Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
26.03.10, 04:11
Aktualisiert
26.03.10, 04:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
D 5/2010
22.02.2010
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
24.03.2010
Kreistag
15.04.2010
Jahresabschluss 2009: Ermächtigungsübertragung
Sachbearbeiterin: Frau Huthmacher-Schmitz
Tel.: 424
Abt.: 20.1
X Die Vorlage berührt den Etat.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Ermächtigungsübertragungen gemäß beigefügter Liste.
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
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Begründung:
Gemäß § 22 GemHVO sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlung übertragbar und
bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Werden Sie übertragen, erhöhen Sie
die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres. Ermächtigungen für
Auszahlungen für Investitionen bleiben bis zu Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar;
bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des
Haushaltsjahres, in dem der Vermögensgegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung
genommen werden kann. Werden Investitionsmaßnahmen nicht begonnen, bleiben die
Ermächtigungen bis zum Ende des zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr verfügbar.
Entsprechend der Ziffer 8 des am 03.04.2006 beschlossenen Handlungsrahmens für die Jahre 2006
– 2009 zur Konsolidierung des Kreishaushaltes wird die Liste der Ermächtigungsübertragungen, die
Erläuterungen zu jeder Position enthält, zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Beigefügt ist
ebenfalls jeweils eine Übersicht mit Angabe der Auswirkungen auf den Entwurf des Ergebnisplanes
und den Entwurf des Finanzplanes des Haushaltsjahres 2010.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Da sich der Kreistag die Beschlussfassung über die Ermächtigungsübertragung vorbehalten hat, ist
die verwaltungsseitige Ausführung gehemmt. Angesichts des Termins der Kreistagssitzung im April
empfiehlt die Verwaltung zur Sicherung der Handlungsfähigkeit die Beschlussfassung im Wege der
Dringlichkeit.
gez. Reidt
gez. Forsbeck
gez. Grutke
gez. Uwe Schmitz
gez. Bell
gez. Rosenke
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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