Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
09.09.2010
Erstellt
31.08.10, 04:18
Aktualisiert
31.08.10, 04:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 96/2010
17.08.2010
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
09.09.2010
Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde Euskirchen auf Gewährung eines Zuschusses
zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung der Kindertageseinrichtung in
Euskirchen, Keltenring 77, um eine Gruppe des Typs I für unter dreijährige Kinder
Sachbearbeiter/in: Frau Kremer
Tel.: 625
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
X Mittel stehen im Finanzplan 2010 zur Verfügung.
Produkt: 365 01
Zeile: 7818000
gez.
I. V.
Huthmacher
-Schmitz
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Evangelischen Kirchengemeinde Euskirchen zu den
Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung der Kindertageseinrichtung in Euskirchen, Keltenring
77, um eine Gruppe I für unter dreijährige Kinder einen Zuschuss in Höhe von 5 % der
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zu gewähren.
Begründung:
-2Die Evangelische Kirchengemeinde Euskirchen bittet mit Antrag vom 27.08.2008 um Gewährung
eines Zuschusses zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung einer Gruppe des Typs I
für Kinder unter drei Jahren an der Kindertageseinrichtung Euskirchen, Keltenring 77.
Es sollen 6 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 10.12.2008 für Investitionen und
Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 5 % der vom Land
anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrages.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde Euskirchen auf
102.000,00 €.
Demnach ergibt sich gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für
Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder
unter drei Jahren ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 102.000,00 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag lt. Zuwendungsbescheid
des Landes vom 02.06.2010
2. Landeszuschuss i. H. v.
3. Kreiszuschuss i. H. v.
4. Trägeranteil
i. H. v.
90 %
5%
5%
102.000,00 €
91.800,00 €
5.100,00 €
5.100,00 €
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)