Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
5,1 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Die geplante Abgrabung in Kreuzau-Drove, Gemarkungsbereich „Pannefeld“, wird abgelehnt.
Das Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird versagt, da
-
durch die geplante Abgrabung der Freiraum des zukünftigen AS Drove in für die
Bevölkerung unzumutbarer Weise beeinträchtig wird.
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die vorgesehene Art der Erschließung zu nicht unerheblichen Verkehrsgefährdungen
führt.
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die Auswirkungen eventueller Staubentwicklungen nicht untersucht sind.
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die Auswirkungen des Verkehrs in der Ortslage Drove nicht dargestellt und somit
nicht absehbar sind.
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zukünftige Planungen der Gemeinde Kreuzau in diesem Freiraum verhindert werden.
Darüber hinaus werden die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen für nicht ausreichend
erachtet.
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