Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
14.06.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Dringlichkeitsentscheidung
gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW
Zustimmung zur Besetzung der Schulleiterstelle an der Felix-Fechenbach-Gesamtschule
Beratungsfolge
Rat
Termin
14.06.2007
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In der Sitzung der erweiterten Schulkonferenz der Felix-Fechenbach-Gesamtschule am 17.04.2007 wurde
der bisherige stellvertretende Schulleiter, Herr Uwe Scheele, einstimmig zum künftigen Schulleiter gewählt.
Gemäß § 61 Abs. 4 Schulgesetz NRW i.V.m. § 1 Nr. 3 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde
Leopoldshöhe entscheidet der Rat über die Zustimmung bzw. Verweigerung der Zustimmung zum
gewählten Bewerber für die Besetzung der Stellen für die Leiter an den gemeindlichen Schulen.
Da der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe erst am 14.06.2007 wieder tagt und neben der Zustimmung des
Rates für die Besetzung der Schulleiterstelle auch die Zustimmung des Personalrates für Lehrer und
Lehrerinnen an Gesamtschulen einzuholen ist, ist die Umsetzung der Neubesetzung der Schulleiterstelle
zeitnah nicht möglich. Eine kurzfristige Durchführung ist jedoch dringend erforderlich, da –bei Bestellung von
Herrn Scheele zum Schulleiter- auch die Stelle des/der stellvertretenden Schulleiters/in neu zu besetzen ist.
Aus den vorgenannten Gründen ist die nach § 61 Abs. 4 des Schulgesetzes i.V.m. § 1 Nr. 3 der
Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Leopoldshöhe erforderliche Zustimmung im Wege der
Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 S. 2 GO NW zu erteilen.
Es wird deshalb im Wege der Dringlichkeit folgender Beschluss gefasst:
Die Zustimmung zu der Besetzung der Schulleiterstelle an der Felix-Fechenbach-Gesamtschule durch Herrn
Uwe Scheele zum 01.08.2007 wird im Wege der Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 S. 2 GO NW erteilt.
Schemmel
Bürgermeister
Fiedler
Ratsmitglied