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Dringlichkeitsentscheidung GB (K 24, Euskirchen bis L 210 hier: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Vorgriff auf die Genehmigung des Haushalts 2010 und Zustimmung zur Beantragung des vorzeitigen Baubeginns bei der Bezirksregierung Köln zur Durchführung von Erneuerungsmaßnahmen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
08.06.10, 11:30
Aktualisiert
08.06.10, 11:30
Dringlichkeitsentscheidung GB (K 24, Euskirchen bis L 210
hier: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Vorgriff auf die Genehmigung des Haushalts 2010 und Zustimmung zur Beantragung des vorzeitigen Baubeginns bei der Bezirksregierung Köln zur Durchführung von Erneuerungsmaßnahmen) Dringlichkeitsentscheidung GB (K 24, Euskirchen bis L 210
hier: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Vorgriff auf die Genehmigung des Haushalts 2010 und Zustimmung zur Beantragung des vorzeitigen Baubeginns bei der Bezirksregierung Köln zur Durchführung von Erneuerungsmaßnahmen) Dringlichkeitsentscheidung GB (K 24, Euskirchen bis L 210
hier: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Vorgriff auf die Genehmigung des Haushalts 2010 und Zustimmung zur Beantragung des vorzeitigen Baubeginns bei der Bezirksregierung Köln zur Durchführung von Erneuerungsmaßnahmen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat D 14/2010 04.05.2010 Datum: Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 19.05.2010 Kreisausschuss 09.06.2010 Kreistag 23.06.2010 K 24, Euskirchen bis L 210 hier: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Vorgriff auf die Genehmigung des Haushalts 2010 und Zustimmung zur Beantragung des vorzeitigen Baubeginns bei der Bezirksregierung Köln zur Durchführung von Erneuerungsmaßnahmen Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 02251/15-238 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Mittel sind beim Produkt 542 01, Zeile 25, des Teilfinanzplanes im Haushaltsjahr 2010 eingeplant Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Mittel außerplanmäßig im Vorgriff auf die Genehmigung des Haushalts 2010 bereitzustellen und den vorzeitigen Baubeginn bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen. -2- Begründung: Mit Beschluss zu V 56/2010 stimmte der Kreisausschuss der Durchführung von Erneuerungsmaßnahmen an der K 24 für den 1. Bauabschnitt zwischen der L 210 bis zur Einmündung der Kreisstraße 1 zu. Die Maßnahmen müssen wegen der erforderlichen Vollsperrung in den Sommerferien 2010 durchgeführt werden. Diese zeitliche Einordnung ergab sich u.a. aus den Abstimmungen der Maßnahmen auf andere Baumaßnahmen im Stadtgebiet Euskirchen, der technischen Notwendigkeit zur Durchführung von Deckenbaumaßnahmen bei trockenen und warmen Witterungsbedingungen sowie der Vermeidung von zusätzlichen Belastungen der Ortslage Kuchenheim durch den Umleitungsverkehr. Der vorgesehene zeitliche Ablauf kann nicht eingehalten werden, wenn mit dem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren erst nach Rechtskraft der Haushaltssatzung begonnen werden kann. Des Weiteren ist gemäß den letzten Abstimmungen mit der Bezirksregierung Köln aufgrund der Aussagen seitens des Landesministeriums mit einem Bewilligungsbescheid für die Maßnahme erst nach der Sommerpause zu rechnen. Damit wäre eine Durchführung dieser Maßnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht mehr möglich. Insofern ist es zur Erhaltung der Verkehrssicherheit und Substanzerhaltung notwendig, die Maßnahmen im Vorgriff auf die Anmeldung zum Haushalt 2010 vor Inkrafttreten der Haushaltssatzung auszuschreiben und durchzuführen. Damit die begonnene Maßnahme nach Genehmigung des Programms förderunschädlich bleibt, ist bei der Bezirksregierung Köln vor der Auftragsvergabe ein vorzeitiger Baubeginn für die Arbeiten zu beantragen. Wegen der oben aufgeführten Gründe, ist eine Entscheidung im Wege der Dringlichkeit erforderlich. Nach entsprechender Entscheidung im Wege der Dringlichkeit wird seitens der Verwaltung der vorzeitige Baubeginn bei der Bezirksregierung Köln beantragt und die erforderlichen Leistungen öffentlich entsprechend den vergaberechtlichen Vorschriften ausgeschrieben und vergeben. Die Entscheidung wird dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Die Erneuerungsmaßnahmen an der K 24 für den 1. Bauabschnitt zwischen der L 210 bis zur Einmündung der Kreisstraße 1 müssen in den Sommerferien 2010 ausgeführt werden. Dieser zeitliche Rahmen kann nicht eingehalten werden, wenn mit dem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren erst nach Rechtskraft der Haushaltssatzung begonnen werden kann bzw. die fördertechnische Bewilligung der Maßnahme abgewartet wird. Aus diesen Gründen ist eine Entscheidung im Wege der Dringlichkeit erforderlich. -3- gez. Weber gez. Uwe Schmitz gez. Bell gez. Reiff gez. Troschke gez. I. V. Poth Landrat gez. Grutke (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)