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Beschlussvorlage (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp" im Bereich der Straße "Am Königskamp" hier: Herausnahme eines Stichweges )

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlussvorlage (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp" im Bereich der Straße "Am Königskamp"
hier:   Herausnahme eines Stichweges ) Beschlussvorlage (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp" im Bereich der Straße "Am Königskamp"
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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 117/2007 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 24. November 2009 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp" im Bereich der Straße "Am Königskamp" hier: Herausnahme eines Stichweges Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 23.08.2007 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Bebauungsplan Nr. 08/04 „Königskamp“ setzt das heutige Flurstück 244 als öffentliche Verkehrsfläche fest. Als planerische Konzeption lag dieser Festsetzung die Erschließung des Baufensters auf den heutigen Flurstücken 789 und 790 zugrunde. Alle drei genannten Flurstücke waren zum Zeitpunkt der Rechtskraft des Bebauungsplanes noch Teil des historischen Flurstückes 67. Zusätzlich sieht der Bebauungsplan eine fußläufige Erschließung des vorgenannten Baufensters vor. Diese liegt auf dem heutigen Flurstück 220. Auf dem heutigen Flurstück 789 wurde ein Einfamilienhaus errichtet, das durch eine private Straße auf dem Flurstück 244 erschlossen wird. Bei der Grundstücksteilung verblieb das Flurstück 790 als „Rest“. Die hier festgesetzte überbaubare Fläche (ca. 5,0 m bis 6,0 m Breite) lässt theoretisch eine Bebauung dieses Flurstückes zu. Diese wäre, sofern die Erschließung gesichert ist, als sehr kleiner Baukörper oder in Kombination mit dem Haus auf dem Flurstück 789 als Doppelhaus möglich. Das Hausgrundstück (Flurstück 789) und Wegegrundstück (Flurstück 244) gehören dem selben Eigentümer. Die Erschließung ist somit gesichert. Anders stellt sich die Situation für das Flurstück 790 dar. Dieses Flurstück gehört nicht dem Eigentümer der Flurstücke 244 und 789, und hat nach Kenntnisstand der Verwaltung keine gesicherte öffentliche oder privatrechtliche Erschließung. Es wäre somit ein „Hubschraubergrundstück“. Eine Ausnutzung der Baurechte auf dem Grundstück ist daher derzeit nicht möglich. Die Ausnutzung der Baurechte ist nur möglich, wenn eine entsprechende Erschließung nachgewiesen wird. Dies kann nur mit dem Einverständnis des Eigentümers der Flurstücke 244 und 789 geschehen. Eine Alternative bestünde in einer Erschließung über den festgesetzten Fußweg auf dem Flurstück 220, sofern ein Stellplatz an anderer Stelle -2- nachgewiesen wird. Auch dieses geht aber nur mit dem Einverständnis des Eigentümers des Flurstückes 220. Die Gemeinde Leopoldshöhe konnte das Flurstück 244 nie erwerben. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse konnte das Flurstück 244 beim Ausbau der Straße Am Königskamp nicht mit ausgebaut werden. In Gesprächen zwischen Eigentümer und Gemeinde konnte keine Einigung über einen Grunderwerb erzielt werden. Die Umsetzung des Bebauungsplanes für diese Flurstücke / Verkehrsflächen war daher nicht möglich. Auch der Ankauf der Flächen für den Fußweg ist nicht erfolgt. Aus heutiger Sicht erscheint die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche nicht mehr notwendig. Als Alternative kann auch ein Geh-, Fahr-, und Leitungsrecht festgesetzt werden. Eine städtebauliche Notwendigkeit, an der vorgesehenen öffentlichen Erschließung festzuhalten, besteht nicht. Diese Überplanung setzt den privatrechtlichen Status der Grundstücke auch planungsrechtlich fest. Für keinen Eigentümer träte durch die Änderung des Bebauungsplanes eine Verschlechterung der derzeitigen Situation ein. Beschlussvorschlag: Der Bebauungsplan Nr. 08/04 „Königskamp“ wird im Bereich der oben genannten Flurstücke geändert. Ziel ist es, die auf dem Flurstück 244 vorgesehene öffentliche Verkehrsfläche künftig als ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festzusetzen. Schemmel