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Beschlussvorlage GB (Benennung von Personen für die Tätigkeit im Beirat der Justizvollzugsanstalt Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
18.06.10, 04:18
Aktualisiert
18.06.10, 04:18
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 91/2010 15.06.2010 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreistag 23.06.2010 Benennung von Personen für die Tätigkeit im Beirat der Justizvollzugsanstalt Euskirchen Sachbearbeiter/in: Herr Rybarczyk Tel.: 02251/15-319 Abt.: I/13 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: --/-Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag benennt folgende Personen für die Tätigkeit im Beirat der Justizvollzugsanstalt Euskirchen: ________________________________________________ ________________________________________________ ________________________________________________ ________________________________________________ ________________________________________________ ________________________________________________ -2- _______________________________________________ _______________________________________________ Begründung: Nach den Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG), hier insbesondere §§ 162-165 (siehe Anlage), sind bei den Justizvollzugsanstalten Beiräte zu bilden. Nach der Ausführungsverordnung des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 24.08.1998, in der Fassung vom 09.10.2009 (siehe Anlage), gehören dem Beirat mindestens vier und je nach Größe der Anstalt bis zu acht Mitglieder an, die vom Kreistag zu benennen sind. Die Leiterin oder der Leiter der Justizvollzugsanstalt ernennt die Mitglieder des Beirates. Mitglieder des Beirates sollen Personen sein, die Verständnis für die Aufgaben und Ziele des Strafvollzugs haben und die bereit sind, bei der Eingliederung entlassener Gefangener mitzuarbeiten. Es ist anzustreben, dass dem Beirat ein Mitglied des Landtags und je ein(e) Vertreter(in) einer Arbeitnehmer- und einer Arbeitgeberorganisation sowie eine in der Sozialarbeit tätige Person angehören. Insbesondere in Anstalten mit Frauenabteilungen soll mindestens ein Mitglied eine Frau sein. Die Amtsdauer des Beirates entspricht der Wahlperiode des Landtages, sie beträgt fünf Jahre. In seiner Sitzung am 07.09.2005 hatte der Kreistag einstimmig folgende Personen benannt: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Harder, Eckard, Euskirchen CDU Jülich, Urban-Josef, Euskirchen CDU Kolvenbach, Bernd, Euskirchen CDU Häckel, Martin, Euskirchen FDP Achenbach, Sybille, Euskirchen skB/SPD Schaefer, Hans-Joachim, Euskirchen UWV ausgeschieden im Mai 2008; Ersatzwahl des Kreistages am 11.06.2008: Schuth, Helga, Euskirchen skB/UWV Mende, Elisabeth, Euskirchen Bündnis 90/DIE GRÜNEN gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)