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Beschlussvorlage GB (Umstufung der Kreisstraße 59 im Gemeindegebiet Nettersheim hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
15.12.2010
Erstellt
03.11.10, 16:53
Aktualisiert
03.11.10, 16:53
Beschlussvorlage GB (Umstufung der Kreisstraße 59 im Gemeindegebiet Nettersheim
hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept) Beschlussvorlage GB (Umstufung der Kreisstraße 59 im Gemeindegebiet Nettersheim
hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept) Beschlussvorlage GB (Umstufung der Kreisstraße 59 im Gemeindegebiet Nettersheim
hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 114/2010 21.10.2010 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 17.11.2010 Kreisausschuss 24.11.2010 Kreistag 15.12.2010 Umstufung der Kreisstraße 59 im Gemeindegebiet Nettersheim hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 238 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 542 01 Zeile: 13 X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Die Mittel für die Abschreibungen müssen im Haushalt 2011 im Produkt: 542 01 berücksichtigt werden. Die Mittel für die Fahrbahn stehen im Haushalt 2010 bereit. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1) Der Kreistag stimmt der Abstufung der Kreisstraße 59 im Gemeindegebiet Nettersheim zwischen Netzknoten 5505 023 (L 205, Nettersheim) und dem Anschluss an die Bahnhofstraße zu. 2) Der Kreistag stimmt der Aufstufung des weiteren Verlauf der Bahnhofstraße ab dem Abzweig Steinfelder Straße bis zum Anschluss an die L 205 Richtung Marmagen zur Kreisstraße zu. -2Begründung: Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben beantragt die Gemeinde Nettersheim die Abstufung der Steinfelder Straße (K 59) zur Gemeindestraße und gleichzeitig die Aufstufung der Bahnhofstraße ab dem Abzweig der Steinfelder Straße bis zum Anschluss an die L 205. Die Kreisstraße 59 verläuft im Gemeindegebiet Netterheim von der B 477 in Zingsheim bis zur L 205 in Nettersheim. Der Straßenzug dient der Hauptanbindung des Zentralortes Nettersheim mit seinen überörtlichen bedeutsamen Einrichtungen an das übergeordnete Straßennetz. Der Grund für die o.g. Umstufung ist die seitens der Gemeinde beabsichtigte Realisierung des Masterplanes Nettersheim. Hierbei soll u.a. der erste Teil der Steinfelder Straße ab der Bahnhofstraße zu einem verkehrsberuhigten Bereich umgestaltet werden. Diese Gestaltung steht der Kreisstraßenfunktion straßenverkehrsrechtlich entgegen. Dem entsprechend wäre die Straße auf einer Länge von 1,020 km abzustufen. Gleichzeitig beantragt die Gemeindeverwaltung, den weiteren Verlauf der Bahnhofstraße ab dem Abzweig Steinfelder Straße bis zum Anschluss an die L 205 Richtung Marmagen zur Kreistraße aufzustufen. Die Aufstufungsstrecke hat eine Länge von 1,282 km. Seitens der Fachabteilung wurde die beantragte Aufstufungsstrecke in Augenschein genommen. Der Straßenabschnitt befindet sich in einem der Verkehrssicherheit und der ordnungsgemäßen Unterhaltung entsprechenden Zustand. Aufgrund des derzeitigen schlechten baulichen Zustands der Steinfelder Straße wurde hierfür seitens der Kreisverwaltung bereits ein Einplanungsantrag zur Finanzierung eines Vollausbaus eingereicht. Aufgrund der teilweise vorhandenen Fahrbahnschäden sind insofern noch Instandsetzungsmaßnahmen gerechtfertigt. Im Falle einer Abstufung der Steinfelder Straße wäre die Gemeinde Nettersheim für die Abgeltung der erforderlichen Instandsetzungsarbeiten mit der Zahlung eines pauschalen Ablösebetrags einverstanden. Nach Ermittlung des erforderlichen Leistungsumfangs durch die Fachabteilung belaufen sich die Kosten für die teilweise Erneuerung der Fahrbahndecke auf 40.000,- €. Die pauschale Abgeltung für Instandsetzungsmaßnahmen kann aus Haushaltsmitteln des Haushaltsjahres 2010 finanziert werden. Hierzu wäre dann seitens der Verwaltung eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung vorzubereiten. Bei Zustimmung zum vorbeschriebenen Konzept wird seitens der Fachabteilung die Umstufung zum nächst möglichen Zeitpunkt angestrebt. Durch die Regelungen im NKF ist zusätzlich die Bilanzierung zu betrachten. Im Jahr der Abstufung der K 59 entstehen nach derzeitigem Stand Sonderabschreibungen i.H.v. rd. 67.500 € für die Straße und die Grundstücke (unter Berücksichtigung der Auflösung des Sonderpostens). Demgegenüber werden die zukünftigen Haushalte um die Abschreibung für die Straße i.H.v. 35.000,00 € entlastet. Die Gemeindestraße und die Grundstücke werden vom Kreis übernommen. Diesen Werten wird ein entsprechender Sonderposten i.H.v. 100 % gegenübergestellt. Die jährlichen Abschreibungen werden hiermit vollständig gedeckt. Die Verwaltung schlägt vor, dem o.g. Umstufungsverfahren zur K 59 zuzustimmen. -3- gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)