Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
06.10.2010
Erstellt
31.08.10, 04:18
Aktualisiert
31.08.10, 04:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 97/2010
24.08.2010
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
09.09.2010
Kreisausschuss
28.09.2010
Kreistag
06.10.2010
Haushalt 2010
hier: Überplanmäßige Aufwendungen im Budget 300 510 - Jugendhilfe
Sachbearbeiter/in: Herr Firmenich
Tel.: 15 624
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
x
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
I. A.
Jasper
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Gemäß § 53 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) in Verbindung mit § 83 Abs.
2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) stimmt der Kreistag den
überplanmäßigen Aufwendungen im Budget 300 510 – Jugendhilfe – im Ergebnisplan bis zu einer
Höhe von 1.000.000 € sowie Verschlechterungen des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit
(Zeile 17) im Finanzplan bis zur Höhe von 600.000 € zu.
-2Begründung:
Gemäß § 53 KrO NW in Verbindung mit § 83 Abs. 2 GO bedürfen erhebliche überplanmäßige
Aufwendungen der Zustimmung des Kreistages.
In § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das
Haushaltsjahr 2010 ist festgelegt, dass Verschlechterungen des Budgetansatzes (Abteilungsbudget)
im Ergebnisplan um mehr als 250.000 € sowie Verschlechterungen des Saldos aus laufender
Verwaltungstätigkeit (Zeile 17) im Finanzplan je Budget um mehr als 250.000 € erheblich im Sinne
des § 83 Abs. 2 GO sind.
Wie der Anlage zur Erläuterung der voraussichtlichen Budgetabweichungen im Bereich Jugend und
Familie entnommen werden kann, ergeben sich im Budget 300 510 – Jugendhilfe - erhebliche
überplanmäßige Aufwendungen.
Während im Ergebnisplan die für das Haushaltsjahr zu erwartenden planmäßigen Erträge und
Aufwendungen gebucht werden (SOLL), werden im Finanzplan die tatsächlich im Haushaltsjahr
eingenommenen bzw. gezahlten Beträge erfasst (IST).
Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass z.B. Rechnungen im Bereich der Jugendhilfe teilweise
erheblich verspätet eingehen/gezahlt werden, kommt es zu erheblichen Unterschieden zwischen
Ergebnis- und Finanzplan.
Erhebliche überplanmäßige Aufwendungen im Ergebnisplan:
Aufgrund der aktuellen Auswertungen auf der Basis der Zahlen bis 30.06.2010 ist damit im
Ergebnisplan mit einer Verschlechterung von insgesamt ca. 700.000 € zu rechnen.
Die überplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnisplan begründen sich aus einer Verschlechterung im
Budget 300 510 001 – Verwaltung Jugendhilfe - in Höhe von ca. 455.000 € sowie im
Budget 300 510 003 – Wirtschaftliche Jugendhilfe – in Höhe von insgesamt ca. 850.000 €.
Die Verschlechterung kann durch Verbesserungen in den übrigen Budgets in Höhe von insgesamt ca.
605.000 € nur zum Teil aufgefangen werden.
Bezüglich einer Auswertung der einzelnen Hilfen wird auf die Anlage verwiesen.
Zu der Anlage ist anzumerken, dass der Jahresbedarf im Rahmen des Budgetberichts aufgrund der
aktuellen Fallzahlen hochgerechnet wurde und keinerlei Fallsteigerung berücksichtigt.
Erfahrungsgemäß kann es bis zum Jahresende noch zu erheblichen Änderungen im Fallbestand
kommen, die ggf. noch weitere Verschlechterungen zur Folge haben könnten.
Um eine weitere Vorlage zu verhindern, wird daher um Genehmigung von überplanmäßigen
Aufwendungen bis zu einer Höhe von insgesamt 1.000.000 € gebeten.
Erhebliche überplanmäßige Auszahlungen im Finanzplan:
Aufgrund der aktuellen Auswertungen auf der Basis der Zahlen bis 30.06.2010 ist damit im
Finanzplan mit einer Verschlechterung von insgesamt ca. 280.000 € zu rechnen.
Die überplanmäßigen Auszahlungen im Finanzplan begründen sich aus einer Verschlechterung im
Budget 300 510 001 – Verwaltung Jugendhilfe - in Höhe von ca. 200.000 € sowie im
Budget 300 510 003 – Wirtschaftliche Jugendhilfe – in Höhe von insgesamt ca. 650.000 €.
Die Verschlechterung kann durch Verbesserungen in den übrigen Budgets in Höhe von insgesamt ca.
570.000 € nur zum Teil aufgefangen werden.
Um eine weitere Vorlage zu verhindern, wird daher um Genehmigung einer Verschlechterung des
Saldos im Finanzplan bis zu einer Höhe von insgesamt 600.000 € gebeten.
-3-
Da eine Deckung der o.g. Verschlechterungen im Gesamtbudget 300 510 – Jugendhilfe – nicht völlig
aufgefangen werden kann, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, überplanmäßigen
Aufwendungen im Ergebnisplan bis zur Höhe von 1.000.000 € sowie Verschlechterungen des Saldos
aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 17) im Finanzplan bis zur Höhe von 600.000 €
zuzustimmen.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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