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Beschlusstext (Geplante Abgrabung in Kreuzau-Drove, Gemarkungsbereich "Pannefeld"; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
5,5 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Geplante Abgrabung in Kreuzau-Drove, Gemarkungsbereich "Pannefeld";

hier:  Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Die geplante Abgrabung in Kreuzau-Drove, Gemarkungsbereich „Pannefeld“, wird abgelehnt. Das Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird versagt, da - durch die geplante Abgrabung der Freiraum des zukünftigen des zukünftigen AS Drove in für die Bevölkerung unzumutbarer Weise beeinträchtigt wird. - die vorgesehene Art der Erschließung zu nicht unerheblichen Verkehrsgefährdungen führt. - die Auswirkungen des Verkehrs in der Ortslage Drove nicht dargestellt und somit nicht absehbar sind. - zukünftige Planungen der Gemeinde Kreuzau in diesem Freiraum verhindert werden. Darüber hinaus werden die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen für nicht ausreichend erachtet.