Daten
Kommune
Bedburg
Größe
6,5 kB
Datum
03.12.2013
Erstellt
10.12.13, 18:01
Aktualisiert
10.12.13, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
E N T W U R F
Vierte Änderungssatzung zur Satzung
Der Stadt Bedburg über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt
Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr vom xx.xx.2013
Aufgrund des §§ 7 und § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f und i der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen und des des § 41 Abs. 3 des Gesetzes über den Feuer-
schutz und die Hilfeleistung – FSHG – in der jeweiligen gültigen Fassung, hat der Rat
der Stadt Bedburg am xx.xx.2013 folgende vierte Änderungssatzung zur Satzung der
Stadt Bedburg über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg
bei Einsätzen der Feuerwehr vom 24.06.2008 beschlossen:
Artikel 1
Der § 4 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
§4
Personalkosten
Für die Dauer des Einsatzes wird je eingesetztem Feuerwehrmitglied aller Dienstgrade in der Zeit von 06.00 Uhr und 20.00 Uhr ein Stundenlohn von 7 € berechnet.
Artikel 2
§ 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
§5
Fahrzeug- und Gerätekosten
Die Vorhaltekosten werden anteilig der Jahresstunden, die restlichen Kosten anteilig
der tatsächlichen Einsatzzeiten berechnet. Die Einsatzzeit beginnt mit dem Ausrücken und endet mit der Rückkehr zum jeweiligen Feuerwehrgerätehaus. Die Höhe
des Kostenersatzes für Fahrzeuge bestimmt sich nach dem anliegenden Kostentarif,
der Bestandteil dieser Satzung ist. Als Gerätekosten werden je Einsatz pro Stunde
6 € berechnet.
Artikel 3
Der Kostentarif als Bestandteil der Satzung erhält folgende Fassung:
Kostentarif
zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren
bei Einsätzen der Feuerwehr
Fahrzeugart
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF)
Löschgruppenfahrzeug/Tanklöschfahrzeug (LF/TLF)
Manschaftstransportfahrzeug/Einsatzleitwagen (MTF/ELW)
Rüstwagen (RW)
Drehleiter (DL)
Gerätewagen Messtechnik (GW Mess)
Einsatzfahrzeug Leiter der Feuerwehr
je Stunde
9€
13 €
14 €
12 €
11 €
8€
10 €