Daten
Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Datum
25.02.2014
Erstellt
19.02.14, 18:05
Aktualisiert
19.02.14, 18:05
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-66/2011
1. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
03.05.2011
Stadtentwicklungsausschuss
25.02.2014
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg, 3. Änderung
Gewerbe- und Mischgebiet an der St.-Florian-Straße
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem vorliegenden Planentwurf zu und fasst den
Beschluss zur Offenlage für den Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg, 3.Änderung gemäß
§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548).
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.05.2011 den Dringlichkeitsbeschluss
zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 38b / Bedburg, 3. Änderung - Gewerbe- und Mischgebiet
an der St.-Florian-Straße genehmigt.
Hintergrund war seinerzeit die Absicht eines privaten Bauherrn, in dem Gewerbegebiet einen
Garagenhof mit etwa 50 Großgaragen zu errichten. Auf die Vorlage WP8-66/2011 wird verwiesen.
Seinerzeit konnte mit dem Bauherrn eine einvernehmliche Lösung zum Verzicht auf die
Durchführung des Bauvorhabens getroffen werden, sodass eine zeitnahe Fortführung des
Bebauungsplanverfahrens nicht zwingend notwendig war.
Nunmehr ist die Entwicklung des Gebietes weiter vorangeschritten. Dabei stellte sich heraus, dass
die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans aktuellen Entwicklungen im Gebiet
angepasst werden sollten. So zeigt sich, dass weitestgehend alle ansässigen Betriebe
Arbeitszeiten lediglich in den Tagstunden von 6-22 Uhr nutzen. Das führt dazu, dass die in dem
Bebauungsplan festgesetzten Emissionskontingente zur Nachtzeit (22-6 Uhr) weitgehend nicht
ausgeschöpft werden. Dies hat wiederum zur Folge, dass in der Einzelfallbetrachtung ein Betrieb
theoretisch die aufgrund der umliegenden schützenswerten Bebauung sehr strengen Kontingente
überschreiten könnte, ohne damit einen unzulässigen Lärmkonflikt auszulösen. Die gleichmäßige
Verteilung der zur Verfügung stehenden Lärmkontingente auf die Gesamtflächen verhindert dies
jedoch.
Zur Flexibilisierung der Nutzungsmöglichkeiten der verbliebenen Grundstücke im Gewerbegebiet
sollen daher die festgesetzten Emissionskontingente herausgenommen werden. Eine Gliederung
des Plangebietes würde dann lediglich über die Abstandsklassen des Abstandserlasses der
Landesregierung NRW erfolgen. Gleichzeitig muss jeder Bauherr im Baugenehmigungsverfahren
über einen Einzelnachweis dokumentieren, dass unter Berücksichtigung der vorhandenen
Vorbelastung der bestehenden Betriebe eine Überschreitung der relevanten Immissionswerte an
der umliegenden schützenswerten Bebauung ausgeschlossen ist.
Darüber hinaus sollen die Vorgaben des städtischen Einzelhandelskonzeptes aus dem Jahr 2011
in die Regelungen hinsichtlich der Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben aufgenommen werden.
Zwar enthält der bestehende Bebauungsplan Nr. 38b / Bedburg, 2. Änderung bereits Regelungen
zur Steuerung von Einzelhandelsbetrieben, diese genügen im Detail jedoch nicht mehr den
Vorgaben die sich aus der aktuellen ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung ergeben.
Schließlich werden kleinere Klarstellungen in den Festsetzungen vorgenommen, die in der
Vergangenheit zu Verständnisproblemen bei den einzelnen Genehmigungsverfahren geführt
haben.
Da insgesamt die planerische Grundkonzeption eines kleinteilig strukturierten innerstädtischen
Gewerbe- und Mischgebietes, dass verträglich in die Umgebungsbebauung eingebettet ist,
erhalten bleibt, soll die Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB erfolgen.
Urlaubs- sowie Krankheitsbedingt lagen die endabgestimmten Planunterlagen zur Drucklegung
noch nicht vor und werden rechtzeitig im Ratsinformationssystem sowie zu den Fraktionsvorbesprechungen zur Verfügung gestellt.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Beschlussvorlage WP8-66/2011 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x – Es entstehen Planungskosten
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 14.Februar 2014
gesehen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-66/2011 1. Ergänzung
Seite 3