Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
73 kB
Datum
20.06.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Dipl.-Ing. (FH) Andreas Lampe
Von der IHK Lippe zu Detmold öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger für Sanierung
(Bodenschutz und Altlasten, Sachgebiet 5)
DR. KERTH + LAMPE GEO-INFOMETRIC GMBH - W ALTER-BRÖKER-RING 17 - D-32756 DETMOLD
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Fachbereich III
Frau Susanne Knipping
Kirchweg 1
Dr. Kerth + Lampe
Geo-Infometric GmbH
Walter-Bröker-Ring 17
32756 Detmold
33818 Leopoldshöhe
Telefon
Telefax
(0 52 31) 3 08 21 - 12
(0 52 31) 3 08 21 - 66
E-Mail
Internet
a.lampe@dr-kerth-lampe.de
www.dr-kerth-lampe.de
Datum
01. Juni 2007
Ihr Zeichen
Unser Zeichen
03-La-113
Überarbeitung B-Plan Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“
Sehr geehrte Frau Knipping,
nachfolgend erhalten Sie meine Ausführungen zu den altlastenrelevanten Fragestellungen im Rahmen der Überarbeitung des B-Planes Nr. 04/05 „Auf dem
Rohe“ in Leopoldshöhe-Greste. Die von Ihnen angestrebte Überarbeitung des
B-Planes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ umfasst die komplette Altlast „Mühlenstraße mitsamt den Anwohnergrundstücken.
1. Beschreibung der Altablagerung „Mühlenstraße“
1.1
Historie der Altablagerung
Katasterdaten:
Gemarkung Greste
Flur 6
Flurstücke
555, 316
-> Hauptfläche u. Parkplatz
69, 78, 122, 125, 159, 190, 381, 387, 522, 523,
524, 539, 546, 547, 548, 556
-> Anwohnergrundstücke
Hochwert:
57 60 540 (Mittelpunkt)
Rechtswert:
34 80 060 (Mittelpunkt)
HRB 4609 AG Lemgo
Gerichtsstand Detmold
Geschäftsführer:
Dr. Michael Kerth
Andreas Lampe
Volksbank Detmold eG.
BLZ 476 900 80
Kto.-Nr. 2 100 954 900
USt-IdNr.: DE204070539
Schreiben vom 01.06.2007
Eigentümer:
Gemeinde Leopoldshöhe
Betriebszeit /
Entstehungszeit
der Ablagerung:
1960 – 1974
öffentliche Mülldeponie
Ziegeleigrube bis 1965
Art der Verfüllung:
Bauschutt, Haus-, Gewerbe-, Industrieabfälle,
Bodenaushub, Gartenabfälle
derzeitige Nutzung:
Hauptfläche wird aktuell saniert
nördlicher Teilbereich wird als Parkplatz genutzt
westlich und südlich werden Teilflächen als Gärten genutzt
Vorfluter:
Siekbach ca. 50 m östlich der Altablagerung
Altlastenfläche:
rd. 22.000 m² // Hauptfläche rd. 15.000 m²
∅ Verfülltiefe:
1.2
Verfüllvolumen:
8 bis 12 m
rd. 150.000 m³
Sanierungsgrund
Der „Fettpottbach“ im Nordwesten der Altablagerung wurde durch in den Regenwasserkanal (Bereich Industriestraße) übertretendes, sickerwasserbeeinflusstes Grundwasser verunreinigt. Hierzu wurde seitens des damaligen StAfUA
OWL (heute Bezirksregierung Detmold) eine entsprechende Verfügung an die
Gemeinde geschickt, diese Gewässerverunreinigung zu unterbinden.
1.3
Sanierungsziel
Als Sanierungsziel war die Gewässerverunreinigung im Fettpottbach maßgebend zu beseitigen. Hierzu wurde die Minimierung der Sickerwasserneubildung
in der Altablagerung über den Bau einer Oberflächenabdichtung geplant.
Ziel war es nicht, die Bebaubarkeit der Anwohnergrundstücke zu gewährleisten
bzw. zu optimieren. Hier war der Anwohnerschutz / Schutz der Wohnhäuser
(Bestand) vorrangig.
1.4
Stand der Sanierung Altlast „Mühlenstraße“
Seit April 2005 wird die Altlast „Mühlenstraße“ saniert. Die Maßnahmen auf den
Anwohnergrundstücken sind weitestgehend abgeschlossen. Die gesamte Maßnahme wird voraussichtlich im Herbst 2007 beendet sein.
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Schreiben vom 01.06.2007
1.5
Besondere bauliche Anforderungen an zukünftige Bebauungsmaßnahmen
Bei zukünftigen Bebauungsmaßnahmen auf angrenzenden Grundstücken sind
z. T. besondere bauliche Anforderungen zu beachten:
Gasrigolen
Auf sieben Grundstücken wurden als passive Sicherungsmaßnahme Gasrigolen verlegt. Diese sind in jedem Fall vor einer Überbauung zu schützen, da
auch zukünftig deren Funktionalität und die Möglichkeit der Reparatur gewährleistet sein müssen. Hierzu ist zusätzlich ein Arbeitsstreifen von jeweils 2 m
links und rechts der Gasrigolen frei zu halten,
Setzungen
Da das Altdeponat z. T. noch organische Materialien enthält und diese sich weiterhin zersetzen/verfaulen (Deponiegasbildung), ist generell in aufgefüllten Bereichen mit Hohlräumen im Untergrund bzw. mit einem nicht tragfähigen Baugrund zu rechnen. Bei Bebauung eines aufgefüllten Bereiches ist je nach Anteil
an organischem Material im Altdeponat und je nach Auffüllungsmächtigkeit mit
Setzungen bzw. Konsolidierungen im Dezimeterbereich zu rechnen.
Deponiegassituation
Methan als Hauptbestandteil von Deponiegas bildet mit Luftsauerstoff ein zündfähiges Gasgemisch. Dazu muss in der Mischung Methan in Konzentrationen
zwischen 4,4 und 16,5 Vol. % und ein Sauerstoffgehalt von mindestens 12 Vol.
% vorhanden sein. Daraus folgt, dass Deponiegas nicht immer mit Luft zu einem zündfähigen Gemisch werden kann. Methangehalte größer 25 Vol. % sind
mit Luft nicht mehr zu einem zündfähigen Gemisch zu bringen. Auch Gasgemische mit einen Inertgasanteil > 75 Vol. % sind in Verbindung mit Luft ebenfalls
nicht mehr in einen zündfähigen Zustand zu bringen.
Da in Teilbereichen der Anwohnergrundstücke erhöhte Methangaskonzentrationen in der Bodenluft festgestellt worden sind und auch zukünftig (> 10 Jahre)
mit ähnlichen Befunden gerechnet werden muss, ist in vielen Fällen für neue
Bauvorhaben ein gesondertes Sicherungskonzept für den Schutz des Gebäudes und deren Nutzer vor eindringendem Deponiegas zu erstellen.
Aushub von Altdeponat
Bei zukünftigen Bebauungen im Bereich der Altablagerung „Mühlenstraße“ ist
zu beachten, dass je nach Art und Lage des Bauvorhabens und damit verbunden der eventuellen Eingriffstiefe in das Altdeponat erhebliche Mehrkosten entstehen können, da der Aushub in der Regel erhöhte Entsorgungskosten verur-
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Schreiben vom 01.06.2007
sachen wird. Zudem sind die erhöhten Arbeitsschutzanforderungen bei den
Bauarbeiten in solchen Bereichen Kosten intensivierend.
2. 8. Änderung B-Plan Nr. 04/05„Auf dem Rohe“
Die 8. Änderung zum B-Plan Nr. 04/05 ist seit dem 25.01.1999 rechtskräftig. Im
Rahmen der Änderung von der Einstufung als Gewerbegebiet hin zu einem
Mischgebiet wurde die Bebauungsgrenze an der Mühlenstraße deutlich zurückgenommen. Hintergrund war der damalige Kenntnisstand bzgl. der Altlastengrenze.
Ergänzend zum damaligen Kenntnisstand wurden in 2004 weitere Erkundungsbohrungen, eine Luftbildauswertung sowie diverse Bodenluft- und Grundwasseruntersuchungen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden im Sanierungsplan dokumentiert.
DR. KERTH + LAMPE GEO-INFOMETRIC GMBH: Sanierungsplan Altablagerung „Mühlenstraße“,
Leopoldshöhe, OT Greste, Nov. 2004.
Die Ergebnisse der durchgeführten Luftbildauswertung (Sanierungsplan, Anlage
1.2) zeigen Ablagerungsgrenzen, die einen deutlich größeren Abstand zur
Wohnbebauung aufweisen, als die vorgegebene Bebauungsgrenze. Hieraus
resultiert allerdings nicht, dass die Bebauungsgrenze weiter zur Altlast hin verlegt werden kann, da kleinräumige Auffüllungen (Bauschutt und Grünabfälle)
auch im Zwischenbereich (Baugrenze, Grenze Luftbildauswertung) angetroffen
worden sind.
Auch aus den Bohrergebnissen sowie den durchgeführten Bodenluftuntersuchungen lassen sich keine Gründe für eine Änderung der Bebauungsgrenze
ziehen. Hierbei wurden in keinem Fall relevante Befunde innerhalb der zur Bebauung freigegebenen Grenzen festgestellt, noch ist zu befürchten, dass Gebäude die zukünftig innerhalb dieser Grenzen gebaut werden, durch die Altlast
gefährdet sind.
Die im Rahmen der laufenden Sanierung ausgeführten passiven Entgasungseinrichtungen auf den Grundstücken Mühlenstraße 30, 42, 44 und 46 liegen
außerhalb der zur Bebauung freigegebenen Flächen. Diese Einrichtungen sind
somit hinreichend gegen eine Überbauung geschützt. Die Errichtung kleiner,
genehmigungsfreier Nebenanlagen (Geräteschuppen o. ä.) ist ebenfalls zu untersagen.
Die Lage der rechtsgültigen Bebauungsgrenze ist m. E., auch unter Beachtung der mittlerweile hinzugewonnenen Erkenntnisse sowie den
durchgeführten Sanierungsmaßnahmen, sinnvoll festgelegt worden.
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Schreiben vom 01.06.2007
3. Überarbeitung B-Plan Nr. 04/05„Auf dem Rohe“ (13. Änderung)
Die angestrebte 13. Änderung des B-Planes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ umfasst
bzgl. der zu betrachtenden Flächen gegenüber dem Stand in der 8. Änderung
die gesamte Altablagerungsfläche sowie die neu hinzugekommenen Grundstücke Ermgasser Heide 8, Industriestraße 36-38, Industriestraße 44, Industriestraße 46, Industriestraße 50-52 und Dammstraße 18.
Auf den vorgenannten Anwohnergrundstücken bzw. Gewerbeflächen sind Nebenanlagen in den nicht überbaubaren Flächen aufgrund der allgemeinen Deponiegassituation auszuschließen. Besonders auf dem Grundstück Industriestraße 36 - 38 ist aufgrund der aktuell noch sehr hohen Methangaskonzentration von bis zu 79 Vol.-% in der Bodenluft ein hohes Gefährdungspotential diesbezüglich gegeben.
WIRKUNGSPFAD BODEN – MENSCH / BODEN – PFLANZE - MENSCH
Die Frage, ob es den Anwohnern gestattet werden kann, weiterhin einen Nutzgarten auf ihren Grundstücken zu betreiben, wurde bereits 1992/1993 im Gutachten
GEOS GmbH: Gutachterliche Stellungnahme zu Bodenluft- und Feststoff-Untersuchungen im
Bereich der Altablagerung M 4 (Mühlenstraße) in Leopoldshöhe-Greste. Auftraggeber Gemeinde Leopoldshöhe; -- unveröffentlichte Stellungnahme; Dezember 1992 / Januar 1993.
beantwortet.
Hierbei wurde der Oberboden (0 – 30 cm u. 30 – 60 cm) auf die wesentlichen
organischen Parameter (KW, EOX) sowie auf Schwermetalle und Arsen hin
untersucht. Die Ergebnisse waren durchweg unauffällig. Auch beim orientierenden Vergleich mit den heute geltenden Vorsorgewerten des BBodSchG (§ 8
Abs. 2 Nr. 1 Bundes-Bodenschutzgesetz) sind keine Überschreitungen festzustellen. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Art und Weise der
Probenahme und der Probenvorbereitung bei den vorgenannten Untersuchungen nicht die Kriterien des BBodSchG bzw. der BBodSchV erfüllt.
Zu beachten ist, dass im Rahmen der damaligen Untersuchungen das Grundstück „Industriestraße 36 – 38“ nicht mit betrachtet worden ist. Hier ist ein Nutzgarten nicht zu gestatten (Ausführungen siehe unten).
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Schreiben vom 01.06.2007
WIRKUNGSPFAD BODEN – BODENLUFT - MENSCH
Die alle zwei Monate laufenden Messungen in den insgesamt 15 Bodenluftmessstellen zeigen, dass für die meisten Grundstücke keine erhöhten Methanbefunde in der Bodenluft festzustellen sind.
Die im Rahmen der Sanierung durchgeführten Maßnahmen wurden explizit mit
der Zielsetzung durchgeführt, alle Gefährdungen, die über Gasmigration / Methan in der Bodenluft für die Wohnhäuser entstehen könnten, sicher zu unterbinden.
Die einzigen relevanten Methanbefunde wurden auf dem Grundstück Mühlenstraße 42 in BL10 mit max. 9 Vol.-% (Nov. 2006) und auf dem Grundstück Industriestraße 36 - 38 in BL3 mit max. 79 Vol.-% (Mai 2007) festgestellt.
WIRKUNGSPFAD GRUNDWASSER – MENSCH
Da eine schädliche Beeinflussung des Grundwassers durch Deponiesickerwasser im nahen Umfeld der Altlast „Mühlenstraße“ nachgewiesen worden ist, ist
der Gemeingebrauch des Grundwassers zu untersagen.
WIRKUNGSPFAD BODEN - SACHGÜTER
Aufgrund der unterschiedlichen Abfälle sowie den zum Teil angetroffenen größeren Anteilen an organischem Material können Setzungen in den aufgefüllten
Bereichen der Anwohnergrundstücke nicht ausgeschlossen werden.
Betonkorrosion durch sickerwasserbeeinflusstes Grundwasser ist bei Eingriffen
bis in den grundwassergesättigten Bereich nicht auszuschließen. Spezifische
Untersuchungen sind meiner Kenntnis nach bisher nicht durchgeführt worden.
WIRKUNGSPFAD SICKERWASSER - OBERFLÄCHENWASSER - VORFLUTER
Der Bau einer Oberflächenabdichtung auf der Altablagerungsfläche beinhaltet
die Abdichtung der Randgräben mittels Kunststoffdichtungsbahn. Durch diese
Maßnahme ist der Kontakt zwischen Sickerwasser aus der Altablagerung und
Oberflächenwasser von der abgedichteten Fläche sicher getrennt, so dass eine
Beeinträchtigung des Vorfluters Siekbach durch Sickerwasser der Altablagerung nicht zu befürchten
Freundliche Grüße
Dr. Kerth + Lampe Geo-Infometric GmbH
Dipl.-Ing. (FH) Andreas Lampe
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