Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
2,8 MB
Datum
20.06.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GemeindeLeopoldshöhe
FBil/1
Vermerk
Bearbeitung
Akz:
Datum
Knipping
18.06.2007
13.Anderungdes B-PlanesNr. O4/OS
,,Aufdem Rohe,,mitVeränderungssperre
hier:Gespräch
Arbeitsqrundlaoe:
- Ursprungsbebauungsplan
Nr. 04i05 ,,Aufdem Rohe",Rechtskraft
1979,anzuwendenaut
die Grundstücke
- 8. Anderungdes B-PlanesNr. 04i05,,Aufdem Rohe",Rechtskraft
1999anzuwenden
auf
alle.übrigen
Grundstücke
im Geltungsbereich
- 13.Anderungdes B-Planes
Nr.04/0-5
"AufdemRohe,,inAufstellung
- Sanierungsplan
Altablagerung
vomBüroDr.Kerth+ Lampe,Nov.2004
,,Mühlenstraße,'
- Gutachterliche
Stellungnahme
Altablagerung
vonGEOSGmbH,Dez1992/
,,Mühlenstraße"
Jan1993
Anhandder o. g. Grundlagen
wurdeeineersteEinschätzung
bzgl.der Baugrenze,
welche
durchdieAuswirkungen
derAltablagerung
vorgenommen.
wird,
beeinflusst
,,Mühlenstraße,
Städtebauliches
Konzept
Eine adäquateNutzungder angrenzenden
Flächenzur Altablagerung
und reilflächenoer
Altablagerungist nur gegeben,wenn die Flächenqualität
(Belastungssituation)
in ein
bauleitplanerisqies
Gesamtkonzept
eingebettetist. DieAnpassung
des Nutzungskonzepjes
an die Belastr.ingssituation
ist u.a an-Hand der ,sensiiilitätdär Nu?ung'iestgemächt
worden.So wird die versiegelteGewerbe-und Verkehrsfläche
als erheblichwenigersensibel
eingestuft,als die Mischbebauung
mit WohnfunKion.
Dem Wohnenwird das höchste
Schutzpotential
zugesprochen.
Diegeplanteund zur zeit durchgeführte
sanierunghattedasZiel,denmomentanen
Bestand
zu sichern bzw. zu sanieren.Darauswird abgeleitet,
dass die Wiedererrichtung
von
baulichenAnlagenmit der jeweilszulässigenNutzunginnerhalb
der Gebäudegrundnsse
(abgesehenvonderSondersituation-grundsätz|ich
unDroblernatisch
ist.
EineweitereUnterscheidung
erfolgteüberdie differenzierte
Einflussnahme
auf eineFläcne
durchdieAltlablagerung
wiez. B. erhöhteMethangaskonzenirationen
odersetzungsgefahr.
Diese Grundüberlegungen
wurden untereinander
mit Blick auf gesundeWohn- und
Arbeitsverhältnisse,
der Gefahrenabwehr
an denjetzigen
Möglichkeiten
unddentechnischen
bzw.zukünftigenobjektenins Verhältnisgesetzt.sind dietechnischen
Maßnahmen
nichl
erfolgversprechend,
unwirtschaftlich
so wurde über eine
oder technischzu anspruchsvoll,
Nutzungseinschränkung
einermöglichen
vorgebeugt.
Gefährdung
DieGemeindeLeopoldshöhe
hat somitin einerKombination
ausNutzungsbeschränkungen,
Gefahreneinschätzung
und technischensicherungsmaßnahmen
einen praktikablen
weg
beschritten,um für die vorhandeneund zukünftigeSituationgesundeWohn- und
Arbeitsverhältnisse
zu schaffen.
Gewerbeqebiet
Fürdie Baurechteim Gewerbegebiet,
nochrealisierbar
Konzepiion
die nachdervorgelegten
sind, ist aufgrund der einzellfallspezifischen
eine fachgutachterliche
Randbedingungen
stellungnahme(Gefährdungsabschätzung
auszuarbeiten.
mit sicherungskonzept)
Bei der
Realisierung
ist einefachgutachterliche
gewährleistet
Betreuung
durchdieBaugenehmigung
und es erfolgt eine behördlicheÜberprüfung.Aufgrunddieser einzelfallspezifischen
Beurteilungin Verbindung mit dem Ausschlussvon Betriebsleiterwohnungen
als
Nutzungseinschränkung
wird es als möglicherachtet,bisherunbebaute
Flächen,die nicht
durchSanierungsmaßnahmen
in Anspruchgenommen
worden
sind,gewerblich
zu nutzen.
Die bestehenden
Gebäudesind durchdie Maßnahmen
gesichertworden.
der Sanierung
Eine Neuerrichtung
unterHinzunahme
Beurteilung
hinsichtich
einerfachgutachterlichen
der
Altlastengesichtspunkte
wird vom Grundsatzher als unproblematisch
eingestuft.Zu den
hergestellten
Gasrigolenauf den Flurstücken
mit einer Neubebauung
-ist
/
Ersatz- ein Abstand von 2 m einzuhalten.Damit wird die Funktiohalität
und die
Insiandhaltung
derGasrigolen
gesichert.
dauerhaft
Mischqebiet
Das Mischgebiet
zeichnetsichnebeneinergewerblichen
insbesondere
Nutzung
auchdurcn
seine WohnfunKionaus. Diese hat den höchstenSchutzanspruch
gegenüberden
Auswirkungen der Altablagerung.Die bestehendenGebäude sind durch die
Sanierungsmaßnahmen
gemäßdem vorgenannten
ausreichend
gesichen.
Schutzanspruch
Eine Ausdehnungder überbaubarenFläche in Richtungder Altablagerung
wird nicht
gesehen.Der erforderliche
anspruchsvollen
Untersuchungsaufwand,
die zu erwartenden
Maßnahmen
technischen
an den denkbarenNeu-Objekten
und dereneventuellen
Nutzung
als Wohnraum,hat die Gemeindedazuveranlasst,
der 8. Anderungmit der
die Baugrenze
jetzigenPlanungnichtzu verändern.
AufgrundderErfahrungen,
die im Zusammenhang
mitderSanierungsmaßnahme
hinsichtlich
bestehender
Nebenanlagen
gemachtwordensind,wirdmit der vorliegenden
Planungdie
Errichtungvon baulichenAnlagenausgeschlossen,
umbautenRaum
die einenvollständig
haben. Beispielhaft hierfür seien genannt Gewächshäuser,Gartenhäuser,
Gartengerätehäuser,
Abstellräume,
begehbareStälle.Der
Garagen,Carports,Schuppen,
Grund für den Ausschlussvon dieserArt an baulichenAnlagenist, dasstrotz vorhandener
Garsrlgsl.. weiterhinlokal mit erhöhtenGaskonzentrationen
in der Bodenluftgerechnet
weldenmuss.Es kannsomitnichtausgeschlossen
dassichDeponiegas
werden,
in solchen
baulichenAnlagen ohne bauspezifische
sammelt.Die dabei
Sicherungsmaßnahmen
entstehenden
Gasgemische
Anlagen,teilweise
könnenexplosivsein.Da dieseArt baulicher
genehmigungsfrei,
ohne Begleitungdurch Fachpersonal
mit einschlägigen
Erfahrungen
(besondersder Gasabwehr)und ohne Kontrolleund überwachung
(Nachsorge)
errichtet
werden könnten,wurden sie aus Gründen der allgemeinen
und der persönlichen
Gefahrenabwehr
sowie zur Wahrungvon gesundenWohnverhältnissen
in den nicht
Flächenuntersagt.
überbaubaren
sowiedererforderliche
Maßnahmen
Dietechnischen
hohe
Untersuchungsaufwand
werdenals zu unwirtschaftlich
zu anspruchsvoll
undtechnisch
zur
baulichenQualitätund Quantitätbeurteilt,
um von einerNutzungsbeschränkung
abzusehen.
Die vorgenannten notwendigen Maßnahmenzur Gefahrenabwehrbei solcnen
Nebenanlagen
werdeninsgesamt
eingestuft.
als unverhältnismäßig
KeineBeeinträchtigung
durchdieAltablagerung.
istdaherwiebishermöglich.
DieNutzung
fl
Der südlicheBereichdes Grundstückes
beeinflusst.
wirddurchdieAltablagerung
Dagegen
ist der nördlicheBereich des Grundstückesunbelastet,weshalb diese Teilfläche
uneingeschränkt
für einegewerbliche
Bereichwirdeine
ist.lm belasteten
Nutzungbebaubar
gewerbliche
Nuizungzwar als möglicheingestuft,
jedochsindbautechnische
Anforderungen
zu beachten.
Diessindim Einzelnen:
. Entsorgung
desAltdeponats,
zu eMartensind
wodurcherhöhteEntsorgungskosten
o passiveEntgasungsmaßnahmen
aufgrundder dannnochangrenzenden
Altmaterialien,
z. B. in Formvon Gasrigolen.
. baugrundspezifische
zu eMarten
Setzungen
sindnacheinerBebauung
r Betriebsleiteruohnungen
sindin diesemBereichauszuschließen
Das Grundstück
ist daherim B-Planin seinerNutzung
zu gliedern.
Entlangder Straßeist
eine Bebauung
/ gewerbliche
DieRestfläche
des Grundstückes,
Nutzungunproblematisch.
zurAltablagerung
hin,ist nurunterBeachtung
Besonderheiten
derbautechnischö
nutzbar.
DeröstlicheBereichdes Grundstückes
beeinflusst.
wirddurchdieAltablagerung
Dagegen
ist
der westliche Bereich des Grundstr.lckesunbelastet,so dass diese Teilfläche
uneingeschränkt
für eine gewerbliche
Nutzungbebaubarist.lm belastetenBereichwird eine
gewerblicheNutzung als möglich eingestuft,jedoch sind spezielle bautechnische
Anforderungen
zu beachten.
Diessindim Einzelnen:
. Entsorgungdes Altdeponats,
zu erwartensind
wodurcherhöhteEntsorgungskosten
o passiveEntgasungsmaßnahmen
aufgrundder dannnochangrenzenden
Altmaterialien,
z. B. in Formvon Gasrigolen.
. baugrundspezifische
zu erwarten
SetzungensindnacheinerBebauung
. Betriebsleiterwohnungen
sindin diesemBereichauszuschließen
DiepassiveEntgasungist hierbesonders
dahoheMethankonzentrationen
zu beachten,
von
bis zu 75 Vol.-% auftreten.Als Sanierungsmaßnahmen
sind Gasrigolen
verlegtworden.
Diesedürfennichtüberbautwerden.Zudemhat einezukünftige
Bebauungeinenca. 2 m
breitenAbstandzu ihneneinzuhalten,
zu gewährleisten.
um derenFunktionsfähigkeit
Eine
Neubebauung
kann nur innerhalbder bestehenden
Gebäudegrundrisse
erfolgen,da die
nur dieseFlächensanieren
Gasrigolen
hatdaherexaktentlang
bzw.sichern.DieBaugrenze
des jetzigenGebäudebestandes
noch
zurückgeseiä
teilwejse
zu verlaufenbzw.
aufgrund
des Abstandeszur Gasrigole.Die besondershohenMethangaskonzentrationen
in der
Bodenluft schließen eine Unterkellerungaus und erfordern eine gutachterliche
Stellungnahme
mit einemSicherungskonzept
im Rahmendes dann
bei einerNeubebauung
Bauantrages.
erforderlichen
Das Grundstück
ist daherim B-Planin seinerNutzungzugliedern.
Entlangder Straßenist
eine Bebauung/ gewerblicheNutzungunproblematisch.
Der Hallenanbauparallelzur
Industriestraße
und das Wohnhaussind nur unter Beachtungder bautechnischen
Besonderheitenersetzbar. Die daran angrenzendeRestflächedes Grundstückes,zur
hin,ist nichtbebaubar.
Altablagerung
-rIlm Rahmender Sanierungsmaßnahme
eine Teichanlage,
ist auf dem Grundstück
zum
des Regenwassers
Auffangen
diesesTeilbereichs
derGewerbehalle
sowiezurVersiegelung
der Altablagerung,
Anlageist zu sichern,da sie
hergestelltworden.Diese technische
der Sanierungsplanung
Bestandteil
istdaherauszuschließen.
ist.EineBebauung
Bisetwazur Mitteder bestehenden
wurdedieAusdehnung
der Altablagerung
Gewerbehalle
Auch hier wird eine gewerbliche
festgestellt.
Bereichsals möglich
Nutzungdesbelasteten
jedochsindbesondere
eingestuft,
zu beachten.
Anforderungen
bautechnische
Diessindim Einzelnen.
o Entsorgung
desAltdeponats,
zu erwartensind
wodurcherhöhteEntsorgungskosten
o passiveEntgasungsmaßnahmen
aufgrundder dannnochangrenzenden
Altmateriallen,
z. B. in Formvon Gasrigolen.
. baugrundspezifische
zu erwarten
Setzungen
sindnacheinerBebauung
. Betriebsleiterwohnungen
sindin diesemBereichauszuschließen
Die zukünftigeBebauunghat einen ca.2 m breitenAbstandzur vorhandenen
Gasrigole
einzuhalten.
Das Grundstückist im B-Planin seinerNutzungzu gliedern.
Enflangder straße ist eine
Bebauung
/ gewerbliche
Nutzungunproblematisch.
Ab Mitteder bestehenden
Gewerbehalte
ist eine Bebauungnur unter Beachtungder bautechnische
Besonderheiten
möglich.Die
daran
angrenzende Restfläche des
Grundstückes (hier
technische
Anlage/Regenwasserrückhaltung)
ist nichtbebaubat.
-It
Fiir das Gewerbegrundstück
ist bis auf einen6 m breiten
Streifenentlangder Dammsirafle
eine überbaubare
Flächefestgesetzt.
Damitist nebender BestandssiCherung
auch eine
Erweiterung
möglich.
Die sanierungsplanung
siehtkeineMaßnahmen
auf demGrundstück
vor. Das Grundstüd<
liegtirnGrenzbereich
zurAltablagerung.
DieBodenluftmessstelle
BL 15 aufdemGrundstüc*
_zeigtbeiden2monat|ich|aufendenBoden|uftmessungenkeineerhöhten
Methangaskonzentrationen
in der Bodenluft
an. EineEinflussnahme
auf eineTeilfläche
oes
Gewerbegrundstückes
kanntrotz des um die Altablagerung
verlaufenden
Grasgrabensnicht
gän1ich ausgeschlossenwerden. Die gewerblicheNuEungist weiterhinmöglich,jedoch
sindbesondere
bautechnische
Anforderunoen
u. U. erforderlich.
Dieskönntensein:
. Entsorgungdes Altdeponats,wodurcherhöhteEntsorgungskosten
zu erwartensind
o passiveEntgasungsmaßnahmen
aufgrundder dannnochangrenzenden
Altmaterialien,
z. B. in Formvon Gasrigolen.
. baugrundspezifische
SeEungensindnacheinerBebauung
zu eMarten
. Betriebsleiterwohnungen
sindin diesemBereichauszuschließen
Eine guta.chterliche
stellungnahme
ist bei einer Neubebauung
bzw. Erweiterung
in dem
gekennzeichneten
Bereichim RahmendesBauantrages
erforderlich.
Die beidenGebäudebefindensich in einemfestgesetzten
Mischgebiet.
Die Flächender
Gebäude sind von der Altlablagerungunbeeinflusst.
Die Gartenflächen
der beioen
Grund!1ückeunddasangrenzende-weisenz.T.A|tablagerungenauf.Die
Auskofferungentsprechenddem Sanierungsplan
wurdeaufdemIlltFbis
in erne
Tiefevonmaximalrund3mausgeführt.AnderGrenzezumGrundstückF
wurde 2.T.. noch geringe Mengen Altdeponatangetroffen,die allerdings
'in nicht
sanierungsrelevantsind. Erhöhte Methangaskonzentrationen
wurden
den
Bodenluftmessstellen
(BL6 und BL7) auf den beidenGrundstücken
nichtfestoestellt.
Als
besonderebautechnische
Anforderung
ist die Entsorgung
von ggf. anzutreffendän
Material
der Altablagerung
zu beachten-somit sind eventuellerhöhteKostenfür dre Entsorounq
diesesMaterials
zu erwarten.
DieGebäudebefindensichim Mischgebiet.
Es bestehtkeinedirekteBeeinträchtigung
durch
die Altablagerung.
Die Bestätigung
der Baugrenze
erfolgtaufgrundstädtebauliclier
örunde
(Ruhezone
im rückwärtigen
Bereich,Rücksichtnahmegeboi
auf bestehende
Gebäudein der
Nachbarschaft).
-)
Die Gebäudesind in einemfestgeseäenMischgebiet
angesiedelt.
Mit der bestehenden
Baugrenzewird das jeweiligeHauptgebäude
in seinemBestandgesichert.Die bisherige
überbaubare
alsunproblematisch
eingestuft.
Flächewirdin Bezugauf dieAltablagerung
In den Gartenflächen
zur
Altablagerung
zum Teil
wurde
entlangder Grundstücksgrenze
Altdeponatfestgestellt,ausgekoffertund mit Bodenverf0llt.Zudem wurden dort erhöhte
(max.44 Vol.-%).lm Rahmender
Methankonzentrationen
in der Bodenluftfestgestellt
Sanierungwurdendaher in den GärtenGasrigolen
angelegt.Mit den durchgeführten
gesichert
Sanierungsmaßnahmen
worden.
ist lediglichdet Bestand
Die FlächezwischenBaufensterund Altablagerung
wirdweiterhinals nichi überbaubare
Flächefestgesetzt.
Konzeptzu entnehmen.
istdemstädtebaulichen
Die Begründung
IE
Das Gebäudeliegtinnerhalb
Mitderbestehenden
wurdedas
des Mischgebietes.
Baugrenze
Hauptgebäude
überbaubare
Flächewird in
in seinemBestandgesichert.Die bisherige
Bezugauf dieAltablagerung
eingestuft.
als unproblematisch
In der Gartenflächeentlang der Grundstücksgrenze
zur Altablagerungwurde vereinzelt
Altdeponatfestgestellt.
für
wurdenkeineMaßnahmen
lm Rahmender Sanierungsplanung
Beurteilung
das bestehende
i. V.
Nacherneuter
Gartenhaus
veranlasst.
des Grundstückes
m. der vorliegenden
am
Planungist angeregtworden,eineneue Bodenluftmessstelle
Gartenhaus
wird
dasauchin
einzurichten.
NacherneuterEinschätzung davonausgegangen,
diesemBereicheineGasrigole
wird.
erforderlich
wirdweiterhinals nicht überbaubare
Die FlächezwischenBaufensterund Altablagerung
Fläche festgesetzt. Die Begründung ist dem städtebaulichenKonzept und der
gutachterlichen
Stellungnahme
zu entnehmen.
ffi
Dasvorhandene
Das Grundstück
ausgewiesen.
Gebäudeliegtaußerhalb
ist als Mischgebiet
vorhandene
der festgesetäenBaufläche.Die auf döm Grundstück
BL12
Bodenluftmessstelle
zwischen dem Gebäude und der Altablagerung weist keine erhöhten
Methangaskonzentrationen
BL12ergab
auf. Die Bohrungzum BauderBodenluftmessstelle
als Auffüllungsmaterial
ausZiegel,Asche und Mörtel,also
neben BodenBeimengungen
keinerlei hausmüllähnliche
bzw. der
Anteile. Die Übersichtzur Abgrabungsgrenze
Grenzverlauf
dassdienördliche
auf den
der Altablagerung,
Gebäudeseite
derTeilverfüllung
zuvor genanntenGrenzensteht.Das Hausist somitgebäudescharf
auf der Altablagerung
errichtet worden. Gegenwärtigwurden keine Maßnahmen
für die Sanierungerforderlich.
Trotz des vorhandenen
zwischen
Fläche
Baufenster
und Altablagerung
Gebäudeswirddie
weiterhinals nicht überbaubareFlächefestgesetzt.
Die Begründungist einerseitsdem
städtebaulichenKonzept und der gutachterlichen
Stellungnahmezu entnehmen.
Andererseits
Gründe,wie sie bereitszur
wird auf städtebauliche
ausgeführtwurden,venrviesen.
Die Gebäudebefindensichim Mischgebiet.
Diefestgesetzie
überbaubare
Flächesichertdas
jeweilige Hauptgebäudein seinem Bestand. Das bisherige Baufensier ist als
unproblematisch
anzusehen.
derAltablagerung
bzgl.derAuswirkungen
In den Gartenflächen
zur
wurdeAltdeponat
entlangder GrundstücksgrenzeAltablagerung
(Bodenund Bauschutt)
undmitBodenverfüllt.Gleichzeitig
festgestellt,
zumTeilausgekoffert
wurden im Vorfeld der Sanierung auf dem Grundstück
gemessen.
Methankonzentrationen
von bis zu 44 Vol.-%in der Bodenluft
Daherwurdenim
Rahmen der Sanierungumfangreichere
verlegt.Die Gasrigolenhabenkeine
Gasrigolen
vollständige
gegenüber
sodasseinAntreffen
demMethangas,
von Methangas
Sperrwirkung
in Richtungder Gebäudenichtgänzlichausgeschlossen
werdenkann.Die Prozessabläufe,
durchSetzungen
unddiefortlaufende
Altdeponat
Deponiegasbildung
im nochvorhandenen
wirkennichtnurzwischendem Hauptkörper
derAltablagerung
unddenGasrigolen,
sondern
auch darüberhinaus.Die Sanierungsichertdahernurdie gegenwärtige
Situation.Eine
Bebauung,ggf. sogar mit Wohnnutzung,ist ohne weitergehende
intensivefachliche
Beurteilung
und umfangreiche
bautechnische
Sicherungsmaßnahmen
(s.
nichtzu empfehlen
Ausführungen
gutachterliche
Städtebauliches
Konzept
und
Stellungnahme).
WIRKUNGSPFADE
Anmerkungen
zu Wirkungspfad
Boden- Pflanze
Fttr das Grundstück
:l-Itl-wird
aufgrund
der geringenBodendeckschicht
zum Müllvorkommen
in Bezugauf NuEpflanzen
sowiederGaskonzentration
eine Nutzung
der Pflanzennichtemofohlenbzw.sie istauszuschließen.
Es istzu prüfenaufwelchergesetzlicher
Grundlage
einNutzungsausschluss
erfolgenkannI
Anmerkungen
zu Wirkungspfad
Boden- Grundwasser
Die Altablagerung
verursachteeine Kontamination
des Feftpottbaches,
weshalbu. A. die
Sanierungdurchgeführtwurde. Diese hat den Eintragvon Schadstoffenin den Bach
unterbunden.
Ein Eintragin den Grundwasserbereich
in der Nähe der Altablagerung
ist
weiterhin nicht auszuschließen.
Diesbezüglich
wurden keine Sanierungsmaßnahmen
vorgenommen.
Von der Nutzungund Errichtungvon Brunnenanlagen,
einschließlich
der
genehmigungsfreien,
ist abzusehen
bzw.sieist auszuschließen.
Ein Nutzungsausschlusswird vermutlich über das Landeswassergesetz
bzw. der
Wassersatzung
der GemeindeLeopoldshöhe
möglichsein.Diesist zu prüfen.
Anlage:
KartemitFestlegung
derBaugrenze
fürdie13.Anderung
desB-Planes
demRohe"
Nr.04/05,,Auf
als
Arbeitsergebnis