Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
15.11.2010
Erstellt
03.11.10, 16:53
Aktualisiert
03.11.10, 16:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 119/2010
29.10.2010
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
15.11.2010
Antrag der Gemeinde Dahlem auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der
Erweiterung und der Erstausstattung der Kindertageseinrichtung in Dahlem, Teichweg 7,
um eine Gruppe des Typs I für unter dreijährige Kinder
Sachbearbeiter/in: Frau Kremer
Tel.: 625
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
gez.
I. V.
HuthmacherSchmitz
Produkt: 365 01 Zeile: 28
Kreiskämmerer
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Gemeinde Dahlem zu den Kosten der Erweiterung und der
Erstausstattung der Kindertageseinrichtung in Dahlem, Teichweg 7, um eine Gruppe I für unter
dreijährige Kinder einen Zuschuss in Höhe von 5 % des zuwendungsfähigen Höchstbetrages zu
gewähren.
Begründung:
-2Die Gemeinde Dahlem bittet mit Antrag vom 29.05.2009 um Gewährung eines Zuschusses zu den
Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung einer Gruppe des Typs I für Kinder unter drei Jahren
an der Kindertageseinrichtung Dahlem, Teichweg 7. Es sollen 6 Plätze für unter dreijährige Kinder
geschaffen werden.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 10.12.2008 für Investitionen und
Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 5 % der vom Land
anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrages.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Gemeinde Dahlem auf 114.957,07 €.
Demnach ergibt sich gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für
Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder
unter drei Jahren ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 114.957,07 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag lt. Zuwendungsbescheid
des Landes vom 03.08.2010
114.957,07 €
2. Landeszuschuss i. H. v. 90 %
3. Kreiszuschuss i. H. v. 5 %
4. Trägeranteil
i. H. v. 5 %
103.461,36 €
5.747,85 €
5.747,84 €
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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