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Beschlussvorlage GB (Haushalt 2010 hier: Überplanmäßige Aufwendungen im Budget 300 510 - Jugendhilfe)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
06.10.2010
Erstellt
31.08.10, 04:18
Aktualisiert
31.08.10, 04:18
Beschlussvorlage GB (Haushalt 2010
hier: Überplanmäßige Aufwendungen im Budget 300 510 - Jugendhilfe) Beschlussvorlage GB (Haushalt 2010
hier: Überplanmäßige Aufwendungen im Budget 300 510 - Jugendhilfe) Beschlussvorlage GB (Haushalt 2010
hier: Überplanmäßige Aufwendungen im Budget 300 510 - Jugendhilfe)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 97/2010 24.08.2010 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 09.09.2010 Kreisausschuss 28.09.2010 Kreistag 06.10.2010 Haushalt 2010 hier: Überplanmäßige Aufwendungen im Budget 300 510 - Jugendhilfe Sachbearbeiter/in: Herr Firmenich Tel.: 15 624 Abt.: 51.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. x Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. I. A. Jasper Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Gemäß § 53 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) in Verbindung mit § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) stimmt der Kreistag den überplanmäßigen Aufwendungen im Budget 300 510 – Jugendhilfe – im Ergebnisplan bis zu einer Höhe von 1.000.000 € sowie Verschlechterungen des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 17) im Finanzplan bis zur Höhe von 600.000 € zu. -2Begründung: Gemäß § 53 KrO NW in Verbindung mit § 83 Abs. 2 GO bedürfen erhebliche überplanmäßige Aufwendungen der Zustimmung des Kreistages. In § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2010 ist festgelegt, dass Verschlechterungen des Budgetansatzes (Abteilungsbudget) im Ergebnisplan um mehr als 250.000 € sowie Verschlechterungen des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 17) im Finanzplan je Budget um mehr als 250.000 € erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO sind. Wie der Anlage zur Erläuterung der voraussichtlichen Budgetabweichungen im Bereich Jugend und Familie entnommen werden kann, ergeben sich im Budget 300 510 – Jugendhilfe - erhebliche überplanmäßige Aufwendungen. Während im Ergebnisplan die für das Haushaltsjahr zu erwartenden planmäßigen Erträge und Aufwendungen gebucht werden (SOLL), werden im Finanzplan die tatsächlich im Haushaltsjahr eingenommenen bzw. gezahlten Beträge erfasst (IST). Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass z.B. Rechnungen im Bereich der Jugendhilfe teilweise erheblich verspätet eingehen/gezahlt werden, kommt es zu erheblichen Unterschieden zwischen Ergebnis- und Finanzplan. Erhebliche überplanmäßige Aufwendungen im Ergebnisplan: Aufgrund der aktuellen Auswertungen auf der Basis der Zahlen bis 30.06.2010 ist damit im Ergebnisplan mit einer Verschlechterung von insgesamt ca. 700.000 € zu rechnen. Die überplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnisplan begründen sich aus einer Verschlechterung im Budget 300 510 001 – Verwaltung Jugendhilfe - in Höhe von ca. 455.000 € sowie im Budget 300 510 003 – Wirtschaftliche Jugendhilfe – in Höhe von insgesamt ca. 850.000 €. Die Verschlechterung kann durch Verbesserungen in den übrigen Budgets in Höhe von insgesamt ca. 605.000 € nur zum Teil aufgefangen werden. Bezüglich einer Auswertung der einzelnen Hilfen wird auf die Anlage verwiesen. Zu der Anlage ist anzumerken, dass der Jahresbedarf im Rahmen des Budgetberichts aufgrund der aktuellen Fallzahlen hochgerechnet wurde und keinerlei Fallsteigerung berücksichtigt. Erfahrungsgemäß kann es bis zum Jahresende noch zu erheblichen Änderungen im Fallbestand kommen, die ggf. noch weitere Verschlechterungen zur Folge haben könnten. Um eine weitere Vorlage zu verhindern, wird daher um Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen bis zu einer Höhe von insgesamt 1.000.000 € gebeten. Erhebliche überplanmäßige Auszahlungen im Finanzplan: Aufgrund der aktuellen Auswertungen auf der Basis der Zahlen bis 30.06.2010 ist damit im Finanzplan mit einer Verschlechterung von insgesamt ca. 280.000 € zu rechnen. Die überplanmäßigen Auszahlungen im Finanzplan begründen sich aus einer Verschlechterung im Budget 300 510 001 – Verwaltung Jugendhilfe - in Höhe von ca. 200.000 € sowie im Budget 300 510 003 – Wirtschaftliche Jugendhilfe – in Höhe von insgesamt ca. 650.000 €. Die Verschlechterung kann durch Verbesserungen in den übrigen Budgets in Höhe von insgesamt ca. 570.000 € nur zum Teil aufgefangen werden. Um eine weitere Vorlage zu verhindern, wird daher um Genehmigung einer Verschlechterung des Saldos im Finanzplan bis zu einer Höhe von insgesamt 600.000 € gebeten. -3- Da eine Deckung der o.g. Verschlechterungen im Gesamtbudget 300 510 – Jugendhilfe – nicht völlig aufgefangen werden kann, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, überplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnisplan bis zur Höhe von 1.000.000 € sowie Verschlechterungen des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 17) im Finanzplan bis zur Höhe von 600.000 € zuzustimmen. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)