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Beschlusstext (Bestimmung eines Vertreters sowie eines Stellvertreters der Gemeinde in die erweiterten Schulkonferenzen der Schulen gemäß § 61 SchulG NRW)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,0 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Bestimmung eines Vertreters sowie eines Stellvertreters der Gemeinde in die erweiterten Schulkonferenzen der Schulen gemäß § 61 SchulG NRW)

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BESCHLUSS aus der 9. Sitzung des Schulausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 16.11.2006 TOP Betreff 7. Bestimmung eines Vertreters sowie eines Stellvertreters der Gemeinde in die erweiterten Schulkonferenzen der Schulen gemäß § 61 SchulG NRW Vorlage: 66/2006 Beschluss: „Die Gemeinde Kreuzau benennt gem. § 61 SchulG NRW als stimmberechtigten Vertreter in die erweiterten Schulkonferenzen der gemeindlichen Schulen den Bürgermeister und im Verhinderungsfalle seinen allgemeinen Vertreter. Es wird erwartet, dass die Bewerberinnen bzw. der Bewerber für die Schulleiterstelle sich vor der Sitzung der Schulkonferenz im Schulausschuss der Gemeinde vorstellen, damit auch hier eine Meinungsbildung erfolgen kann.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen