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Beschlussvorlage GB (Aufgabenkritik; Zuschüsse des Kreises an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u. a.) in den Bereichen Soziales und Gesundheit hier: Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklungen und Ziele)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
29.05.10, 04:17
Aktualisiert
29.05.10, 04:17
Beschlussvorlage GB (Aufgabenkritik; Zuschüsse des Kreises an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u. a.) in den Bereichen Soziales und Gesundheit
hier: Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklungen und Ziele) Beschlussvorlage GB (Aufgabenkritik; Zuschüsse des Kreises an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u. a.) in den Bereichen Soziales und Gesundheit
hier: Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklungen und Ziele)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 83/2010 14.05.2010 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 31.05.2010 Kreisausschuss 09.06.2010 Kreistag 23.06.2010 Aufgabenkritik; Zuschüsse des Kreises an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u. a.) in den Bereichen Soziales und Gesundheit hier: Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklungen und Ziele Sachbearbeiter/in: Herr Fritze x Tel.: 15 548 Abt.: 50 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. --------Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, mit den Zuwendungsempfängern die Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklungen und Ziele in der Fassung der der Vorlage V 83/2010 beigefügten Entwürfen abzuschließen. Begründung: -2Im Rahmen der Aufgabenkritik hat die interfraktionelle Arbeitsgruppe für den Geschäftsbereich III (AG III) die Verwaltung beauftragt, mit den einzelnen Trägern Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele abzuschließen, soweit im Einzelfall vertragliche Regelungen nicht bestehen und bisher die Zusweisungen des Kreises jährlich nach Mittelbereitstellung und Genehmigung des Haushalts bewilligt wurden. In der Sitzung der AG III am 17.06.2006 wurde dabei folgendes Verfahren festgelegt: - Die Vereinbarungen erfolgen einheitlich im Geschäftsbereich III nach einem zwischen Verwaltung und AG III abgestimmten Muster - Die Rahmenvereinbarungen mit Anlagen (Leistungsvereinbarungen, Qualitätsentwicklungsvereinbarungen, Zielvereinbarung) für die jeweiligen Einzelmaßnahmen sollten bis zum Herbst 2007 mit den Trägern abgeschlossen und nach Vorberatung im jeweiligen Fachausschuss „als Paket“ über den Kreisausschuss dem Kreistag zur Beschlussfassung zugeleitet werden - Zuschüsse des Kreises an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u.a.) werden nur noch auf der Grundlage von Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklungen und Ziele für einen Zeitraum von drei Jahren gezahlt Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 11.12.2007 (V 317/2007) die abgestimmten Rahmenvereinbarungen beschlossen. Diese Vereinbarungen sind in den Bereichen Soziales und Gesundheit im wesentlichen bis zum 31.12.2010 befristet. Die Verhandlungen über eine Weiterführung sind spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die entgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag nach vorheriger Entscheidung durch den Fachausschuss. Dazu sind die Zuschüsse auf ihre Notwendigkeit oder Standardreduzierung zu überprüfen, da sich Rahmenbedingungen verändert haben könnten. Hierzu hat die Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" in ihrer Sitzung am 20.04.2010 neben Grundsatzenscheidungen auch konkrete Handlungsempfehlungen festgehalten. Die auf dieser Grundlage abgestimmten Rahmenvereinbarungen sind als Anlagen beigefügt. Anlagen: 1. Rahmenvereinbarungen der Abt. 50 – Soziales 1.1. Übersicht über die Zuweisungen des Kreises 1.2. Abstimmte Rahmenvereinbarungen 2. Rahmenvereinbarungen der Abt. 53 – Gesundheit 2.1. Übersicht über die Zuweisungen des Kreises 2.2. Abgestimmte Rahmenvereinbarungen gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)