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Beschlussvorlage (Vorberatung der Elften Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2014)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Datum
03.12.2013
Erstellt
27.11.13, 18:03
Aktualisiert
10.12.13, 18:01
Beschlussvorlage (Vorberatung der Elften Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2014) Beschlussvorlage (Vorberatung der Elften Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2014) Beschlussvorlage (Vorberatung der Elften Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2014)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8232/2013 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 03.12.2013 Betreff: Vorberatung der Elften Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2014 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die im Entwurf vorgelegte Elfte Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg zu beschließen. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Um die gemäß § 6 KAG ansatzfähigen Kosten zu decken, muss aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung 2014 der Literpreis als Gebührenmaßstab für die Erhebung der Abfallentsorgungsgebühr auf 0,08537284 € festgesetzt werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Gebührensatzung zur Abfallentsorgung auf der Basis des errechneten Literpreises für das Jahr 2014 zu ändern. Da der Aufwand der Erhebung einer Gebühr in Höhe von 5 € für den Wechsel des Elektrochips wegen Volumenänderung des Restmüllgefäßes sowie für Behälterwechsel bei der Papiertonne nicht im Verhältnis zum Ertrag steht, wird verwaltungsseitig weiter vorgeschlagen, ab dem 01.01.2014 auf diese Verwaltungsgebühr zu verzichten (derzeit: § 3 Abs. 10 der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg). Schlussendlich muss aufgrund gestiegener Anschaffungskosten die Gebühr für die Ausgabe von je 5 kompostierbaren Papiersäcken für die Grünabfuhr (entspricht einer Verkaufseinheit) von 1,50 € auf 2,00 € erhöht werden, um eine Kostendeckung zu erreichen. Der Entwurf einer Änderungssatzung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Spohr ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter Stadtkämmerer ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-232/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-232/2013 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3