Daten
Kommune
Bedburg
Größe
298 kB
Datum
25.02.2014
Erstellt
19.02.14, 18:05
Aktualisiert
20.02.14, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
eu
Pfarrhaus
1341
11
1357
1437
51
N
1624
10
1438
z
1621
hp
c
ir
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
a
t
la
K
10
Pastor-Wertz-Platz
1.
Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1)
Nr. 1 BauGB)
1669
1.1
Innerhalb des Dorfgebietes (MD) sind die gemäß § 5 (2) BauNVO allgemein zulässigen Nutzungen landwirtschaftliche
Betriebe mit Intensivtierhaltung, Gartenbaubetriebe und Tankstellen nicht zulässig.
8
1668
Innerhalb des Dorfgebietes (MD) ist die gemäß § 5 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässige Nutzung Vergnügungsstätten
im Sinne des § 4a (3) Nr. 2 BauNVO nicht zulässig.
7
1.2
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
2.1
1
1654 der baulichen Anlagen wird durch
Die Höhenlage
Festsetzung der Trauf- und Firsthöhen gemäß Einschrieb bestimmt.
Bezugshöhe der Höhenfestsetzungen ist für das gesamte Plangebiet die Höhe 84,55 m über NHN.
4
1633
2.2
Das Maß der Traufhöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen der Bezugshöhe und der Schnittlinie der Außenfläche
1658
der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut des Hauptdaches.
Das Maß der Firsthöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen der Bezugshöhe und der1350
Höhe des obersten Gebäudeabschlusses.
1655
3.
Überbaubare Grundstücksflächen
(§ 9 (1) Nr. 2 BauGB, § 23 (3) BauNVO)
52
1463
3
1464
Brunnenstraße
1
4.3
Nicht überdachte Stellplätze sind zusätzlich auf Garagenzufahrten zulässig.
5.
Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden
(§ 9 (1) Nr. 6 BauGB)
6.
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
(§ 9 (4) BauGB, § 86 (4) BauO NW)
6.1
In Baufenstern mit maximal zwei Vollgeschossen sind für die Hauptgebäude nur Satteldächer zulässig. Die Dachnei75
gung des Hauptdaches darf im östlichen Baufenster bei zwei Vollgeschossen 30°-38°, bei einem Vollgeschoss
894
45°-50°betragen, im westlichen Baufenster generell 45°-50°.
Untergeordnete Dachteile wie Zwerchgiebel und Gauben sowie Anbauten bis zu einer Fläche von 1/3 der Gesamtgebäudegrundfläche sowie Nebenanlagen und Garagen dürfen auch mit einer geringeren Dachneigung oder als Flachdach ausgeführt werden.
In Baufenstern mit maximal einem zulässigen Vollgeschoss sind nur Flachdächer mit maximal 3° Neigung zulässig.
77
# 5,
0
TH 6.00
FH 10.00
#
3,5
#
3,0
,5
Maßstab 1:500
1826 0
6.2
#
3,0
95
1321
1323
6.3
Bei geneigten
Dächern darf die Summe der Zwerchgiebel, Gauben, sonstigen Dachaufbauten und Dacheinschnitte zwei
1337
Drittel der jeweiligen Trauflänge nicht überschreiten.
1825
Dieser Plan wurde gemäß § 3 (2) BauGB
am _____________ vom Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bedburg zur
Offenlage beschlossen.
Bedburg, den _____________________
Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB
vom ____________ bis ____________
öffentlich ausgelegen. Die Offenlegung
wurde am ______________ ortsüblich
bekanntgemacht. Die Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom
______________ von der Auslegung
benachrichtigt.
Bedburg, den ____________________
________________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
_______________________________
(Bürgermeister)
Bedburg, den ____________________
Bedburg, den _____________________
3
_______________________________
(ÖbVI)
________________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
8
Flurstücksnummer
0,8
Geschossflächenzahl
Kanalschacht
53
79
81
83
Brunnenstraße
93
91
Grundflächenzahl
3.
Zahl der maximalen Vollgeschosse
TH 6.00
Maximale Traufhöhe in Meter über
Bezugspunkt (Regelung gemäß schriftl.
Festsetzungen unter 2.)
FH 10.00
Maximale Firsthöhe in Meter über
Bezugspunkt (Regelung gemäß schriftl.
Festsetzungen unter 2.)
Hydrant unterirdisch
W
Schieber Gas / Wasser
Bauweise, Baugrenzen
Baugrenze
Gully
ED
Beim Auffinden von Bombenblindgängern oder Kampfmitteln sind Erdarbeiten unverzüglich
einzustellen und umgehend
896
die nächste Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung Köln zu benachrichtigen.
1387
II
nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig
Sonstige Planzeichen
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
der 13. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 28
Niederschlagswasser
1333
Firstrichtung
Nichtbelastetes Niederschlagswasser der Dachflächen kann in Zisternen gesammelt und dem Brauchwasserkreislauf
zugeführt werdn.
89
1647
1634
Satzungsbeschluss
4.
85
1584
1583
1388
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10
BauGB vom Rat der Stadt Bedburg am
Der Satzungsbeschluss wurde am
________________ als Satzung be_______________ ortsüblich bekanntschlossen worden.
1582 gemacht.
Bedburg, den ____________________
_______________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
_______________________________
(Bürgermeister)
1467
1708
Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 2 in der Untergrundklasse S gemäß der 'Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1:350.000, Bundesland NRW', Juni 2006, Karte zur DIN
4149, April 2005.
Die1332
Vorgaben der DIN 4149 sind zu beachten.
Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses
Bedburg, den ____________________
Erdbebengefährdung
5.
Grundwasserabsenkung
Der Bereich des Planungsgebietes ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen.
1706
1062
Die
Grundwasserabsenkungen
werden,
bedingt
durch
den
fortscheitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über
1331
einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet
in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich.
Die Vorschriften der DIN 18195 'Bauwerksabdichtungen' sind zu beachten.
1063
1329
1709
in
229
0,4
1334
Kampfmittel
G
313
________________________________
(Bürgermeister)
322
15 b
10
385
2.
Flurstücksgrenze
Laterne
G
Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NW - insbesondere die Anzeigenpflicht gemäß §§ 15 und 16
DschGNW - sind bei Bodenbewegungen und Baumaßnahmen zu beachten. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege,
Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Telefon 02425/9039-0, Fax 02425/9039-199 unverzüglich
zu informieren. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
1386
Dorfgebiet
49
Offenlage
1646
1335
Art und Maß der baulichen Nutzung
MD
Höhe in Meter über NHN
83.48
HY
Bodendenkmäler
50 m
47
381
Der Aufstellungsbeschluss ist am
______________ ortsüblich bekanntgemacht worden.
Offenlegungsbeschluss
1.
87
5b
Dieser Plan ist gemäß § 2 (1) BauGB
durch Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom ______________ aufgestellt worden.
1636
1385
40
Flurgrenze
Gebäude mit Hausnummer
79
Für sonstige Grundstückseinfriedungen zu öffentlichen Verkehrsflächen sind ausschließlich Heckenpflanzungen bis zu
2,00 m1336
Höhe sowie offene Zaunkonstruktionen zulässig. Als offene Zaunkonstruktionen gelten solche mit einem Lochanteil von mindestens 50 % pro m² Zaunfläche.
Hinweise
34
36 38
e
Es wird bescheinigt, dass die Darstellung
mit dem amtlichen Katasternachweis
übereinstimmt und die Festlegung der
städtebaulichen Planung geometrisch
eindeutig ist.
1602
1585
nst
raß
Aufstellungsbeschluss
1635
318
Jah
5a
1586
1630
44 46
nitzle
f-Sch
1601
402
Planunterlage
1627
40 42
17
2
Jose
19
4
48
r-Str
291
50
aße
6.6
20
51
258
548
895
6.5 Entlang der Josef-Schnitzler-Straße sind Vorgartenflächen an der Straßenbegrenzungslinie mit Rasenkantensteinen
nicht höher als 10 cm über der angrenzenden Verkehrsfläche einzufrieden.
403
10
Kartengrundlage
Garagen sind mit Flachdach mit maximal 3° Neigung auszuführen.
Anbauten, die im Zusammenhang mit Garagen errichtet werden, sind ebenfalls mit gleicher Dachform auszuführen.
6.4 Glasierte Dacheindeckungen sind generell unzulässig.
292
5
ZEICHENERKLÄRUNG
71
,0
I
# 12
1348
14
II
# 14
,0
Kaster
5
Die höchstzulässige Zahl der Wohnungen wird auf max. 2 Wohnungen je Wohngebäude begrenzt.
5
TH
4.80
1347
Baugesetzbuch i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509).
Baunutzungsverordnung i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132),
zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466).
Gemeindeordnung NRW i.d.F.d. Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666),
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 09.04.2013 (GV NRW S. 194).
Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 i.d.F.d. Bekanntmachung vom 22.01.1991
(BGBl. I S. 58).
Gemarkung:
Flur:
1346
12
0
1352
4.1 Nicht überdachte
1343 und überdachte Stellplätze und Garagen sind innerhalb der überbaubaren Flächen sowie in deren gedachter Verlängerung bis zu den seitlichen Grundstücksgrenzen zulässig.
# 4,
21
# 6,
1349
4.2 Überdachte Stellplätze (Carports) und Garagen müssen von ihrer Zufahrtsseite mindestens 5,00 m hinter der Straßenbegrenzungslinie zurückliegen. Bauordnungsrechtliche Regelungen bleiben hiervon unberührt.
# 12
II
TH 4.80
FH 10.00
66
1461
1460
1620
e
Flächen für Stellplätze und Garagen
(§ 9 (1) Nr. 4 BauGB, § 12 (6) BauNVO)
1345
0,4 0,8
Straß
Inhalt:
68
ED
-Kaster-
12
70
4.
1462
MD
Bebauungsplan Nr. 28, 13. vereinf. Änd.
Die westliche und nördliche Baugrenze des westlichen Baufensters darf für Terrassenüberdachungen und für verglaste
Wintergärten um maximal 2,00 m
überschritten werden.
1656
1351
Die gemäß Landesbauordnung notwendigen Abstandsflächen bleiben davon unberührt.
2
1622
1354
4
5
6
2.
7
1339
1623
22
Entwurf und Bearbeitung:
Stand 20.02.2014
S t. - S e b a
s ti a
Architektur Stadt und Umweltplanung
Wildschütz und Schnuis
Lütticher Straße 10-12
52064 Aachen