Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
117/2007
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
24. November 2009
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp" im Bereich der Straße "Am
Königskamp"
hier: Herausnahme eines Stichweges
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
23.08.2007
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Bebauungsplan Nr. 08/04 „Königskamp“ setzt das heutige Flurstück 244 als öffentliche
Verkehrsfläche fest. Als planerische Konzeption lag dieser Festsetzung die Erschließung des
Baufensters auf den heutigen Flurstücken 789 und 790 zugrunde. Alle drei genannten Flurstücke
waren zum Zeitpunkt der Rechtskraft des Bebauungsplanes noch Teil des historischen Flurstückes
67. Zusätzlich sieht der Bebauungsplan eine fußläufige Erschließung des vorgenannten
Baufensters vor. Diese liegt auf dem heutigen Flurstück 220.
Auf dem heutigen Flurstück 789 wurde ein Einfamilienhaus errichtet, das durch eine private Straße
auf dem Flurstück 244 erschlossen wird. Bei der Grundstücksteilung verblieb das Flurstück 790 als
„Rest“. Die hier festgesetzte überbaubare Fläche (ca. 5,0 m bis 6,0 m Breite) lässt theoretisch eine
Bebauung dieses Flurstückes zu. Diese wäre, sofern die Erschließung gesichert ist, als sehr
kleiner Baukörper oder in Kombination mit dem Haus auf dem Flurstück 789 als Doppelhaus
möglich.
Das Hausgrundstück (Flurstück 789) und Wegegrundstück (Flurstück 244) gehören dem selben
Eigentümer. Die Erschließung ist somit gesichert.
Anders stellt sich die Situation für das Flurstück 790 dar. Dieses Flurstück gehört nicht dem
Eigentümer der Flurstücke 244 und 789, und hat nach Kenntnisstand der Verwaltung keine
gesicherte
öffentliche
oder
privatrechtliche
Erschließung.
Es
wäre
somit
ein
„Hubschraubergrundstück“. Eine Ausnutzung der Baurechte auf dem Grundstück ist daher derzeit
nicht möglich. Die Ausnutzung der Baurechte ist nur möglich, wenn eine entsprechende
Erschließung nachgewiesen wird. Dies kann nur mit dem Einverständnis des Eigentümers der
Flurstücke 244 und 789 geschehen. Eine Alternative bestünde in einer Erschließung über den
festgesetzten Fußweg auf dem Flurstück 220, sofern ein Stellplatz an anderer Stelle
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nachgewiesen wird. Auch dieses geht aber nur mit dem Einverständnis des Eigentümers des
Flurstückes 220.
Die Gemeinde Leopoldshöhe konnte das Flurstück 244 nie erwerben. Aufgrund der
Eigentumsverhältnisse konnte das Flurstück 244 beim Ausbau der Straße Am Königskamp nicht
mit ausgebaut werden. In Gesprächen zwischen Eigentümer und Gemeinde konnte keine Einigung
über einen Grunderwerb erzielt werden. Die Umsetzung des Bebauungsplanes für diese
Flurstücke / Verkehrsflächen war daher nicht möglich. Auch der Ankauf der Flächen für den
Fußweg ist nicht erfolgt.
Aus heutiger Sicht erscheint die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche nicht mehr
notwendig. Als Alternative kann auch ein Geh-, Fahr-, und Leitungsrecht festgesetzt werden. Eine
städtebauliche Notwendigkeit, an der vorgesehenen öffentlichen Erschließung festzuhalten,
besteht nicht. Diese Überplanung setzt den privatrechtlichen Status der Grundstücke auch
planungsrechtlich fest. Für keinen Eigentümer träte durch die Änderung des Bebauungsplanes
eine Verschlechterung der derzeitigen Situation ein.
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan Nr. 08/04 „Königskamp“ wird im Bereich der oben genannten Flurstücke
geändert. Ziel ist es, die auf dem Flurstück 244 vorgesehene öffentliche Verkehrsfläche künftig als
ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festzusetzen.
Schemmel