Daten
Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
11.02.2014
Erstellt
05.02.14, 18:02
Aktualisiert
05.02.14, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-9/2014
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
11.02.2014
Betreff:
Bereitstellung von außerplanmäßigen Auszahlungen gem. § 83 GO NRW
- Fachbereich I: M11140000 (Erwerb eines PKWs für den Vollstreckungsaußendienst)
- Fachbereich II: M12628250 (Erwerb GW-L1 für den Löschzug Kaster/Königshoven)
- Fachbereich II: M12621007 (Erwerb LF 10/8 für die Löschgruppe Rath)
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg nimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW und § 8 Nr. 2 der
Haushaltssatzung 2013/2014 die außerplanmäßige Auszahlung für den Erwerb eines
Fahrzeuges für den Vollstreckungsaußendienst bei M11140000 in Höhe von 15.000 Euro
im Haushaltsjahr 2013 zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Bedburg stimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW und § 8 Nr. 2 der
Haushaltssatzung 2013/2014 der außerplanmäßigen Auszahlung für den Erwerb eines
GW-L1 für den Löschzug Kaster/Königshoven bei M12628250 in Höhe von 110.000 Euro
im Haushaltsjahr 2014 zu.
Der Rat der Stadt Bedburg stimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW und § 8 Nr. 2 der
Haushaltssatzung 2013/2014 der außerplanmäßigen Auszahlung für den Erwerb eines LF
10/8 für die Löschgruppe Rath bei M12621007 in Höhe von 100.000 Euro im
Haushaltsjahr 2013 zu.
Der Rat der Stadt Bedburg stimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW und § 8 Nr. 2 der
Haushaltssatzung 2013/2014 der außerplanmäßigen Auszahlung für den Erwerb eines LF
10/8 für die Löschgruppe Rath bei M12621007 in Höhe von 160.000 Euro im
Haushaltsjahr 2014 zu.
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Im Rahmen des Vollzugs des Doppelhaushalts 2013/2014 hat sich in den Veranschlagungen der
Investitionen der Fachbereiche I und II ein Änderungsbedarf ergeben.
(1) Außerplanmäßige Auszahlung zu M11140000 (Erwerb
Vollstreckungsaußendienst) im Haushaltsjahr 2013 (Anlage 1)
eines
PKWs
für
den
Im Fachbereich I ist die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Auszahlung für die Anschaffung
eines
neuen
Fahrzeugs
für
den
Vollstreckungsaußendienst
notwendig.
Der
Vollstreckungsaußendienst wurde bis Anfang 2013 von zwei Mitarbeitern der Stadtkasse
gewährleistet. Daher wurden letztmalig im Juli 2011 zwei Fahrzeuge für den Einsatz im
Vollstreckungsaußendienst über die Finanzierungsform Leasing beschafft. Die Leasingverträge
laufen im Sommer 2014 aus.
Mittlerweile wird der Vollstreckungsaußendienst durch Umorganisation in der Stadtkasse Bedburg
von nur noch einem Außendienstmitarbeiter gewährleistet. Daher ist auch für die folgende Zeit nur
noch ein Fahrzeug im Vollstreckungsaußendienst notwendig.
Im Doppelhaushalt 2013/2014 sind unter Produkt 01.111.402 / Kostenstelle 402.003 / Sachkonto
5423000 entsprechende Mittel für die Beschaffung von zwei Fahrzeugen für die Finanzierungsform
„Leasing“ bereitgestellt.
Um die wirtschaftlichste Variante bei der Beschaffung – also ob Kauf oder Leasing – wählen zu
können, sollen entsprechende investive Mittel bereitgestellt werden (Investitionshaushalt).
Der Deckungsvorschlag ist bei Produkt 01.111.401 / Kostenstelle 403.999 / Maßnahme
M11148390 / Sachkonto 7831000. Hier sind im Investitionshaushalt 2013 Mittel in Höhe von
23.770,39 Euro nicht ausgeschöpft.
(2) Außerplanmäßige Auszahlung zu M12628250 (Erwerb GW-L1 für den Löschzug
Kaster/Königshoven) im Haushaltsjahr 2014 (Anlage 2)
Im Fachbereich II ist die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Auszahlung für die Anschaffung
eines neuen Feuerwehrfahrzeugs für den Löschzug Kaster/Königshoven (GW-L1) notwendig.
Im Doppelhaushalt 2013/2014 wurde entgegen dem aktuellen Brandschutzbedarfsplan ein TLF für
den Löschzug Kaster/Königshoven in Höhe von 110.000 Euro veranschlagt. Der
Brandschutzbedarfsplan sieht für den Löschzug Kaster/Königshoven aber einen GW-L1 in Höhe
von 110.000 Euro vor.
Der Deckungsvorschlag ist bei Produkt 02.126.206 / Kostenstelle 206.002 / Maßnahme
M12628240 / Sachkonto 7831000.
(3) Außerplanmäßige Auszahlung zu M12621007 (Erwerb LF 10/8 für die Löschgruppe Rath)
a) Außerplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2013 (Anlage 3)
Im Fachbereich II ist die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Auszahlung für die Anschaffung
eines neuen Feuerwehrfahrzeugs für die Löschgruppe Rath (LF 10/8) notwendig. Insgesamt
werden 260.000 Euro benötigt, die sich über zwei Deckungsvorschläge finanzieren. 100.000 Euro
werden aus freien investiven Mittel des Fachbereichs II des Haushaltsjahres 2013 finanziert. Die
weiteren 160.000 Euro werden über die veranschlagten investiven Mittel des MLF der
Löschgruppe Lipp aus dem Haushaltsjahr 2014 finanziert. Das entsprechende Fahrzeug wird laut
aktuellem Brandschutzbedarfsplans nicht benötigt.
Beschlussvorlage WP8-9/2014
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Im Doppelhaushalt 2013/2014 wurden für den LF 10/8 entgegen
Brandschutzbedarfsplan keine entsprechenden Haushaltsmittel veranschlagt.
dem
aktuellen
Die Einzelpositionen des Deckungsvorschlags für die Haushaltsmittel des Jahres 2013 sind der
Anlage 4 zu entnehmen.
b) Außerplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2014 (Anlage 5)
Siehe Punkt 3a.
Im Haushaltsjahr 2014 ist der Deckungsvorschlag bei Produkt 02.126.206 / Kostenstelle 206.003 /
Maßnahme M12628820 / Sachkonto 7831000.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, 03. Februar 2014
----------------------------------Götz
----------------------------------Eßer
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Stadtkämmerer
Bürgermeister
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