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Beschlusstext (Flurbereinigung Kreuzau-Nideggen ; hier: Zustimmung zur beabsichtigten Änderung von Gemeindegrenzen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
5,8 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Flurbereinigung Kreuzau-Nideggen ;
hier: Zustimmung zur beabsichtigten Änderung von Gemeindegrenzen)

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BESCHLUSS aus der 7. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 20.09.2005 TOP Betreff 5. Flurbereinigung Kreuzau-Nideggen ; hier: Zustimmung zur beabsichtigten Änderung von Gemeindegrenzen Vorlage: 52/2005 Beschluss: „Gemäß § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz wird der beabsichtigten Änderung der Gemeindegrenze entsprechend dem Vorschlag des Amtes für Agrarordnung Euskirchen zugestimmt. Aus dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Kreuzau erhält die Stadt Nideggen 4,8 ha. Die Gemeinde Kreuzau erhält aus dem Hoheitsgebiet der Stadt Nideggen 2,5 ha.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen