Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Dringlichkeitsentscheidung GB (Jahresabschluss 2009: Ermächtigungsübertragung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
26.03.10, 04:11
Aktualisiert
26.03.10, 04:11
Dringlichkeitsentscheidung GB (Jahresabschluss 2009: Ermächtigungsübertragung) Dringlichkeitsentscheidung GB (Jahresabschluss 2009: Ermächtigungsübertragung) Dringlichkeitsentscheidung GB (Jahresabschluss 2009: Ermächtigungsübertragung)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: D 5/2010 22.02.2010 Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 24.03.2010 Kreistag 15.04.2010 Jahresabschluss 2009: Ermächtigungsübertragung Sachbearbeiterin: Frau Huthmacher-Schmitz Tel.: 424 Abt.: 20.1 X Die Vorlage berührt den Etat. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Ermächtigungsübertragungen gemäß beigefügter Liste. gez. Hessenius Kreiskämmerer -2- Begründung: Gemäß § 22 GemHVO sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlung übertragbar und bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Werden Sie übertragen, erhöhen Sie die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres. Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen bleiben bis zu Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Vermögensgegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann. Werden Investitionsmaßnahmen nicht begonnen, bleiben die Ermächtigungen bis zum Ende des zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr verfügbar. Entsprechend der Ziffer 8 des am 03.04.2006 beschlossenen Handlungsrahmens für die Jahre 2006 – 2009 zur Konsolidierung des Kreishaushaltes wird die Liste der Ermächtigungsübertragungen, die Erläuterungen zu jeder Position enthält, zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Beigefügt ist ebenfalls jeweils eine Übersicht mit Angabe der Auswirkungen auf den Entwurf des Ergebnisplanes und den Entwurf des Finanzplanes des Haushaltsjahres 2010. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Da sich der Kreistag die Beschlussfassung über die Ermächtigungsübertragung vorbehalten hat, ist die verwaltungsseitige Ausführung gehemmt. Angesichts des Termins der Kreistagssitzung im April empfiehlt die Verwaltung zur Sicherung der Handlungsfähigkeit die Beschlussfassung im Wege der Dringlichkeit. gez. Reidt gez. Forsbeck gez. Grutke gez. Uwe Schmitz gez. Bell gez. Rosenke Landrat (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) -3-