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Verwaltungsergänzung (Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Landesgartenschau 2014 in Zülpich hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
06.10.2010
Erstellt
16.09.10, 04:16
Aktualisiert
16.09.10, 04:16
Verwaltungsergänzung (Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Landesgartenschau 2014 in Zülpich
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Verwaltungsergänzung (Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Landesgartenschau 2014 in Zülpich
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / A 33/2010 Datum: 06.09.2010 Abteilung 60.13 - ÖPNV und Stabsstelle 80 Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Landesgartenschau 2014 in Zülpich hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Stellungnahme der Verwaltung (Stabsstelle 80 – Struktur- und Wirtschaftsförderung) zu 1.: Im Rahmen einer Verkehrsamtsleiter-Konferenz auf Kreisebene im Februar 2010 stellten die Geschäftsführer der LAGA 2010, die Herren Hartmann und Sperling, die touristischen Projektziele der LAGA 2014 vor. Es wurde vereinbart, dass seitens der Stadt Zülpich zu einem Touristiker -Workshop eingeladen werden soll. Dieser wurde jetzt auf den 25. November 2010 terminiert. Ziel des Workshops soll sein, ein touristisches Präsentationskonzept der Kommunen unter Einbeziehung der beiden Naturparke und des Nationalparks Eifel zu entwickeln. Sowohl der Kreis Euskirchen als auch die Nordeifel Tourismus GmbH (NET), die durch den Kreistag mit dem touristischen Marketing für die Gesellschafterkommunen beauftragt wurde, nehmen an diesem Termin teil. Für die GesellschafterKommunen der Nordeifel-Tourismus GmbH wird die Geschäftsstelle der NET sich aktiv in die Konzepterstellung einbringen. Hierzu hat es auch bereits erste Kontaktgespräche der NET mit den Geschäftsführern der LAGA gegeben. Es wird Aufgabe der Verantwortlichen der LAGA 2014 sein, die touristischen Teilkonzepte zu bündeln. Stellungnahme der Verwaltung (Stabsstelle 80 – Struktur- und Wirtschaftsförderung) zu 2.: Auch die Thematik “ Übernachtungsmöglichkeiten“ wurde zwischen der NET und der LAGAGeschäftsführung eingehend besprochen. Die NET ist die Buchungszentrale für die GesellschafterKommunen. Sie kann darüber hinaus -auf der Grundlage des eifelweiten Buchungssystems TKN (Tourist. Kommunikationssystem) - eifelweite Buchungen – also auch im Nicht-Gesellschafterraum vornehmen. Um das Buchungsgeschäft interessant zu gestalten, wurde auch die Bereitschaft der NET angeboten, geeignete buchbare Produktpauschalen mit Kooperationspartnern der LAGA aus dem Gesellschafterraum zu entwickeln. Die LAGA-Geschäftsführung hat signalisiert, dass zunächst das Marketingkonzept für die LAGA insgesamt entwickelt werden muss, ehe die Thematik Übernachtung/Übernachtungspauschalen vertieft aufgegriffen wird. Stellungnahme der Verwaltung (Abteilung 60.13 – ÖPNV) zu 3 und 4.: Der Kreis Euskirchen befindet sich im stetigen Austausch mit dem Kreis Düren bezüglich einer Reaktivierung der Strecke Euskirchen – Zülpich - Düren und fordert dies auch in den Gremien des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland (NVR), der für die Bestellung von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zuständig ist. Aktuell führt IVV Aachen im Auftrag des NVR eine Nachfrageabschätzung „Reaktivierung der Bahnstrecke Düren – Euskirchen“ durch. Von diesem Ergebnis ist abhängig, ob der NVR eine erneute Bewertung des Projektes im Rahmen der Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP) des Landes beantragt und eine Ausschreibung der Betriebsleistungen anstrebt. -2Für die Jahre 2010/2011 haben der Kreis Euskirchen und der Kreis Düren eine Förderung des BürgerBahn-Betriebes als 2-jährigen Vorlaufbetrieb in Höhe von jeweils 5000 € jährlich zugesagt. Bezüglich der Sicherung der Eisenbahninfrastruktur laufen Verhandlungen über einen Pachtvertrag zwischen der DB Netz AG und der DKB. Die DKB ist bereit, die nach Abschluss des Pachtvertrages entstehenden jährlichen Unterhaltungskosten zu tragen, wenn der Kreis Euskirchen seinerseits die Kosten für die Pacht der Strecke sowie den Eisenbahninfrastrukturanschluss erstattet. Der Pachtvertrag soll zunächst nicht unbefristet abgeschlossen werden, um zu gegebener Zeit auf eine Entscheidung über einen regulären SPNV-Betrieb angemessen reagieren zu können. Die zur Finanzierung des Pachtvertrages erforderlichen Mittel sind bereits in den letzten Jahren in den Haushaltsplan eingestellt worden. Der Abschluss eines Pachtvertrages durch die DKB bewahrt den Streckenabschnitt vor der Stilllegung (und Entwidmung) und erlaubt jederzeit die Durchführung eines SPNV-Betriebes. So werden der SPNV-Betrieb im Rahmen der LAGA 2014 und der jetzige Bürgerbahnbetrieb ermöglicht. Zum SPNV-Betrieb während der LAGA 2014 wurden bereits Gespräche unter Federführung des Kreises Euskirchen u.a. mit der DKB, der Rurtalbahn, der Stadt Zülpich und dem NVR geführt. Konkrete Konzepte eines zum Teil mit dem ÖPNV kombinierten SPNV-Verkehrs werden derzeit erarbeitet und müssen anschließend anhand des zu erwartenden ÖPNV–Besucheranteils unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten bewertet werden. Wie für den regulären SPNV-Betrieb ist für die Bestellung der Verkehrsleistungen der NVR als SPNV-Aufgabenträger zuständig. gez. Rosenke