III
Wesentlicher Inhalt und zu erwartende Auswirkungen der Planung
8
III. 1 Städtebauliches Konzept
III.
2 Art und Maß
Grundstücksfläche
der
baulichen
Nutzung,
Bauweise
und
überbaubare
III. 3 Baugestaltung, Einfriedung
III. 4 Verkehrsflächen, Geh-, Fahr- und Leistungsrechte, Erschließung
III. 5 Ver- und Entsorgung
III. 6 ÖPNV
III. 7 Eingriff in Boden, Natur und Landschaft
III. 8 Bodenverhältnisse / Bodenschutz
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13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ mit Veränderungssperre
B
Mai 2007
Präambel
Aufgrund des §1 Abs. 3 und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und § 86 der
Bauordnung für das Land Nordrhein – Westfalen (BauO NRW) i.V.m. § 41 der
Gemeindeordnung NRW hat die Gemeinde Leopoldshöhe die 13. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 04 / 05 „Auf dem Rohe“ bestehend aus der Planzeichnung
und den textlichen Festsetzungen sowie den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung
beschlossen.
Leopoldshöhe, ________________
________________________
Bürgermeister
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBI. I S. 2414)
Bundesnaturschutzgesetz (BnatSchG) in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 25. März 2002 (BGBI. I S. 1381) zuletzt geändert durch
Art. 5 v. 24.06.2004 (GV NW S. 666)
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132)
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der aktuellen
Fassung der Bekanntmachung vom 01. März 2000 (GV NRW S. 256)
Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 (BGBI. 1991 I S. 58)
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13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ mit Veränderungssperre
Mai 2007
H. Verfahrensvermerke
Katasternachweis
Eindeutigkeit
Aufstellung
Die
Darstellung
des
gegenwärtigen
Zustandes stimmt mit
den Katasterunterlagen
überein.
Es wird bescheinigt,
dass die Festsetzungen
der
städtebaulichen
Planung
geometrisch
eindeutig sind.
Dieser Plan ist gemäß
§ 2 des Baugesetzbuches durch Beschluss
des
Hochbauund
Planungsausschusses
der
Gemeinde
Leopoldshöhe
vom
_______________
aufgestellt worden.
Detmold,
ortsüblich
gemacht.
Die Planungsunterlagen
für den Geltungsbereich
des Planes auf der
Grundlage der Flurkarte
M. 1:1000 entsprechen
dem Stand v.
__________________
Detmold,
Auslegung
Der
Hochbauund
Planungsausschuss der
Gemeinde Leopoldshöhe
hat in seiner Sitzung am
________________
dem
Entwurf
des
Bebauungsplanes zugestimmt und seine öffentliche Auslegung gem.
§ 3 Abs. 2 beschlossen.
Der
Aufstellungs- Ort und Dauer der
beschluss wurde am
öffentlichen Auslegung
wurden ortsüblich am
bekannt bekannt gemacht.
Der Entwurf des BebauKreis Lippe
Kreis Lippe
ungsplanes und der
Im Auftrag
Im Auftrag
Leopoldshöhe,
Begründung haben vom
_____________ bis
Der Landrat, Kreis Lippe Der Landrat, Kreis Lippe Gemeinde Leopoldshöhe _____________
gem.
Vermessung
und Vermessung
und
§ 3 Abs. 2 BauGB
Kataster
Kataster
öffentlich ausgelegen.
Schemmel
(Bürgermeister)
Schemmel
(Bürgermeister)
Satzungsbeschluss Inkrafttreten
Planverfasser
Dieser Bebauungsplan
ist gem. § 10 des Baugesetzbuches vom Rat der
Gemeinde Leopoldshöhe
am _________________
als Satzung beschlossen
worden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes
ist
vom
Bauamt der Gemeinde
Leopoldshöhe
ausgearbeitet worden.
Dieser Bebauungsplan
ist gemäß §10 (3)
BauGB
am
____________________
im Amtsblatt des Kreises
Lippe bekannt gemacht
worden.
Der Bebauungsplan ist
damit am____________
rechtverbindlich
geworden.
Leopoldshöhe,
Leopoldshöhe,
Leopoldshöhe,
Gemeinde Leopoldshöhe
Gemeinde Leopoldshöhe Gemeinde Leopoldshöhe
Schemmel
(Bürgermeister)
Schemmel
(Bürgermeister)
Schemmel
(Bürgermeister)
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13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ mit Veränderungssperre
I
Mai 2007
Änderung des Bebauungsplanes
I. 1 Ziel, Zweck und Notwendigkeit zur Änderung des Bebauungsplanes
Im Geltungsbereich befindet sich die Altlablagerung „Mühlenstraße“. Die ehemalige
Tongrube ist im Wesentlichen mit Hausmüll verfüllt worden. Die Hausmüllschicht hat
stellenweise eine Stärke von 8 m. Sowohl auf dem Haldengelände selbst als auch auf
angrenzenden Privatgrundstücken trat Methangas aus. Darüber hinaus kam es dazu, dass
bei starken Regenfällen sich die Tonkuhle mit dem Regenwasser füllte, welches sich
daraufhin durch den gelagerten Müll kontaminierte. Das überschüssige Wasser trat aus
und drang in die Regenwasserkanalisation und zu einem geringen Maße in das
Grundwasser ein. Diese Aspekte bilden die Grundlage für die Sanierung der
Altablagerung, die z.Z. durchgeführt wird.
Während der Auseinandersetzung mit der Sanierungsmaßnahme ist festgestellt worden,
dass der Ursprungsbebauungsplan Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ auf der Fläche der
Altablagerung und auf den daran angrenzenden Flächen noch Baurechte festsetzt. Eine
Realisierung der Baurechte ist teilweise aufgrund der statischen und gesundheitlichen
Situation, bedingt durch die Altablagerung, nicht (u.a. weil diese direkt auf der
Altablagerung liegen) oder nur sehr eingeschränkt möglich (z.B. angrenzend an die
Altablagerung). Um hier eine sachgerechte Beurteilung der tatsächlichen
Bebauungsmöglichkeiten vornehmen zu können, u.a. auch unter dem Aspekt der
Gefahrenabwehr, wird das vorgelegte Änderungsverfahren mit Veränderungssperre
durchgeführt.
I. 2 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan, bisherige / künftige
Darstellung
Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe vom 15.06.1971, zuletzt
geändert mit der 18. Änderung vom 04.12.2006, stellt den Änderungsbereich als
Gewerbefläche entlang der “Industriestraße“ und in deren Kreuzungsbereich mit der
Straße „Ermgasser Heide“ dar. Im weiteren Verlauf der Straße „Ermgasser Heide“ i.V.m
der „Mühlenstraße“ ist eine Mischfläche dargestellt. Die Altablagerung ist im
Flächennutzungsplan mit der Bezeichnung M 4 gekennzeichnet. Sie befindet sich auf den
vorgenannten Gewerbe- und Mischflächen.
Die vorliegende Planung überprüft die Realisierungsmöglichkeit der bestehenden
überbaubaren Flächen. Es ist nicht beabsichtigt, den Gebietscharakter zu verändern. Die
B-Planänderung stimmt daher mit der Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplanes
überein.
I. 3 Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Im GEP (TA Oberbereich Bielefeld) ist der Geltungsbereich der vorliegenden Änderung
des Bebauungsplanes als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)
dargestellt. Die Planungsziele und Festsetzungen stimmen daher mit den Zielen der
Regionalplanung und Raumordnung überein.
I. 4 Veränderungssperre
Das Änderungsverfahren und die Veränderungssperre dienen dazu, abzuklären, welche
Fläche uneingeschränkt bebaubar, mit Auflagen bebaubar oder nicht mehr bebaubar sind.
Des Weiteren dienen sie dazu, eine Gefahrenabwehr im Sinne des Baugesetzbuches zu
erzielen, um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten. Die teilweise
bisher fehlende Kennzeichnung im B-Plan wird mit der vorliegenden B-Planänderung
nachgeholt.
Die Veränderungssperre übernimmt zudem die Aufgabe, Bauvorhaben auf den durch die
Altablagerung beeinflussten Flächen ( = Geltungsbereich) unterbinden bzw. zurückstellen
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13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ mit Veränderungssperre
Mai 2007
zu können. Beide Verfahren verfolgen neben der Gefahrenabwehr das Ziel, eventuelle
Amtshaftungsansprüche wegen der bestehenden Altablagerung gegenüber der Gemeinde
Leopoldshöhe auszuschließen. Sähe die Gemeinde von dem Erlass einer
Veränderungssperre ab, so bestände die Gefahr, dass Bauvorhaben aufgrund des
Bebauungsplanes genehmigt werden müssten.
Die Veränderungssperre ermöglicht so der Gemeinde, die Sachlage bzgl. der
Altablagerung bauleitplanerisch zu erfassen, zu bewerten und Entscheidungen
vorzunehmen. Entsprechend den erarbeiteten Ergebnissen wird die überbaubare Fläche
neu festgesetzt. Eine Änderungserforderlichkeit der übrigen Festsetzungen wird zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gesehen.
I. 4 Abgrenzung des Geltungsbereiches
Der Änderungsbereich liegt in der Gemarkung Greste, Flur 6. Der Geltungsbereich wird im
einzelnen wie folgt umgrenzt:
• im Norden durch die angrenzende gewerbliche Nutzung der „Industriestraße“
• im Osten durch die angrenzende gewerbliche Nutzung zwischen „Industriestraße“
und „Dammstraße“. Diese wird durchschnitten von dem Bachlauf des „Siekbaches“
und der Eisenbahnstrecke Bielefeld - Lemgo
• im Süden durch die mischgebietsverträgliche Nutzung beiderseits der
„Mühlenstraße“
• im Westen durch die angrenzende gewerbliche Nutzung der Straße „Ermgasser
Heide“
II
Gegenwärtige Rahmenbedingungen
II. 1 Lage im Gemeindegebiet / Geländeverhältnisse / Baugrund und Bodenverhältnisse
Der Änderungsbereich befindet sich im südlichen Raum des Gemeindegebietes, im
Ortsteil Greste. Die Umgebung ist geprägt durch die Situation und Nutzungsstruktur des
Gewerbegebietes Greste. Das Gewerbegebiet ist Ende der 70er Jahre entstanden und
weist eine heterogene Gebäudestruktur auf. So sind neben großflächigen Gewerbehallen
auch kleinräumige Betriebsgebäude vorhanden. Ergänzt wird dieses durch Wohngebäude,
die bereits vor Rechtskraft des Ursprungsbebauungsplanes vorhanden waren. Letzteres
zeichnet den Bereich beidseitig der „Mühlenstraße“ aus. Hierbei handelt es sich um
teilweise zweigeschossige Gebäude mit mischgebietsverträglicher Wohnnutzung.
Vor Sanierungsbeginn der Altablagerung fiel das Gelände im Geltungsbereich (gem.
Geländeaufnahme vom Juli 2004) von den Straßen „Ermgasser Heide / Mühlenstraße“
von ca. 133 m ü. N.N. in Richtung „Industriestraße“ auf 130 m ü. N.N. ab. Das Flurstück
555, Flur 6, Gemarkung Greste, auf dem der Hauptteil der Altablagerung sich befindet, hat
eine fast ebene Fläche bei 130 m ü. N.N..
Nach Abschluss der Sanierung wird das Gelände von der Grenze des Flurstückes 555 von
ca. 134 m ü. N.N. im Süden bzw. 132 m ü. N.N. an den übrigen Grenzen auf ca. 138 m. ü.
N.N. in der Mitte des Flurstückes ansteigen. Auf den Privatgrundstücken werden sich nur
geringfügige Veränderungen in den Geländehöhen ergeben. Diese stehen im
Zusammenhang mit dem erforderlichen Austausch des bisherigen Bodenmaterials.
Aussagen zum Baugrund und Bodenverhältnissen werden im Verlauf des weiteren
Verfahrens erfolgen.
II. 2 Eigentumsstruktur / Baulicher Bestand
Die Flurstücke 519 (Ermgasser Heide), 529 (Industriestraße) und 557 (Mühlenstraße),
sind Öffentliche Verkehrsflächen. Sie befinden sich im Eigentum der Gemeinde. Ebenso
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13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ mit Veränderungssperre
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die Flurstücke 305, 316, 399, 527und 555, die in Verbindung mit der Altablagerung stehen.
Alle übrigen Grundstücke sind im Privateigentum.
Die öffentlichen Verkehrsflächen, die Altablagerungsfläche sowie die Flächen entlang des
„Siekbaches“ sind unbebaut. Alle übrigen Grundstücke sind mit Gebäuden
unterschiedlicher Größe und Nutzung bebaut. Entlang der „Mühlenstraße“ überwiegt eine
Bebauung zur Wohnnutzung im Vergleich zum baulichen Bestand entlang der „Ermgasser
Heide, Industriestraße und Dammstraße“, die eher gewerblich genutzt werden.
II. 3 Nutzung / Immissionsbelastung
Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt im Änderungsbereich ein Gewerbegebiet sowie
ein Mischgebiet fest. An die bestehende Wohnbebauung, überwiegend entlang der
Mühlenstraße, schließen sich Gartenflächen an. Die umliegenden Flächen werden im
Norden, Osten und Westen des Änderungsbereiches gewerbegebietstypisch genutzt.
Im Süden des Änderungsbereiches befindet sich die bereits existierende Bahnstrecke
Bielefeld - Lemgo. Die Bahnstrecke dient dem Personennahverkehr und wird neben der
DB Bahn auch von der NordWest-Bahn betrieben.
Die in einem Gewerbegebiet auftretenden Immissionen sind im üblichen Rahmen im
Gewerbegebiet „Auf dem Rohe“ wahrnehmbar. Weiterhin sind Immissionen durch den
Eisenbahnverkehr gegeben.
Die Immissionsbelastungen durch die bestehende Altablagerung M4 im Änderungsbereich
sind im Verlauf dieses Verfahrens im Detail herauszuarbeiten. Bekannt ist zum
gegenwärtigen Zeitpunkt, dass das Sickerwasser der Altlast durch den abgelagerten
Hausmüll belastet wird. Ebenso ist klar, dass Methangas im Erdreich ansteht bzw.
stellenweise austritt. Im Sanierungsplan Altablagerung „Mühlenstraße“ vom Nov. 2004 der
Geo-Infometric GmbH aus Detmold ist dieses eingehender beschrieben. Ebenso wird
dargelegt, wie die gegenwärtige Sanierung der Altablagerung abgewickelt wird.
Die Fragestellung, inwieweit Beeinträchtigungen nach Abschluss der Sanierung bestehen
bleiben und diese gem. Baugesetzbuch zu beachten sind, ist Aufgabe dieses Verfahrens.
Hierfür bedarf es einer fachlichen Auseinandersetzung mit der Thematik Altablagerung,
insbesondere mit der hier zur Diskussion stehenden Altablagerung M4. Die entsprechende
Aufbereitung der vorliegenden Information ist in der kürze der Zeit nicht möglich und wird
bis zur frühzeitigen Beteiligung bzw. zur Auslegung vorgelegt.
II. 4 Bestehendes Planungsrecht
Das Änderungsgebiet wurde erstmals in dem Bebauungsplan „Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“
(Rechtskraft 1979) als Gewerbegebiet (GE), in bis zu viergeschossiger, offener Bauweise
(hier formuliert als seitlicher Grenzabstand) mit einer GRZ von 0,8 und GFZ von 2,2
festgesetzt. Der Bachlauf des „Siekbaches“ ist ebenfalls festgesetzt.
Die vorliegende Änderung überarbeitet teilweise folgende Änderungsverfahren:
5. Änderung
Herausnahme des Gleisanschlusses
Rechtskraft 1982
Vereinfachte Anpassung an die BauNVO von 1986
Rechtskraft 1988
6. Änderung
8. Änderung
Änderung von Gewerbegebiet in Mischgebiet an der Rechtskraft 1999
„Mühlenstraße“
Vereinfachte Herausnahme der 10 kV-Leitung und der damit Rechtskraft 1997
11. Änderung verbundenen Baubeschränkungszone
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13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ mit Veränderungssperre
III
Mai 2007
Wesentlicher Inhalt und zu erwartende Auswirkungen der Planung
III. 1 Städtebauliches Konzept
Ziel und Zweck dieser Planung ist zu klären, inwieweit eine Gefahr im Sinne des
vorbeugenden Umweltschutzes im Rahmen der Bauleitplanung bei der vorliegenden
Altlast zu berücksichtigen ist. Gemäß dieser Vorgabe sind die bestehenden Festsetzungen
des Bebauungsplanes im Änderungsbereich zu überprüfen.
Zum jetzigen Zeitpunkt geht die Gemeinde Leopoldshöhe jedoch davon aus, dass
abgesehen von der Festlegung der überbaubaren Fläche, keine weiteren Festsetzungen
überarbeitet werden müssen. Das vorliegende Verfahren wird dieses allerdings auch zu
klären haben.
III. 2 Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche (gem. §9 Abs. 1 Nr.1 und 2 BauGB in Verbindung mit §§1, 4, 16, 22, 23 BauNVO)
sowie
III. 3 Baugestaltung, Einfriedung
(gem. §9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 86 BauO NW)
sowie
III. 4 Verkehrsflächen, Geh-, Fahr- und Leistungsrechte, Erschließung
(gem. §9 Abs. 1 Nr. 11, 21 BauGB)
sowie
III. 5 Ver- und Entsorgung
a) Gewässer
b) Wild abfließendes Wasser
c) Schmutzwasserableitung
d) Niederschlagswasserableitung
e) Wasserversorgung
f) Elektrizität und Telekommunikation
g) Löschwasserversorgung
h) Denkmalpflege / Denkmalschutz
sowie
III. 6 ÖPNV
werden im Rahmen des Verfahrens geklärt.
III. 7 Eingriff in Boden, Natur und Landschaft / Umweltbericht
Inwieweit ein Eingriff in Boden, Natur und Landschaft vorliegt, ist im Rahmen des
Verfahrens zu klären.
Im Aufstellungsverfahren wird eine Umweltprüfung nach den Vorschriften des
Baugesetzbuches durchgeführt. Die Unterlagen werden hierfür während des Verfahrens
erarbeitet.
III. 8 Bodenverhältnisse / Bodenschutz
a) Altlasten
Im Geltungsbereich der Planung liegt die Altablagerungen M4 „Altablagerung
Mühlenstraße“ vor. Das Verfahren dient zur Klärung der Situation im Sinne des
Baugesetzbuches.
b) Begrenzung der Bodenversiegelung und vorrangige Inanspruchnahme der
Brachflächen
sowie
c) Erhalt schutzwürdiger Böden
sowie
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13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ mit Veränderungssperre
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d) Bodenaushub
wird im Rahmen des Verfahrens geklärt.
e) Kennzeichnung
Im Geltungsbereich der Planung liegt die Altablagerungen M4 „Altablagerung
Mühlenstraße“.
Eine Kennzeichnung ist, soweit im Änderungsbereich gelegen, in der 8. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ erfolgt. Die darüber hinaus von der
Altablagerung betroffenen Flächen sind bisher nicht gekennzeichnet.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe ist eine Kennzeichnung vorhanden.
f) Flächenbilanz
Flächennutzung
Größe des Geltungsbereichs / Bruttobauland
Gewerbegebiet
davon überbaubare Fläche
Mischgebiet
davon überbaubare Fläche
Verkehrsflächen
Altablagerung
Fläche [m²]
Anteil [%]
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