Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,7 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 7. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 20.09.2005
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Betreff
8.4.
Bebauungsplan Nr. I 7, Ortsteil Winden, Gemarkungsbereich „Fränzches Garten“,
hier: Ergebnis der Offenlage sowie Satzungsbeschluss
Vorlage: 56/2002 3. Ergänzung
Beschluss:
„Zu 1.)
Die Bedenken des Herrn Alexander Klein bezüglich der Festlegung der
überbaubaren Flächen werden aus den in der Sitzungsvorlage genannten
Gründen zurückgewiesen. Den Bedenken bezüglich der Firsthöhe wird
insofern stattgegeben, als die Firsthöhe nunmehr im rückwärtigen Bereich
von 12,00 m auf 8,50 m reduziert wird.
Außerdem werden auf dem Grundstück Parz. Nr. 112 insgesamt 2
Baufenster, und zwar im vorderen und rückwärtigen Bereich, ausgewiesen.
Zu 2.)
Die Bedenken der Eheleute Baumanns werden aus den in der
Sitzungsvorlage genannten Gründen zurückgewiesen.
Die Bedenken der Eheleute Ecker auf Reduzierung der überbaubaren
Flächen werden zurückgewiesen. Im Rahmen der Abwägung erfolgt jedoch
eine Änderung der Festsetzungen im rückwärtigen Bereich der Parz. 105 wie
folgt:
max. FH: 8,50 m.
Ausweisung eines Baufensters in einer Größe von 12,00 x 10,00 m
mit einem Mindestabstand von 8,00 m zur Grenze der Grundstücke
Parz. Nrn. 104/230 (Ecker).
Zu 3.)
Zu 4.)
Da sich aufgrund der Abwägung Änderungen des Planentwurfes ergeben,
wird die Verwaltung gem. § 4 a (3) BauGB ermächtigt, den
Bebauungsplanentwurf erneut auszulegen. Während der Auslegung können
Stellungnahmen nur zu den geänderten Bereichen abgegeben werden. “
Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen