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Beschlussvorlage (Änderung der Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe (Zuständigkeitsordnung))

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
13.09.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 122/2007 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Fachbereich: FB I Innerer Service / Personal / Finanzen der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Sommer Telefon: 05208 / 991-101 Datum: 24. November 2009 Änderung der Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe (Zuständigkeitsordnung) Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 30.08.2007 Rat 13.09.2007 Bemerkungen Sachdarstellung: Aufgrund der Regelung des § 4 der Satzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe" ist der Betriebsausschuss für das Gebäudemanagement zuständig, der mit Beginn der Legislaturperiode 2004 – 2009 vom Rat für die Beratung der Angelegenheiten der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung gebildet wurde (vgl. Beschlussvorlage 121/2007). Da die Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe bisher noch keine Regelung über die neue eigenbetriebsähnliche Einrichtung enthält, ist diese entsprechend zu ergänzen. Seitens der Verwaltung wird daher folgende Änderung vorgeschlagen: bisherige Fassung: § 11 Betriebsausschuss der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung I. Aufgaben: 1. Beratung der vom Rat zu entscheidenden Angelegenheiten der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung II. Entscheidungsbefugnisse: 1. Im Rahmen der Betriebssatzung für die Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung neue Fassung: § 11 Betriebsausschuss der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung und des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe -2- I. Aufgaben: 1. Beratung der vom Rat zu entscheidenden Angelegenheiten der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung 2. Beratung der vom Rat zu entscheidenden Angelegenheiten des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe II. Entscheidungsbefugnisse: 1. Im Rahmen der Betriebssatzung für die Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung 2. Im Rahmen der Betriebssatzung für das Kommunale Gebäudemanagement Leopoldshöhe Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die Zuständigkeitsordnung ensprechend der o. a. neuen Fassung zu ändern. Schemmel