Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
08.06.10, 11:30
Aktualisiert
08.06.10, 11:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 14/2010
04.05.2010
Datum:
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
19.05.2010
Kreisausschuss
09.06.2010
Kreistag
23.06.2010
K 24, Euskirchen bis L 210
hier: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Vorgriff auf die Genehmigung des Haushalts
2010 und Zustimmung zur Beantragung des vorzeitigen Baubeginns bei der Bezirksregierung Köln zur Durchführung von Erneuerungsmaßnahmen
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 02251/15-238
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Mittel sind beim Produkt 542 01, Zeile 25, des Teilfinanzplanes im
Haushaltsjahr 2010 eingeplant
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Mittel außerplanmäßig im Vorgriff auf die Genehmigung des Haushalts
2010 bereitzustellen und den vorzeitigen Baubeginn bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.
-2-
Begründung:
Mit Beschluss zu V 56/2010 stimmte der Kreisausschuss der Durchführung von Erneuerungsmaßnahmen an der K 24 für den 1. Bauabschnitt zwischen der L 210 bis zur Einmündung der Kreisstraße
1 zu.
Die Maßnahmen müssen wegen der erforderlichen Vollsperrung in den Sommerferien 2010 durchgeführt werden. Diese zeitliche Einordnung ergab sich u.a. aus den Abstimmungen der Maßnahmen auf
andere Baumaßnahmen im Stadtgebiet Euskirchen, der technischen Notwendigkeit zur Durchführung
von Deckenbaumaßnahmen bei trockenen und warmen Witterungsbedingungen sowie der Vermeidung von zusätzlichen Belastungen der Ortslage Kuchenheim durch den Umleitungsverkehr.
Der vorgesehene zeitliche Ablauf kann nicht eingehalten werden, wenn mit dem Ausschreibungs- und
Vergabeverfahren erst nach Rechtskraft der Haushaltssatzung begonnen werden kann. Des Weiteren
ist gemäß den letzten Abstimmungen mit der Bezirksregierung Köln aufgrund der Aussagen seitens
des Landesministeriums mit einem Bewilligungsbescheid für die Maßnahme erst nach der Sommerpause zu rechnen.
Damit wäre eine Durchführung dieser Maßnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht mehr möglich.
Insofern ist es zur Erhaltung der Verkehrssicherheit und Substanzerhaltung notwendig, die Maßnahmen im Vorgriff auf die Anmeldung zum Haushalt 2010 vor Inkrafttreten der Haushaltssatzung auszuschreiben und durchzuführen. Damit die begonnene Maßnahme nach Genehmigung des Programms
förderunschädlich bleibt, ist bei der Bezirksregierung Köln vor der Auftragsvergabe ein vorzeitiger
Baubeginn für die Arbeiten zu beantragen.
Wegen der oben aufgeführten Gründe, ist eine Entscheidung im Wege der Dringlichkeit erforderlich.
Nach entsprechender Entscheidung im Wege der Dringlichkeit wird seitens der Verwaltung der vorzeitige Baubeginn bei der Bezirksregierung Köln beantragt und die erforderlichen Leistungen öffentlich entsprechend den vergaberechtlichen Vorschriften ausgeschrieben und vergeben.
Die Entscheidung wird dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Erneuerungsmaßnahmen an der K 24 für den 1. Bauabschnitt zwischen der L 210 bis zur Einmündung der Kreisstraße 1 müssen in den Sommerferien 2010 ausgeführt werden.
Dieser zeitliche Rahmen kann nicht eingehalten werden, wenn mit dem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren erst nach Rechtskraft der Haushaltssatzung begonnen werden kann bzw. die fördertechnische Bewilligung der Maßnahme abgewartet wird.
Aus diesen Gründen ist eine Entscheidung im Wege der Dringlichkeit erforderlich.
-3-
gez. Weber
gez. Uwe Schmitz
gez. Bell
gez. Reiff
gez. Troschke
gez. I. V. Poth
Landrat
gez. Grutke
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)