Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
29.05.10, 04:17
Aktualisiert
29.05.10, 04:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 83/2010
14.05.2010
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
31.05.2010
Kreisausschuss
09.06.2010
Kreistag
23.06.2010
Aufgabenkritik; Zuschüsse des Kreises an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u. a.) in
den Bereichen Soziales und Gesundheit
hier: Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklungen und Ziele
Sachbearbeiter/in: Herr Fritze
x
Tel.: 15 548
Abt.: 50
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
--------Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, mit den Zuwendungsempfängern die Vereinbarungen über Leistungen,
Qualitätsentwicklungen und Ziele in der Fassung der der Vorlage V 83/2010 beigefügten Entwürfen
abzuschließen.
Begründung:
-2Im Rahmen der Aufgabenkritik hat die interfraktionelle Arbeitsgruppe für den Geschäftsbereich III (AG
III) die Verwaltung beauftragt, mit den einzelnen Trägern Vereinbarungen über Leistungen,
Qualitätsentwicklung und Ziele abzuschließen, soweit im Einzelfall vertragliche Regelungen nicht
bestehen und bisher die Zusweisungen des Kreises jährlich nach Mittelbereitstellung und
Genehmigung des Haushalts bewilligt wurden.
In der Sitzung der AG III am 17.06.2006 wurde dabei folgendes Verfahren festgelegt:
- Die Vereinbarungen erfolgen einheitlich im Geschäftsbereich III nach einem zwischen
Verwaltung und AG III abgestimmten Muster
- Die Rahmenvereinbarungen mit Anlagen (Leistungsvereinbarungen, Qualitätsentwicklungsvereinbarungen, Zielvereinbarung) für die jeweiligen Einzelmaßnahmen sollten bis zum
Herbst 2007 mit den Trägern abgeschlossen und nach Vorberatung im jeweiligen Fachausschuss „als Paket“ über den Kreisausschuss dem Kreistag zur Beschlussfassung
zugeleitet werden
- Zuschüsse des Kreises an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u.a.) werden nur noch auf der
Grundlage von Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklungen und Ziele für einen
Zeitraum von drei Jahren gezahlt
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 11.12.2007 (V 317/2007) die abgestimmten
Rahmenvereinbarungen beschlossen. Diese Vereinbarungen sind in den Bereichen Soziales und
Gesundheit im wesentlichen bis zum 31.12.2010 befristet.
Die Verhandlungen über eine Weiterführung sind spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen.
Die entgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag nach vorheriger Entscheidung durch den
Fachausschuss. Dazu sind die Zuschüsse auf ihre Notwendigkeit oder Standardreduzierung zu
überprüfen, da sich Rahmenbedingungen verändert haben könnten.
Hierzu hat die Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" in ihrer Sitzung am 20.04.2010
neben Grundsatzenscheidungen auch konkrete Handlungsempfehlungen festgehalten.
Die auf dieser Grundlage abgestimmten Rahmenvereinbarungen sind als Anlagen beigefügt.
Anlagen:
1. Rahmenvereinbarungen der Abt. 50 – Soziales
1.1. Übersicht über die Zuweisungen des Kreises
1.2. Abstimmte Rahmenvereinbarungen
2. Rahmenvereinbarungen der Abt. 53 – Gesundheit
2.1. Übersicht über die Zuweisungen des Kreises
2.2. Abgestimmte Rahmenvereinbarungen
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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