Daten
Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Datum
25.02.2014
Erstellt
19.02.14, 18:05
Aktualisiert
19.02.14, 18:05
Stichworte
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Drucksache: WP8-11/2013
2. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.: 61.00 / Schr.
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
29.01.2013
Stadtentwicklungsausschuss
26.11.2013
Stadtentwicklungsausschuss
25.02.2014
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 28/Kaster, 13. vereinfachte Änderung - Bereich "untere JosefSchnitzler-Straße"
hier:
a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im
Wege der Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne
Beschlüsse gemäß der beigefügten Anlage A) – Abwägungsliste – zu fassen.
b) Ferner empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss dem Rat der Stadt Bedburg, für den
Bebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 13. vereinfachte Änderung nebst Begründung und
dazugehörigen Anlagen den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) zu fassen und
die Verwaltung zu beauftragen, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des
Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Ursprünglicher Sachstand vom 29.01.2013:
Der Stadt Bedburg liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 28/Kaster im Bereich
"untere Josef-Schnitzler-Straße" vor (siehe Lageplan).
Inhalt des Antrages ist die Änderung der Festsetzungen sowie die Erweiterung der überbaubaren
Fläche, zur Errichtung eines weiteren Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück der Gemarkung
Kaster, Flur 05, Flurstück-Nr. 1620.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 28/Kaster, 2. Änderung setzt für diesen Bereich eine
Bebauung entlang der „Josef-Schnitzler-Straße“ fest mit der Möglichkeit, im hinteren Bereich
eingeschossige Flachdachanbauten zu errichten.
Die erweiterte überbaubare Fläche soll den Festsetzungen der bisherigen überbaubaren Fläche an
der „Josef-Schnitzler-Straße“ entsprechen. Diese beinhaltet eine max. zweigeschossige Bebauung
mit einer Dachneigung von 45° - 50° bei Eingeschossigkeit und eine Dachneigung von 30° - 38°
bei Zweigeschossigkeit der Baukörper. Weiterhin sind für den gesamten, als „MD“ (Dorfgebiet),
festgesetzten Bereich nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig. Die Grundflächenzahl von 0,4 und
eine Geschossflächenzahl von 0,8 sind einzuhalten.
Für die Garage ist ein Mindestabstand von fünf Meter zur Straßengrenze einzuhalten, so dass auf
dem neuen Wohngrundstück zukünftig zwei Stellplätze errichtet werden.
Die verkehrliche Erschließung würde über einen 6m breiten Wirtschaftsweg von der
„Pannengasse“ aus erfolgen. Somit bleibt der Fußgängerdurchgang vom Wirtschaftsweg zur
„Josef-Schnitzler-Straße“ erhalten.
In den Vorgesprächen mit den angrenzenden Nachbarn des landwirtschaftlichen Betriebs haben
sich keine Einwände zu diesem Bauvorhaben ergeben. Laut Aussage des Antragstellers bestehen
ebenfalls seitens des angrenzenden Nachbarn des Wohnhauses „Kirchplatz 1“ keine Bedenken.
Grundsätzlich sieht die Verwaltung in der Erweiterung der überbaubaren Fläche an dieser Stelle
mit den vorgenannten Festsetzungen eine sinnvolle Maßnahme zur städtebaulich vertretbaren
Nachverdichtung.
Ergänzung zur Sitzung am 26.11.2013:
Nachdem die Planunterlagen für die 13. Änderung erarbeitet worden sind, kann nunmehr als
weiterer Verfahrensschritt der Offenlagebeschluss gefasst werden. Die Planänderung sieht ein
zusätzliches Baufeld im rückwärtigen Bereich des Grundstücks vor, welches sich von der
Gestaltung und Kubatur in das bestehende Wohnumfeld einfügt. Für weitere Erläuterungen wird
auf die beigefügte Planzeichnung sowie die Planbegründung verwiesen.
Ergänzung zur Sitzung am 25.02.2014:
Nach Fassung des Offenlagebeschlusses in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am
26.11.2013 wurde diese in der Zeit vom 19.12.2013 bis zum 03.02.2014 durchgeführt. Dabei sind
die in der beigefügten Abwägungsliste aufgeführten Stellungnahmen eingegangen. Die
Stellungnahmen führen zu keiner Änderung der Planung. Zum Abschluss des Verfahrens wird
daher empfohlen, den Satzungsbeschluss zu fassen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Durch die bedarfsgerechte Nachverdichtung wird eine zusätzliche Baumöglichkeit zur Weiterentwicklung des Ortsteils
Königshoven geschaffen und trägt damit zur Stärkung des Wohnstandorts bei.
Beschlussvorlage WP8-11/2013 2. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein :
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, 05.02.2014:
gesehen:
------------------------------Rainer Köster
stellv. Fachbereichsleiter
-------------------------------- -------------------------------Jürgen Schmeier
Gunnar Koerdt
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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