Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
20.06.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
104/2007
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
24. November 2009
13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe"
hier: - Auswirkungen der gutachterlichen Stellungnahmen zur Altablagerung
Mühlenstraße auf die Planung
- Festlegung der Baugrenzen
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
20.06.2007
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Zur Einschätzung der Auswirkungen der Altablagerung „Mühlenstraße“ auf die vorliegende
Planung, wurde zusammen mit dem Gutachter, Herrn Lampe vom Büro Dr. Kerth und Lampe
GEO-Infometric GmbH aus Detmold, und dem Kreis Lippe eine Beurteilung der Situation
vorgenommen. Das Ergebnis wird in der gutachterlichen Stellungnahme und dem
Gesprächsvermerk wiedergegeben. Beides liegt der Vorlage bei, ebenso eine erste zeichnerische
Diskussionsgrundlage zur Baugrenze.
Folgende Aspekte sind hervorzuheben:
- Die Sanierung der Altlast hatte vorrangig den Anwohnerschutz / Schutz der Wohnhäuser
(Bestand) zum Ziel. Es war nicht Aufgabe, die Bebaubarkeit der Anwohnergrundstücke zu
gewährleisten bzw. zu optimieren.
- Mit der Sanierung sind die Prozessabläufe, die in der Altablagerung weiterhin bestehen, nicht
abgeschlossen. Da das Altdeponat z.T. noch organische Materialien enthält und diese sich
weiterhin zersetzen / verfaulen ist zu rechnen mit:
1. Deponiegasbildung
2. Setzungen
3. Antreffen von Altdeponat
-2-
- Diese Prozesse und ihre Auswirkungen bilden die Beurteilungsgrundlage für die empfohlene
Festlegung der Baugrenze. Für die betroffenen Grundstücke sind daraus unterschiedliche
Ergebnisse ermittelt worden. Sie unterscheiden sich darin, dass
-
die Deponiegassituation verschieden ist
daraus ggf. ein Abstand zu Gasrigolen erforderlich ist
dadurch mit Setzungen zu rechnen sein könnte
oder gar Aushub von Altdeponat nötig wird
die Einschätzung von Nebenanlagen und hier besonders die genehmigungsfreien
gestaltet sich schwierig.
Die insgesamt in den Unterlagen ermittelten Ergebnisse haben zu der empfohlenen Baugrenze
geführt.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, die Baugrenze wie in der Anlage dargestellt
festzulegen. Nebenanlagen werden in den nicht überbaubaren Flächen ausgeschlossen.
Schemmel
Anlagen:
- Gutachterlichen Stellungnahme vom Büro Dr. Kerth und Lampe GEO-Infometric GmbH aus Detmold
- Gesprächsvermerk vom 22.05.07 mit dem Kreis Lippe und Herrn Lampe vom Büro Dr. Kerth und Lampe
GEO-Infometric GmbH aus Detmold
- Karte mit empfohlener Baugrenze für die 13. Änderung des B-Planes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“
- Karte mit empfohlener Baugrenze und Grenzen der Altablagerung
- Karte mit empfohlener Baugrenze und Grenzen der 8. Änderung des B-Planes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“