Daten
Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
03.12.13, 18:02
Aktualisiert
03.12.13, 18:02
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP8240/2013
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 12 65
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
10.12.2013
Betreff:
Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung
- weiterer Ausbau U3/ Ü3
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung, die in der Vorlage aufgezeigten weiteren Verfahrensschritte zur möglichen
Qualifizierung und Erweiterung der Einrichtung `Kleeblatt´ in die Wege zu leiten.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
In den letzten Berechnungen aus der Kindergartenbedarfsplanung wurde deutlich, dass im
nächsten Kindergartenjahr bei den Plätzen für über Dreijährige Engpässe entstehen können. Dies
ist hauptsächlich folgenden Faktoren geschuldet:
- alle bislang durchgeführten Qualifizierungen - U3-Ausbauten - müssen ab nächstem Jahr
aufgrund Verfügung des Landesjugendamtes entsprechend mit U3-Kindern belegt werden; bisher
waren gewisse Übergangsregelungen zulässig
- zum Ende des Kindergartenjahres 2013/ 14 werden nur wenige Kinder die Einrichtungen
verlassen; im Vergleich hierzu wird die `Abgangsquote´ zum Ende des Kindergartenjahres 2014/
15 in einigen Kindergärten bei rd. 33 % liegen
- im Jahr 2013 weist die Quote der Zu-/ Wegzüge im Kindergartenalter ein `Überhang´ von rd. 30
Kindern aus
- im aktuellen Jahr erfolgten in Abstimmung mit den Trägern Überbelegungen in allen
Gruppenformen; diese werden auch im nächsten Jahr notwendig sein, um aber für eine gewisse
Entlastung zu sorgen und Kapazitäten fürs laufende Jahr vorzuhalten, müssen diese zwingend
zurückgefahren werden
Bislang ist der Platzbedarf und der mögliche Engpass nur rechnerisch erkennbar und beläuft sich
auf rd. eine Kindergartengruppe mit 20 bis 25 Kindern. Der tatsächliche Bedarf ist erst nach
Anmeldeschluss und Abgleich der Listen Mitte Januar 2014 erkennbar. Um jedoch entsprechend
reagieren zu können, hat die Verwaltung im Hinblick auf den sich abzeichnenden Bedarf
Möglichkeiten eruiert, diesen zu decken. Unter fiskalischen Gesichtspunkten und im Hinblick auf
die mittel-/ langfristige Kindergartenbedarfsplanung spricht einiges für den Anbau um eine Gruppe
im bzw. am vorhandenen Bestand, welche die Voraussetzungen für eine Qualifizierung für alle
Gruppenformen erfüllt. Da durch die zahlreich vollzogenen Qualifizierungen bei nahezu allen
Einrichtungen die Aus- und Anbaupotenziale ausgeschöpft sind, besteht eine derartige Option
einzig in der Kindertagesstätte `Kleeblatt´ in Bedburg-Kaster; hier kann im vorhandenen Bestand
um- und eine neue Gruppe angebaut werden. Angemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass ein
entsprechender Antrag der Einrichtung bereits seit 2010 vorliegt, der allerdings aufgrund
ausbleibender und nicht ausreichender Bundes-/ Landesmittel bislang nicht weiter verfolgt werden
konnte.
Zur Finanzierungssystematik im Kita-Bereich wird angemerkt, dass diese seit 2012 im sog.
Belastungsausgleichgesetz geregelt ist. Danach haben die Kommunen für die Jahre 2011/ 12 und
2012/ 13 Konnexitätsausgleichszahlungen für Qualifizierungsmaßnahmen erhalten; Bedburg rd.
174.00 €. Ab dem 01.08.2013 erfolgt der Ausgleich über eine Erhöhung des Landesanteils an den
Kindpauschalen nach dem Kinderbildungsgesetz. Im laufenden Kindergartenjahr erstattet das
Land NRW über diese Regelung rund 180.000,- € an die Stadt Bedburg. Die Summe wurde dem
Haushalt konsumtiv zugerechnet.
Da es sich bei der v. g. Einrichtung um ein sog. Investorenmodell handelt, hat die Verwaltung
zwischenzeitlich mit dem Investor und Eigentümer des Objekts Gespräche aufgenommen. In
diesen hat der Investor und Eigentümer generelles Interesse und die Bereitschaft signalisiert, die
Bauarbeiten auch zu finanzieren. Die Stadt würde hierbei - analog zur jetzigen Situation - das
Gebäude für den Kindergartenbetrieb mieten; avisiert ist eine Vertragszeit von 20 bis 25 Jahren für
den gesamten Gebäudekomplex. Dieser Zeitraum lässt sich - trotz prognostizierter, leicht
sinkender Geburtenrate - bedarfstechnisch vertreten; zum einen ist der Stadtteil Kaster der
bevölkerungs- sowie kinderreichste im Stadtgebiet, zum anderen ist zu erwarten, dass der Bedarf
an Betreuung von Kindern unter drei Jahren weiter steigt bzw. der Eintritt in den Kindergarten für
Kinder unter drei Jahren zur Normalität wird. Dieser Faktor lässt folgend die Gesamtplatzzahlen in
Kindertagesstätten kleiner werden und egalisiert die Auswirkungen der demographischen
Entwicklung.
Beschlussvorlage WP8-240/2013
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Bei grundsätzlicher Absichtserklärung des Jugendhilfeausschusses, diese Maßnahme zu
realisieren, würden Verwaltung und Investor/ Eigentümer die nächsten Schritte in die Wege leiten;
Vorbereitung des Grundstückserwerbs, Änderung des B-Plans etc. pp. und zur nächsten Sitzung
des Jugendhilfeausschusses die konkreten finanziellen Auswirkungen darstellen. Angemerkt wird,
dass die Gesamtinvestition in 2010 für diese Baumaßnahme auf rd. 450.000,- € beziffert wurde;
diese Zahl müsste sicherlich aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung korrigiert werden. Ein
konkreter Mietzins kann erst kommuniziert werden, wenn dem Investor alle Kostenfaktoren
bekannt sind.
Bei entsprechendem Planungs- und Bauverlauf ist, basierend auf den Erfahrungen anderer
Erweiterungsmaßnahmen, eine Fertigstellung zum Beginn des Kindergartenjahres 2014/ 15
realistisch. Durch diese Maßnahme könnte zeitnah eine neue Gruppe geschaffen werden, die - je
nach Kindergartenbedarfsplanung - flexibel belegt werden kann; vorrangig zunächst mit Kindern
über drei und - da auch hier mit einem steigenden Bedarf zu rechnen ist - langfristig mit Kindern
unter drei Jahren.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die Bereitstellung von ausreichend Betreuungsplätzen ist ein vorrangiges Ziel der Jugendhilfe- und
Kindergartenbedarfsplanung; trotz langfristig prognostizierter sinkender Einwohner-/ Kinderzahlen lässt sich für die
nächsten Jahre ein großer Bedarf an institutionellen Kinderbetreuungsplätzen erkennen. Zudem ist diese Thematik ein
Entscheidungsparameter für junge Familien und insofern auch für die weitere Entwicklung der Stadt Bedburg von nicht
unerheblicher Bedeutung.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Eßer
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-240/2013
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