Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
5,8 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 7. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 20.09.2005
TOP
Betreff
5.
Flurbereinigung Kreuzau-Nideggen ;
hier: Zustimmung zur beabsichtigten Änderung von Gemeindegrenzen
Vorlage: 52/2005
Beschluss:
„Gemäß § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz wird der beabsichtigten Änderung der
Gemeindegrenze entsprechend dem Vorschlag des Amtes für Agrarordnung Euskirchen
zugestimmt. Aus dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Kreuzau erhält die Stadt Nideggen
4,8 ha. Die Gemeinde Kreuzau erhält aus dem Hoheitsgebiet der Stadt Nideggen 2,5
ha.“
Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen