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Dringlichkeitsentscheidung (Zustimmung zur Besetzung der Schulleiterstelle an der Felix-Fechenbach-Gesamtschule)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
14.06.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Dringlichkeitsentscheidung (Zustimmung zur Besetzung der Schulleiterstelle an der Felix-Fechenbach-Gesamtschule)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW Zustimmung zur Besetzung der Schulleiterstelle an der Felix-Fechenbach-Gesamtschule Beratungsfolge Rat Termin 14.06.2007 Bemerkungen Sachdarstellung: In der Sitzung der erweiterten Schulkonferenz der Felix-Fechenbach-Gesamtschule am 17.04.2007 wurde der bisherige stellvertretende Schulleiter, Herr Uwe Scheele, einstimmig zum künftigen Schulleiter gewählt. Gemäß § 61 Abs. 4 Schulgesetz NRW i.V.m. § 1 Nr. 3 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Leopoldshöhe entscheidet der Rat über die Zustimmung bzw. Verweigerung der Zustimmung zum gewählten Bewerber für die Besetzung der Stellen für die Leiter an den gemeindlichen Schulen. Da der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe erst am 14.06.2007 wieder tagt und neben der Zustimmung des Rates für die Besetzung der Schulleiterstelle auch die Zustimmung des Personalrates für Lehrer und Lehrerinnen an Gesamtschulen einzuholen ist, ist die Umsetzung der Neubesetzung der Schulleiterstelle zeitnah nicht möglich. Eine kurzfristige Durchführung ist jedoch dringend erforderlich, da –bei Bestellung von Herrn Scheele zum Schulleiter- auch die Stelle des/der stellvertretenden Schulleiters/in neu zu besetzen ist. Aus den vorgenannten Gründen ist die nach § 61 Abs. 4 des Schulgesetzes i.V.m. § 1 Nr. 3 der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Leopoldshöhe erforderliche Zustimmung im Wege der Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 S. 2 GO NW zu erteilen. Es wird deshalb im Wege der Dringlichkeit folgender Beschluss gefasst: Die Zustimmung zu der Besetzung der Schulleiterstelle an der Felix-Fechenbach-Gesamtschule durch Herrn Uwe Scheele zum 01.08.2007 wird im Wege der Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 S. 2 GO NW erteilt. Schemmel Bürgermeister Fiedler Ratsmitglied