Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
18.06.10, 04:18
Aktualisiert
18.06.10, 04:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 91/2010
15.06.2010
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreistag
23.06.2010
Benennung von Personen für die Tätigkeit im Beirat der Justizvollzugsanstalt Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Herr Rybarczyk
Tel.: 02251/15-319
Abt.: I/13
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
--/-Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag benennt folgende Personen für die Tätigkeit im Beirat der Justizvollzugsanstalt
Euskirchen:
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-2-
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Begründung:
Nach den Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG), hier insbesondere §§ 162-165 (siehe
Anlage), sind bei den Justizvollzugsanstalten Beiräte zu bilden.
Nach der Ausführungsverordnung des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom
24.08.1998, in der Fassung vom 09.10.2009 (siehe Anlage), gehören dem Beirat mindestens vier
und je nach Größe der Anstalt bis zu acht Mitglieder an, die vom Kreistag zu benennen sind.
Die Leiterin oder der Leiter der Justizvollzugsanstalt ernennt die Mitglieder des Beirates. Mitglieder
des Beirates sollen Personen sein, die Verständnis für die Aufgaben und Ziele des Strafvollzugs
haben und die bereit sind, bei der Eingliederung entlassener Gefangener mitzuarbeiten. Es ist
anzustreben, dass dem Beirat ein Mitglied des Landtags und je ein(e) Vertreter(in) einer
Arbeitnehmer- und einer Arbeitgeberorganisation sowie eine in der Sozialarbeit tätige Person
angehören. Insbesondere in Anstalten mit Frauenabteilungen soll mindestens ein Mitglied eine Frau
sein.
Die Amtsdauer des Beirates entspricht der Wahlperiode des Landtages, sie beträgt fünf Jahre.
In seiner Sitzung am 07.09.2005 hatte der Kreistag einstimmig folgende Personen benannt:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Harder, Eckard, Euskirchen
CDU
Jülich, Urban-Josef, Euskirchen
CDU
Kolvenbach, Bernd, Euskirchen
CDU
Häckel, Martin, Euskirchen
FDP
Achenbach, Sybille, Euskirchen
skB/SPD
Schaefer, Hans-Joachim, Euskirchen
UWV
ausgeschieden im Mai 2008; Ersatzwahl des Kreistages am 11.06.2008:
Schuth, Helga, Euskirchen
skB/UWV
Mende, Elisabeth, Euskirchen
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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