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Beschlussvorlage (BP 28.13 Kaster Planzeichnung zum Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
298 kB
Datum
25.02.2014
Erstellt
19.02.14, 18:05
Aktualisiert
20.02.14, 18:02
Beschlussvorlage (BP 28.13 Kaster Planzeichnung zum Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

eu Pfarrhaus 1341 11 1357 1437 51 N 1624 10 1438 z 1621 hp c ir TEXTLICHE FESTSETZUNGEN a t la K 10 Pastor-Wertz-Platz 1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) 1669 1.1 Innerhalb des Dorfgebietes (MD) sind die gemäß § 5 (2) BauNVO allgemein zulässigen Nutzungen landwirtschaftliche Betriebe mit Intensivtierhaltung, Gartenbaubetriebe und Tankstellen nicht zulässig. 8 1668 Innerhalb des Dorfgebietes (MD) ist die gemäß § 5 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässige Nutzung Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a (3) Nr. 2 BauNVO nicht zulässig. 7 1.2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) 2.1 1 1654 der baulichen Anlagen wird durch Die Höhenlage Festsetzung der Trauf- und Firsthöhen gemäß Einschrieb bestimmt. Bezugshöhe der Höhenfestsetzungen ist für das gesamte Plangebiet die Höhe 84,55 m über NHN. 4 1633 2.2 Das Maß der Traufhöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen der Bezugshöhe und der Schnittlinie der Außenfläche 1658 der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut des Hauptdaches. Das Maß der Firsthöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen der Bezugshöhe und der1350 Höhe des obersten Gebäudeabschlusses. 1655 3. Überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB, § 23 (3) BauNVO) 52 1463 3 1464 Brunnenstraße 1 4.3 Nicht überdachte Stellplätze sind zusätzlich auf Garagenzufahrten zulässig. 5. Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden (§ 9 (1) Nr. 6 BauGB) 6. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 (4) BauGB, § 86 (4) BauO NW) 6.1 In Baufenstern mit maximal zwei Vollgeschossen sind für die Hauptgebäude nur Satteldächer zulässig. Die Dachnei75 gung des Hauptdaches darf im östlichen Baufenster bei zwei Vollgeschossen 30°-38°, bei einem Vollgeschoss 894 45°-50°betragen, im westlichen Baufenster generell 45°-50°. Untergeordnete Dachteile wie Zwerchgiebel und Gauben sowie Anbauten bis zu einer Fläche von 1/3 der Gesamtgebäudegrundfläche sowie Nebenanlagen und Garagen dürfen auch mit einer geringeren Dachneigung oder als Flachdach ausgeführt werden. In Baufenstern mit maximal einem zulässigen Vollgeschoss sind nur Flachdächer mit maximal 3° Neigung zulässig. 77 # 5, 0 TH 6.00 FH 10.00 # 3,5 # 3,0 ,5 Maßstab 1:500 1826 0 6.2 # 3,0 95 1321 1323 6.3 Bei geneigten Dächern darf die Summe der Zwerchgiebel, Gauben, sonstigen Dachaufbauten und Dacheinschnitte zwei 1337 Drittel der jeweiligen Trauflänge nicht überschreiten. 1825 Dieser Plan wurde gemäß § 3 (2) BauGB am _____________ vom Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bedburg zur Offenlage beschlossen. Bedburg, den _____________________ Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom ____________ bis ____________ öffentlich ausgelegen. Die Offenlegung wurde am ______________ ortsüblich bekanntgemacht. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom ______________ von der Auslegung benachrichtigt. Bedburg, den ____________________ ________________________________ (Bürgermeister) (Ratsmitglied) _______________________________ (Bürgermeister) Bedburg, den ____________________ Bedburg, den _____________________ 3 _______________________________ (ÖbVI) ________________________________ (Bürgermeister) (Ratsmitglied) 8 Flurstücksnummer 0,8 Geschossflächenzahl Kanalschacht 53 79 81 83 Brunnenstraße 93 91 Grundflächenzahl 3. Zahl der maximalen Vollgeschosse TH 6.00 Maximale Traufhöhe in Meter über Bezugspunkt (Regelung gemäß schriftl. Festsetzungen unter 2.) FH 10.00 Maximale Firsthöhe in Meter über Bezugspunkt (Regelung gemäß schriftl. Festsetzungen unter 2.) Hydrant unterirdisch W Schieber Gas / Wasser Bauweise, Baugrenzen Baugrenze Gully ED Beim Auffinden von Bombenblindgängern oder Kampfmitteln sind Erdarbeiten unverzüglich einzustellen und umgehend 896 die nächste Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung Köln zu benachrichtigen. 1387 II nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig Sonstige Planzeichen Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 Niederschlagswasser 1333 Firstrichtung Nichtbelastetes Niederschlagswasser der Dachflächen kann in Zisternen gesammelt und dem Brauchwasserkreislauf zugeführt werdn. 89 1647 1634 Satzungsbeschluss 4. 85 1584 1583 1388 Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB vom Rat der Stadt Bedburg am Der Satzungsbeschluss wurde am ________________ als Satzung be_______________ ortsüblich bekanntschlossen worden. 1582 gemacht. Bedburg, den ____________________ _______________________________ (Bürgermeister) (Ratsmitglied) _______________________________ (Bürgermeister) 1467 1708 Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 2 in der Untergrundklasse S gemäß der 'Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1:350.000, Bundesland NRW', Juni 2006, Karte zur DIN 4149, April 2005. Die1332 Vorgaben der DIN 4149 sind zu beachten. Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Bedburg, den ____________________ Erdbebengefährdung 5. Grundwasserabsenkung Der Bereich des Planungsgebietes ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. 1706 1062 Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortscheitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über 1331 einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Vorschriften der DIN 18195 'Bauwerksabdichtungen' sind zu beachten. 1063 1329 1709 in 229 0,4 1334 Kampfmittel G 313 ________________________________ (Bürgermeister) 322 15 b 10 385 2. Flurstücksgrenze Laterne G Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NW - insbesondere die Anzeigenpflicht gemäß §§ 15 und 16 DschGNW - sind bei Bodenbewegungen und Baumaßnahmen zu beachten. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Telefon 02425/9039-0, Fax 02425/9039-199 unverzüglich zu informieren. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 1386 Dorfgebiet 49 Offenlage 1646 1335 Art und Maß der baulichen Nutzung MD Höhe in Meter über NHN 83.48 HY Bodendenkmäler 50 m 47 381 Der Aufstellungsbeschluss ist am ______________ ortsüblich bekanntgemacht worden. Offenlegungsbeschluss 1. 87 5b Dieser Plan ist gemäß § 2 (1) BauGB durch Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom ______________ aufgestellt worden. 1636 1385 40 Flurgrenze Gebäude mit Hausnummer 79 Für sonstige Grundstückseinfriedungen zu öffentlichen Verkehrsflächen sind ausschließlich Heckenpflanzungen bis zu 2,00 m1336 Höhe sowie offene Zaunkonstruktionen zulässig. Als offene Zaunkonstruktionen gelten solche mit einem Lochanteil von mindestens 50 % pro m² Zaunfläche. Hinweise 34 36 38 e Es wird bescheinigt, dass die Darstellung mit dem amtlichen Katasternachweis übereinstimmt und die Festlegung der städtebaulichen Planung geometrisch eindeutig ist. 1602 1585 nst raß Aufstellungsbeschluss 1635 318 Jah 5a 1586 1630 44 46 nitzle f-Sch 1601 402 Planunterlage 1627 40 42 17 2 Jose 19 4 48 r-Str 291 50 aße 6.6 20 51 258 548 895 6.5 Entlang der Josef-Schnitzler-Straße sind Vorgartenflächen an der Straßenbegrenzungslinie mit Rasenkantensteinen nicht höher als 10 cm über der angrenzenden Verkehrsfläche einzufrieden. 403 10 Kartengrundlage Garagen sind mit Flachdach mit maximal 3° Neigung auszuführen. Anbauten, die im Zusammenhang mit Garagen errichtet werden, sind ebenfalls mit gleicher Dachform auszuführen. 6.4 Glasierte Dacheindeckungen sind generell unzulässig. 292 5 ZEICHENERKLÄRUNG 71 ,0 I # 12 1348 14 II # 14 ,0 Kaster 5 Die höchstzulässige Zahl der Wohnungen wird auf max. 2 Wohnungen je Wohngebäude begrenzt. 5 TH 4.80 1347 Baugesetzbuch i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509). Baunutzungsverordnung i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466). Gemeindeordnung NRW i.d.F.d. Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 09.04.2013 (GV NRW S. 194). Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 i.d.F.d. Bekanntmachung vom 22.01.1991 (BGBl. I S. 58). Gemarkung: Flur: 1346 12 0 1352 4.1 Nicht überdachte 1343 und überdachte Stellplätze und Garagen sind innerhalb der überbaubaren Flächen sowie in deren gedachter Verlängerung bis zu den seitlichen Grundstücksgrenzen zulässig. # 4, 21 # 6, 1349 4.2 Überdachte Stellplätze (Carports) und Garagen müssen von ihrer Zufahrtsseite mindestens 5,00 m hinter der Straßenbegrenzungslinie zurückliegen. Bauordnungsrechtliche Regelungen bleiben hiervon unberührt. # 12 II TH 4.80 FH 10.00 66 1461 1460 1620 e Flächen für Stellplätze und Garagen (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB, § 12 (6) BauNVO) 1345 0,4 0,8 Straß Inhalt: 68 ED -Kaster- 12 70 4. 1462 MD Bebauungsplan Nr. 28, 13. vereinf. Änd. Die westliche und nördliche Baugrenze des westlichen Baufensters darf für Terrassenüberdachungen und für verglaste Wintergärten um maximal 2,00 m überschritten werden. 1656 1351 Die gemäß Landesbauordnung notwendigen Abstandsflächen bleiben davon unberührt. 2 1622 1354 4 5 6 2. 7 1339 1623 22 Entwurf und Bearbeitung: Stand 20.02.2014 S t. - S e b a s ti a Architektur Stadt und Umweltplanung Wildschütz und Schnuis Lütticher Straße 10-12 52064 Aachen