Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,0 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 9. Sitzung des Schulausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 16.11.2006
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Betreff
7.
Bestimmung eines Vertreters sowie eines Stellvertreters der Gemeinde in die
erweiterten Schulkonferenzen der Schulen gemäß § 61 SchulG NRW
Vorlage: 66/2006
Beschluss:
„Die Gemeinde Kreuzau benennt gem. § 61 SchulG NRW als stimmberechtigten
Vertreter in die erweiterten Schulkonferenzen der gemeindlichen Schulen den
Bürgermeister und im Verhinderungsfalle seinen allgemeinen Vertreter. Es wird erwartet,
dass die Bewerberinnen bzw. der Bewerber für die Schulleiterstelle sich vor der Sitzung
der Schulkonferenz im Schulausschuss der Gemeinde vorstellen, damit auch hier eine
Meinungsbildung erfolgen kann.“
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen