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Beschlussvorlage (Weitere Schulentwicklungsplanung der weiterführenden Schulen in Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
45 kB
Datum
01.10.2013
Erstellt
01.10.13, 11:00
Aktualisiert
01.10.13, 11:00

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8158/2013 1. Ergänzung Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 40 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 24.09.2013 einstimmig Rat der Stadt Bedburg 01.10.2013 Betreff: Weitere Schulentwicklungsplanung der weiterführenden Schulen in Bedburg Beschlussvorschlag: Bleibt abzuwarten. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: 1) Ausgangslage Ziel der in 2011 eingeleiteten Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung war und ist, die Schullandschaft in Bedburg vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der Novellierung des Schulgesetzes, zukunftsorientiert und sicher aufzustellen. Diesbezüglich wurden in zahlreichen Sitzungen des Fachausschusses und des Rates der Stadt Bedburg die bestehenden Handlungsoptionen ausführlich beraten und die jeweiligen Vor- und Nachteile abgewogen. Im Ergebnis eines mehrmonatigen Beratungs- und Entscheidungsprozesses hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 11.09.2012 den Grundsatzbeschluss gefasst, zum Schuljahr 2014/ 15 in Bedburg neben dem Silverberg-Gymnasium eine Sekundarschule zu installieren und die Verwaltung beauftragt, die hierzu erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten. Als solche wurden zwischenzeitlich u. a. - Stellungnahmen der Nachbarkommunen eingeholt - das pädagogische Konzept erstellt - Informationsveranstaltungen für die Eltern der GrundschülerInnen der 1. - 3. Klassen, sowie im unmittelbaren Anschluss eine freiwillige Elternbefragung durchgeführt - Konferenzbeschlüsse der Haupt- und Realschule eingeholt Das Ergebnis der Elternbefragung liegt der Verwaltung zwischenzeitlich vor und wurde den Ausschussmitgliedern im Vorfeld der Sitzung bereits unter Datum vom 16.08.2013 per Email zugesandt; die Auswertung ist dieser Vorlage nochmals als Anl. 1 beigefügt. Trotz einer sehr hohen Rücklaufquote ist ein - seitens Politik und Verwaltung erhoffter/ gewünschter eindeutiger Elternwille nicht erkennbar. So haben aus der für die verbindliche Elternbefragung relevanten Gruppe der 3. Klassen lediglich 38 Eltern (19,7 %) grundsätzliches Interesse an einer Sekundarschule signalisiert; lediglich 24 Eltern (13,0 %) aus dieser Gruppe könnten sich vorstellen, ihr Kind dort anzumelden. Herr Schober, Projektgruppe Bildung und Region, wird die Elternbefragung und die daraus ableitbaren Aussagen in der Sitzung mittels einer Power-PointPräsentation darstellen. 2) Ergebnis Elternbefragung Aufgrund des recht indifferenten Befragungsergebnisses liegt die Vermutung nahe, dass die Bereitschaft der Elternschaft der Bedburger GrundschülerInnen trotz ausführlicher Informationen für eine Sekundarschule nicht - zumindest noch nicht - vorhanden ist. Hierfür spricht auch, dass die bedingt durch die Diskussionen um die Einführung einer Sekundarschule sicherlich eingetretene Verunsicherung der Elternschaft keinerlei Auswirkungen auf das Anmeldeverhalten an der Hauptschule Bedburg zeigt. Die Hauptschule ist mit 46 Anmeldungen, davon 8 `GU´, auch in diesem Jahr stark zweizügig; die Aussage der `tot gesprochenen´ Hauptschule scheint somit in Bedburg zumindest noch nicht zutreffend zu sein. Insofern ist im Ergebnis der v. g. Ausführungen in Bedburg zum jetzigen Zeitpunkt kein dringender Handlungsbedarf für eine kurzfristige, gänzliche Neuausrichtung der Sekundarschullandschaft vorhanden, zumal sich nicht zu unterschätzende, essentielle Auswirkungen durch die weitere Entwicklung in der Nachbarstadt Elsdorf hinsichtlich der beabsichtigten Installation einer Gesamtschule zum Schuljahresbeginn 2014/ 15 ergeben werden/ können. Vor diesem Hintergrund bedarf der weitere Entscheidungsprozess in der hiesigen Schulentwicklungsplanung einer sorgfältigen Analyse, in der - bevor ggfs. nicht mehr revidierbare Fehlentscheidungen getroffen werden - auch andere, interkommunale Handlungsansätze erlaubt sein müssen. Einen solchen sieht die Verwaltung in der Gründung eines Schulverbunds mit der Nachbarstadt Elsdorf, der auch seitens der Bezirksregierung Köln positiv gewertet wird; hierzu zitiert die Verwaltung nachfolgend aus einer aktuellen Pressemitteilung der Regierungspräsidentin G. Walsken vom 02.09.2013: Beschlussvorlage WP8-158/2013 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 „... So müssen die Kommunen im Landkreis Düren wegen der sinkenden Schülerzahlen die Organisation und Struktur ihrer Schulen fortentwickeln, damit auch zukünftig für möglichst alle Kinder ein flächendeckendes und dennoch ortsnahes Schulangebot angeboten werden kann. ... So wie in Düren, sieht es auch in den übrigen Landkreisen mit geringfügigen Abweichungen etwa im Rhein-Erft-Kreis und im Rheinisch Bergischen Kreis aus. Das bedeutet für Städte und Gemeinden in ländlich geprägten Kreisen ..., dass man bei der Schulentwicklung viel stärker als bisher kirchturmübergreifend denken muss. Kooperationen sind notwendig. Und diese müssen auch nicht zwingend an einer Kreisgrenze Halt machen. Vor allem, wenn man in Zukunft noch ortsnah ein gutes Schulangebot anbieten will, ermuntert die Regierungspräsidentin zu einer Planung mit Weitblick. ...“ 3) Erörterungsgespräch Elsdorf Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht des auch in Elsdorf nicht unbedingt aussagekräftigen Ergebnisses der freiwilligen Elternbefragung hat Herr Bürgermeister G. Koerdt im Vorfeld der für die weitere Schulentwicklung anstehenden entscheidenden politischen Beschlüsse - in Elsdorf hat unter Datum vom 05.09.2013 eine Sondersitzung stattgefunden - seinen Amtskollegen, Herrn Bürgermeister W. Effertz, zu einem internen Abstimmungsgespräch eingeladen. Das Ergebnis der Elternbefragung der Stadt Elsdorf ist dieser Vorlage als Anl. 2 beigefügt. Zusammenfassend kann zum einen festgehalten werden, dass die Akzeptanz der neuen Schulform der Sekundarschule auch in der Stadt Elsdorf bei den Eltern - zumindest aktuell - als recht gering zu bezeichnen ist, zum anderen, dass die Gesamtschule zwar eine wesentlich höhere Akzeptanz erfährt, jedoch das für die Installation erforderliche Quorum von 100 verbindlichen Anmeldungen bei jährlich durchschnittlich rd. 160 in den Sekundarbereich wechselnden SchülerInnen als sehr ambitioniert zu bezeichnen ist. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass durchschnittlich 40 % (absolut 64) der Elsdorfer SchülerInnen das Gymnasium besuchen, dürfte das Erreichen des Quorums selbst auch unter anteiliger Hinzurechnung der Antwortkategorie `ja, vielleicht´ eher unwahrscheinlich sein. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Gesamtschule - als tradierte Schulform - auch bei Eltern, deren Kinder eine (eingeschränkte) Gymnasialempfehlung erhalten, auf eine hohe Akzeptanz stoßen könnte. Bei allen Imponderabilien hinsichtlich der künftigen Schulform des gemeinsamen Lernens in der Nachbarstadt Elsdorf - Fakt ist, dass aufgrund der unmittelbaren Nähe der beiden Kommunen die jeweiligen schulpolitischen Entscheidungen wechselseitige Auswirkungen auf die jeweilige Schulentwicklung im Sekundarbereich haben wird. Insofern sind die zu treffenden schulpolitischen Entscheidungen in beiden Kommunen langfristig - und nicht nur kurzfristig im Hinblick auf das Erreichen des erforderlichen Anmeldequorums für die jeweilige Schulform - zu sehen; Ziel beider Kommunen muss sein, langfristig ein gutes und ortsnahes Schulangebot anbieten zu können; dies, wie auch fiskalische Gesichtspunkte - erforderliche bauliche Erweiterungsmaßnahmen etc. pp. - sprechen aus Sicht der Fachverwaltung für die Gründung eines gemeinsamen Schulverbunds `Bedburg - Elsdorf´. Das Abstimmungsgespräch hat unter Datum vom 06.09.2013 stattgefunden; hierbei wurden die v. g. aufgezeigten Problematiken hinsichtlich der wechselseitigen Auswirkungen ausführlich dargestellt. Insbesondere wurde die Differenzierungsproblematik in der Oberstufe thematisiert; so kann bereits jetzt das Silverberg-Gymnasium mit rd. 140 SchülerInnen pro Jahrgang in der Oberstufe nur durch Kooperationen mit den beiden Gymnasien in Bergheim hinreichende Differenzierungsangebote vorhalten. Wie nunmehr im gesamten `Nordkreis´ bei abnehmenden Schülerzahlen unter Berücksichtigung der Elsdorfer Schulentwicklungsplanung aus bisher vier Sekundarstufen II (Silverberg-Gymnasium, Gutenberg-Gymnasium, Erftgymnasium und Beschlussvorlage WP8-158/2013 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Gesamtschule) zukünftig fünf funktionierende Sekundarstufen geschaffen werden sollen, erschließt sich der Verwaltung schon rein mathematisch nicht. Vor diesem Hintergrund kritisierte die hiesige Verwaltung die unterbliebene frühzeitige Information und Abstimmung mit den angrenzenden Nachbarkommunen; es wurde deutlich darauf hingewiesen, dass sowohl die Stadt Bedburg, als auch die Stadt Bergheim dies im Vorfeld einer politischen `Zementierung´ eines derart weitreichenden Grundsatzbeschlusses erwartet hätte. Aufgrund der zu befürchtenden essentiellen Auswirkungen auf den Bildungsstandort Bedburg könne und werde die Stadt Bedburg der Schulentwicklungsplanung in Elsdorf nicht zustimmen; angeregt wurde insofern ein gemeinsames Gespräch - Bedburg, Bergheim, Elsdorf - bei der Bezirksregierung, in dem denkbare Handlungsansätze unter fachlicher und pädagogischer Moderation erörtert werden. Als klare und unmissverständliche Erwartungshaltung wurde die Gründung eines Schulverbundes formuliert, welche aufgrund der demographischen Entwicklung auch seitens der Bezirksregierung - siehe Stellungnahme der Regierungspräsidentin - als einzige Möglichkeit gesehen wird, zukünftig ortsnah ein gut funktionierendes Schulangebot vorzuhalten. Sollte die Stadt Elsdorf indes an ihrer Haltung festhalten, sehe die Fachverwaltung sich veranlasst, den politischen Gremien zu empfehlen auch in Bedburg zeitnah neben dem Gymnasium als weitere Schulform eine Gesamtschule einzurichten. Im Ergebnis des Gesprächs erklärte die Stadt Elsdorf sich bereit, zeitnah das `eingeforderte´ Gespräch - Teilnehmer Stadt Bedburg, Stadt Bergheim und Stadt Elsdorf - bei der Bezirksregierung zu terminieren; der Termin stand bei der Einladungserstellung noch nicht fest. Ungeachtet der Bewertung der Verwaltungsvertreter der Stadt Elsdorf bleibt festzuhalten, dass die Entscheidung über die künftige Schulentwicklung eine politische Aufgabe darstellt, die dem Fachausschuss, respektive dem Rat obliegt. Insofern schlägt die Verwaltung - vor dem Hintergrund der v. g. Ausführungen - vor, die weiteren Verfahrensschritte zur Einführung einer Sekundarschule zurückzustellen und zunächst die weiteren Entwicklungen in der Nachbarstadt Elsdorf abzuwarten. 4) Aktueller Sach-/ Verfahrensstand Sekundarschule Der von der Projektgruppe Bildung und Region ausgearbeitete und im Entwurf vorgelegte Schulentwicklungsplan der Stadt Bedburg für den Zeitraum 2011 bis 2016, mit Ausblick bis 2022, wurde in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales der Stadt Bedburg am 06.12.2011 vorgestellt und erläutert. Eine aktualisierte Version der Schulentwicklungsplanung, mit der anlassbezogenen Raumplanung, ist dieser Vorlage als Anl. 3 beigefügt; diese Anlage ist aufgrund der Größe lediglich in SD.NET eingestellt. Die gem. dem Beteiligungsverfahren nach § 76 Ziffer 2 Schulgesetz, entsprechende Beratung und Beschlussfassung durch die Schulen zur Schulentwicklungsplanung soll in den nächsten Schulkonferenzen durchgeführt werden. Das im Fachausschuss bereits vorgestellte Raumprogramm bedurfte einer konkretisierenden Anpassung an das zwischenzeitlich verabschiedete pädagogische Konzept. Vorgesehen ist, dass die Sekundarschule im Gebäude der bisherigen Hauptschule startet und im `Endausbau´ vierzügig sein wird. Herr Schober wird das im SEP enthaltene Raumprogramm im Ausschuss erläutern und hierbei dezidiert auf die erforderlichen Fach-, allgemeinen Unterrichts- und Verwaltungsräume eingehen. Zusammenfassend kann darauf hingewiesen werden, dass im Endausbau der Sekundarschule die Räumlichkeiten der jetzigen Hauptschule und der Pavillons ausreichen. Die zur geplanten Sekundarschuleinführung im Schuljahr 2014/ 15 verwaltungsseitig durchgeführten bzw. veranlassten Verfahrensschritte wurden bereits unter 1) `Ausgangslage´ aufgezeigt. In Ergänzung wird nachfolgend mitgeteilt, dass sich die Schulkonferenz der Hauptschule mehrheitlich gegen, die der Realschule mehrheitlich für die Einführung der Sekundarschule zum Schuljahresbeginn 2014/ 15 unter gleichzeitigem Auslaufen der bisherigen Haupt- und Realschule ausgesprochen hat. Die jeweiligen Beschlüsse sind dieser Beschlussvorlage WP8-158/2013 1. Ergänzung Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Vorlage als Anl. 4 beigefügt; rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass es sich bei den Schulkonferenzbeschlüssen, um reine Stellungnahmen der betroffenen Schulen im Sinne einer Anhörung handelt und insofern in keiner Weise bindend sind (§ 76 SchulG i. V. m. § 65 Abs. 2, Nr. 22 SchulG - `Mitwirkung beim Schulträger´). Die zur Einführung der Sekundarschule zum Schuljahresbeginn 2014/ 15 gem. Erlass vorgeschriebene verbindliche Befragung der Eltern der 3. und 4. Klassen ist nach derzeitigem Zeitplan in der Zeitschiene 25.09. - 02.10.2013 vorgesehen; die Beschlussfassung über die Antragstellung zur Sekundarschuleinführung soll in der Sitzung des Rates am 12.11.2013 gefasst werden. Der für die verbindliche Elternbefragung vorgesehene Fragebogen ist dieser Vorlage als Anl. 5 beigefügt. Weitere formale Vorgaben für die Antragstellung sind eine eigene Stellungnahme des Kämmerers und der Kommunalaufsicht zur Finanzierbarkeit der Maßnahme; diese werden unmittelbar nach Beschlussfassung des im SEP enthaltenen Raumkonzepts eingeholt. Ebenso bedarf es formal einer Kooperationsvereinbarung mit mind. einem Gymnasium, einer Gesamtschule oder einem Berufskolleg, damit der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife ermöglicht ist; diese bedürfen der Zustimmung der beteiligten Schulkonferenzen (§ 4 Absatz 3 Satz 3 SchulG). Das Muster einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung zwischen dem Silverberg-Gymnasium Bedburg und der Stadt Bedburg als Schulträger der noch zu errichtenden Sekundarschule Bedburg ist dieser Vorlage als Anl. 6 beigefügt. Sofern die noch durchzuführende verbindliche Elternbefragung das benötigte Anmeldequorum von 75 Anmeldungen erwarten lässt - der Rücklauf wird auf 100 % hochgerechnet - und der Rat der Stadt Bedburg die Einführung der Sekundarschule in seiner Sitzung am 12.11.2013 verbindlich beschließt, muss der Antrag bei der Bezirksregierung bis spätestens 30.11.2013 gestellt werden. Der Antrag muss Aussagen zur Zügigkeit und Organisationsform - teilintegriert - enthalten; zudem sind diesem nachfolgende Unterlagen beizufügen: - der entsprechende Ratsbeschluss - die Stellungnahme des Kämmerers und der Kommunalaufsicht zur Finanzierbarkeit - die Schulkonferenzbeschlüsse der Hauptschule und der Realschule - die Stellungnahmen der Nachbarkommunen - die anlassbezogene Schulentwicklungsplanung - das pädagogische Konzept - das Raumprogramm/ -konzept - das Ergebnis der verbindlichen Elternbefragung - die Kooperationsvereinbarung mit dem Silverberg-Gymnasium Soweit der Fachausschuss sich - wovon die Fachverwaltung unter Hinweis auf die vorstehenden Ausführungen dieser Vorlage nur eindringlich abgeraten hatte - für die weitere Umsetzung zur Installation der Sekundarschule zum Schuljahresbeginn 2014/ 15 aussprechen sollte, wurden folgende Beschlussfassung für erforderlich gehalten. Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, das Verfahren zur Einführung einer Sekundarschule zum Schuljahresbeginn 2014/ 15 weiter fortzuführen und beauftragt die Verwaltung, die verbindliche Elternbefragung entsprechend des beigefügten Fragebogens durchzuführen. Weiterhin empfiehlt der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss dem Rat, die in der weiteren Verfahrensumsetzung erforderlichen, nachfolgend aufgeführten Maßnahmen, zu beschließen: Beschlussvorlage WP8-158/2013 1. Ergänzung Seite 5 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 6 1) Die als Anlage beigefügte aktualisierte, anlassbezogene Schulentwicklungsplanung einschließlich Raumkonzept; dies impliziert, dass die für die Unterbringung der Sekundarschule notwendigen räumlichen und sächlichen Voraussetzungen im Schulzentrum durch Einstellung der erforderlichen Mittel in den jeweiligen Haushaltsjahren geschaffen werden. 2) Installation der Sekundarschule als vierzügige Schule mit teilintegrierter Organisationsform 3) Sukzessives Auslaufen der Arnold-von-Harff-Schule, Gemeinschaftshauptschule Bedburg und der städtischen Realschule Bedburg mit Errichtung der Sekundarschule (Auflösung beider Schulformen zum Schuljahresende 2018/ 19); die im Verfahrensverlauf gem. § 76 Nr. 1 SchulG erforderlichen Beschlüsse der Schulkonferenzen der Haupt- und Realschule werden zur Kenntnis genommen 4) Start der Sekundarschule in den Räumlichkeiten der bisherigen Hauptschule Bedburg; die Sekundarschule trägt den Namen `Sekundarschule Bedburg´, die Adresse lautet Goethestraße 3, 50181 Bedburg 5) Zustimmung zu der im Fachausschuss am 06.05.2013 einstimmig beschlossenen pädagogischen Konzeption und der in Anlage beigefügten Kooperationsvereinbarung der `Sekundarschule Bedburg´ mit dem `Silverberg-Gymnasium´ 6) Auftrag an die Verwaltung, den Antrag zur Errichtung der Sekundarschule bei der Bezirksregierung Köln zu stellen Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass die Beschlüsse zu Ziff. 2) bis 6) unter dem Vorbehalt stehen, dass das erforderliche Anmeldequorum von 75 SchülerInnen bei der verbindlichen Anmeldung im Frühjahr 2014 erreicht und die schulfachliche Genehmigung durch das Land NRW erteilt wird. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung in der Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses am 24.09.2013 lautete: Aufgrund der konkreten Beschlussfassung der Nachbarstadt Elsdorf zur beabsichtigten Installation einer Gesamtschule zum Schuljahresbeginn 2014/ 15 wird das eigene Verfahren zur Einführung einer Sekundarschule zunächst zurückgestellt. Die weiteren Entwicklungen in der Nachbarstadt Elsdorf sind zunächst abzuwarten und im weiteren Verfahren zu berücksichtigen, um mögliche Fehlentscheidungen und Fehlinvestitionen für den Bildungsstandort Bedburg zu vermeiden. Zudem sind die Ergebnisse der freiwilligen Elternbefragung zu indifferent, als dass ein eindeutiger Elternwille in Bedburg erkennbar wäre. Wenngleich die aktuellen Schülerzahlen der weiterführenden Schulen keinen kurzfristigen und dringenden Handlungsbedarf erkennen lassen, wird die Verwaltung vorsichtshalber beauftragt, die Rahmenbedingungen für eine Gesamtschule - als weitere Schulform neben dem Gymnasium - bei Auslaufen der Haupt- und Realschule, unter Vorgabe einer engen Kooperation, schnellstmöglichst darzustellen. Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss hat sich in seiner v. g. Sitzung - nach Statements der Schulleiter der drei weiterführenden Schulen - einstimmig für nachfolgend aufgeführten Verfahrensablauf ausgesprochen: 1. Beantragung eines (förmlichen) Moderationsverfahren bei der Bez.-reg. Köln - möglichst in den nächsten 14 Tagen - mit der Zielsetzung, in den Sekundarstufen I und II eine mit der Nachbarstadt Elsdorf abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu erwirken, die das Silverberg-Gymnasium Bedburg nicht gefährdet 2. Im unmittelbaren Anschluss Einberufung einer Sondersitzung des Fachausschusses und abschließende Festlegung der weiteren Schulentwicklungsplanung Beschlussvorlage WP8-158/2013 1. Ergänzung Seite 6 STADT BEDBURG Seite: 7 Sitzungsvorlage 3. Vor Durchführung der verbindlichen Elternbefragung verstärkte Information der Elternschaft zur Sekundarschule 4. Durchführung der verbindlichen Elternbefragung vor den Herbstferien 5. Nach Auswertung der verbindlichen Elternbefragung Einberufung einer Sondersitzung des Fachausschusses (Erreichbarkeit des erforderlichen Quorums) 6. Abschließende Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Bedburg; Antragstellung zur Einführung einer Sekundarschule zum Schuljahresbeginn 2014/ 15 (Frist ggü. der Bez.reg. Köln 30.11.2013) Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Aufgrund der rückläufigen Schülerzahlen gilt es, die Bildungslandschaft der Stadt Bedburg zukunftsorientiert und sicher aufzustellen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter ----------------------------------Baum Kämmerer Beschlussvorlage WP8-158/2013 1. Ergänzung ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Seite 7