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Beschlussvorlage (Nachbesetzung im Stadtentwicklungsausschuss hier: Ergänzungswahl einer sachkundigen Einwohnerin)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
01.10.2013
Erstellt
25.09.13, 18:03
Aktualisiert
25.09.13, 18:03
Beschlussvorlage (Nachbesetzung im  Stadtentwicklungsausschuss
hier: Ergänzungswahl  einer sachkundigen Einwohnerin) Beschlussvorlage (Nachbesetzung im  Stadtentwicklungsausschuss
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hier: Ergänzungswahl  einer sachkundigen Einwohnerin)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8169/2013 Rats- und Kulturbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 01.10.2013 Betreff: Nachbesetzung im Stadtentwicklungsausschuss hier: Ergänzungswahl einer sachkundigen Einwohnerin Beschlussvorschlag: Die Ratsmitglieder wählen auf Vorschlag des Naturschutzbundes Rhein-Erft e. V. (NABU) für den ausgeschiedenen sachkundigen Einwohner, Herrn Franz Anderhalten: ¾ Frau Monika Thiemann (NABU), als sachkundige Einwohnerin und ordentliches Ausschussmitglied in den Stadtentwicklungsausschuss. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat Herrn Franz Anderhalten am 14.12.2010 als sachkundigen Einwohner auf Vorschlag des NABU als Ersatz für Herrn Hans-Jürgen Fittschen zum ordentlichen Mitglied in den Stadtentwicklungsausschuss gewählt. Mit beigefügtem Schreiben vom 17.08.2013 teilt Herr Fittschen (NABU) mit, dass Herr Anderhalten seinen Sitz im Ausschuss zur Verfügung stellt; er schlägt weiterhin vor, Frau Monika Thiemann, wohnhaft Am Glockenpütz 7, 50181 Bedburg als Nachfolgerin für Herrn Anderhalten in den Ausschuss zu wählen. Zu Mitgliedern der Ausschüsse – mit Ausnahme der Pflichtausschüsse - können gem. § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Einwohner bestellt werden. Sie müssen volljährig sein und in der Gemeinde wohnen. Sie haben im Ausschuss kein Stimmrecht. Scheidet ein sachkundiger Bürger oder Einwohner vorzeitig aus dem Ausschuss aus, so wird der freigewordene Sitz im Wege der Mehrheitswahl gem. § 50 Abs. 3 Satz 5 Gemeindeordnung NRW neu besetzt. Vorschlagsberechtigt ist die Fraktion oder Gruppe, der das ausgeschiedene Mitglied zum Zeitpunkt der Wahl angehörte. ¾ Der Bürgermeister hat hierbei kein Stimmrecht. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine. finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: 50181 Bedburg, den 22.08.2013 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Koehl ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Leiter Rats- und Kulturbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-169/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-169/2013 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3