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Beschlussvorlage (Anregung nach § 24 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen des SC Borussia Kaster-Königshoven vom 14. Januar 2014 auf Beratung der Situation Sportlerheim Kaster)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
11.02.2014
Erstellt
05.02.14, 18:02
Aktualisiert
05.02.14, 18:02
Beschlussvorlage (Anregung nach § 24 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen des SC Borussia Kaster-Königshoven vom 14. Januar 2014 auf Beratung der Situation Sportlerheim Kaster) Beschlussvorlage (Anregung nach § 24 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen des SC Borussia Kaster-Königshoven vom 14. Januar 2014 auf Beratung der Situation Sportlerheim Kaster)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-10/2014 Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 11.02.2014 Betreff: Anregung nach § 24 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen des SC Borussia Kaster-Königshoven vom 14. Januar 2014 auf Beratung der Situation Sportlerheim Kaster Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beauftragt die Verwaltung eine Grobplanung mit einer Kostenschätzung für die Errichtung eines Sportlerheimes in Kaster zu erstellen. Die Planungen sollen im Anschluss hieran im Bauausschuss der Stadt Bedburg vorberaten werden. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Schreiben vom 14. Januar 2014 bittet der SC Borussia Kaster-Königshoven 1920/26 e. V. nach § 24 der Gemeindeordnung NW, dass der Rat der Stadt Bedburg sich mit der Situation des Sportlerheimes an der Sportanlage in Kaster, Albert-Schweitzer-Straße befassen möge. Der Antrag und die Anlagen sind der Sitzungsvorlage beigefügt. Wie dem Antrag auf Seite 2 entnommen werden kann, wird beantragt, dass die Thematik an den zuständigen Fachausschuss überwiesen wird. Da für eine Beratung im Fachausschuss entsprechende Planunterlagen vorliegen müssen, wird vorgeschlagen, dass der Rat der Stadt Bedburg die Verwaltung beauftragt, eine Grobplanung mit einer Kostenschätzung auszuarbeiten und diese im Bauausschuss vorberaten zu lassen. Weitere Entscheidungen können frühestens zu den Haushaltsberatungen der Jahre 2015 ff. erfolgen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------- ----------------------------------Naujock ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-10/2014 Seite 2