Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
15.12.2010
Erstellt
03.11.10, 16:53
Aktualisiert
03.11.10, 16:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 114/2010
21.10.2010
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
17.11.2010
Kreisausschuss
24.11.2010
Kreistag
15.12.2010
Umstufung der Kreisstraße 59 im Gemeindegebiet Nettersheim
hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15 238
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 542 01
Zeile: 13
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Die Mittel für die Abschreibungen müssen im Haushalt 2011 im
Produkt: 542 01 berücksichtigt werden. Die Mittel für die Fahrbahn
stehen im Haushalt 2010 bereit.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
1) Der Kreistag stimmt der Abstufung der Kreisstraße 59 im Gemeindegebiet Nettersheim zwischen
Netzknoten 5505 023 (L 205, Nettersheim) und dem Anschluss an die Bahnhofstraße zu.
2) Der Kreistag stimmt der Aufstufung des weiteren Verlauf der Bahnhofstraße ab dem Abzweig
Steinfelder Straße bis zum Anschluss an die L 205 Richtung Marmagen zur Kreisstraße zu.
-2Begründung:
Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben beantragt die Gemeinde Nettersheim die Abstufung der
Steinfelder Straße (K 59) zur Gemeindestraße und gleichzeitig die Aufstufung der Bahnhofstraße ab
dem Abzweig der Steinfelder Straße bis zum Anschluss an die L 205.
Die Kreisstraße 59 verläuft im Gemeindegebiet Netterheim von der B 477 in Zingsheim bis zur L 205
in Nettersheim. Der Straßenzug dient der Hauptanbindung des Zentralortes Nettersheim mit seinen
überörtlichen bedeutsamen Einrichtungen an das übergeordnete Straßennetz.
Der Grund für die o.g. Umstufung ist die seitens der Gemeinde beabsichtigte Realisierung des
Masterplanes Nettersheim. Hierbei soll u.a. der erste Teil der Steinfelder Straße ab der
Bahnhofstraße zu einem verkehrsberuhigten Bereich umgestaltet werden.
Diese Gestaltung steht der Kreisstraßenfunktion straßenverkehrsrechtlich entgegen. Dem
entsprechend wäre die Straße auf einer Länge von 1,020 km abzustufen.
Gleichzeitig beantragt die Gemeindeverwaltung, den weiteren Verlauf der Bahnhofstraße ab dem
Abzweig Steinfelder Straße bis zum Anschluss an die L 205 Richtung Marmagen zur Kreistraße
aufzustufen. Die Aufstufungsstrecke hat eine Länge von 1,282 km.
Seitens der Fachabteilung wurde die beantragte Aufstufungsstrecke in Augenschein genommen. Der
Straßenabschnitt befindet sich in einem der Verkehrssicherheit und der ordnungsgemäßen
Unterhaltung entsprechenden Zustand.
Aufgrund des derzeitigen schlechten baulichen Zustands der Steinfelder Straße wurde hierfür seitens
der Kreisverwaltung bereits ein Einplanungsantrag zur Finanzierung eines Vollausbaus eingereicht.
Aufgrund der teilweise vorhandenen Fahrbahnschäden sind insofern noch
Instandsetzungsmaßnahmen gerechtfertigt. Im Falle einer Abstufung der Steinfelder Straße wäre die
Gemeinde Nettersheim für die Abgeltung der erforderlichen Instandsetzungsarbeiten mit der Zahlung
eines pauschalen Ablösebetrags einverstanden.
Nach Ermittlung des erforderlichen Leistungsumfangs durch die Fachabteilung belaufen sich die
Kosten für die teilweise Erneuerung der Fahrbahndecke auf 40.000,- €.
Die pauschale Abgeltung für Instandsetzungsmaßnahmen kann aus Haushaltsmitteln des
Haushaltsjahres 2010 finanziert werden. Hierzu wäre dann seitens der Verwaltung eine
entsprechende Verwaltungsvereinbarung vorzubereiten.
Bei Zustimmung zum vorbeschriebenen Konzept wird seitens der Fachabteilung die Umstufung zum
nächst möglichen Zeitpunkt angestrebt.
Durch die Regelungen im NKF ist zusätzlich die Bilanzierung zu betrachten.
Im Jahr der Abstufung der K 59 entstehen nach derzeitigem Stand Sonderabschreibungen i.H.v. rd.
67.500 € für die Straße und die Grundstücke (unter Berücksichtigung der Auflösung des
Sonderpostens). Demgegenüber werden die zukünftigen Haushalte um die Abschreibung für die
Straße i.H.v. 35.000,00 € entlastet.
Die Gemeindestraße und die Grundstücke werden vom Kreis übernommen. Diesen Werten wird ein
entsprechender Sonderposten i.H.v. 100 % gegenübergestellt. Die jährlichen Abschreibungen werden
hiermit vollständig gedeckt.
Die Verwaltung schlägt vor, dem o.g. Umstufungsverfahren zur K 59 zuzustimmen.
-3-
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)