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Beschlussvorlage (13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe" hier: - Auswirkungen der gutachterlichen Stellungnahmen zur Altablagerung Mühlenstraße auf die Planung - Festlegung der Baugrenzen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
20.06.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlussvorlage (13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe"
hier: - Auswirkungen der gutachterlichen Stellungnahmen zur Altablagerung Mühlenstraße auf die Planung
- Festlegung der Baugrenzen) Beschlussvorlage (13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe"
hier: - Auswirkungen der gutachterlichen Stellungnahmen zur Altablagerung Mühlenstraße auf die Planung
- Festlegung der Baugrenzen)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 104/2007 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 24. November 2009 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe" hier: - Auswirkungen der gutachterlichen Stellungnahmen zur Altablagerung Mühlenstraße auf die Planung - Festlegung der Baugrenzen Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 20.06.2007 Bemerkungen Sachdarstellung: Zur Einschätzung der Auswirkungen der Altablagerung „Mühlenstraße“ auf die vorliegende Planung, wurde zusammen mit dem Gutachter, Herrn Lampe vom Büro Dr. Kerth und Lampe GEO-Infometric GmbH aus Detmold, und dem Kreis Lippe eine Beurteilung der Situation vorgenommen. Das Ergebnis wird in der gutachterlichen Stellungnahme und dem Gesprächsvermerk wiedergegeben. Beides liegt der Vorlage bei, ebenso eine erste zeichnerische Diskussionsgrundlage zur Baugrenze. Folgende Aspekte sind hervorzuheben: - Die Sanierung der Altlast hatte vorrangig den Anwohnerschutz / Schutz der Wohnhäuser (Bestand) zum Ziel. Es war nicht Aufgabe, die Bebaubarkeit der Anwohnergrundstücke zu gewährleisten bzw. zu optimieren. - Mit der Sanierung sind die Prozessabläufe, die in der Altablagerung weiterhin bestehen, nicht abgeschlossen. Da das Altdeponat z.T. noch organische Materialien enthält und diese sich weiterhin zersetzen / verfaulen ist zu rechnen mit: 1. Deponiegasbildung 2. Setzungen 3. Antreffen von Altdeponat -2- - Diese Prozesse und ihre Auswirkungen bilden die Beurteilungsgrundlage für die empfohlene Festlegung der Baugrenze. Für die betroffenen Grundstücke sind daraus unterschiedliche Ergebnisse ermittelt worden. Sie unterscheiden sich darin, dass - die Deponiegassituation verschieden ist daraus ggf. ein Abstand zu Gasrigolen erforderlich ist dadurch mit Setzungen zu rechnen sein könnte oder gar Aushub von Altdeponat nötig wird die Einschätzung von Nebenanlagen und hier besonders die genehmigungsfreien gestaltet sich schwierig. Die insgesamt in den Unterlagen ermittelten Ergebnisse haben zu der empfohlenen Baugrenze geführt. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, die Baugrenze wie in der Anlage dargestellt festzulegen. Nebenanlagen werden in den nicht überbaubaren Flächen ausgeschlossen. Schemmel Anlagen: - Gutachterlichen Stellungnahme vom Büro Dr. Kerth und Lampe GEO-Infometric GmbH aus Detmold - Gesprächsvermerk vom 22.05.07 mit dem Kreis Lippe und Herrn Lampe vom Büro Dr. Kerth und Lampe GEO-Infometric GmbH aus Detmold - Karte mit empfohlener Baugrenze für die 13. Änderung des B-Planes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ - Karte mit empfohlener Baugrenze und Grenzen der Altablagerung - Karte mit empfohlener Baugrenze und Grenzen der 8. Änderung des B-Planes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“