Daten
Kommune
Bedburg
Größe
29 kB
Datum
25.02.2014
Erstellt
19.02.14, 18:05
Aktualisiert
19.02.14, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-17/2014
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
25.02.2014
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4 / Rath, 1. vereinfachte Änderung
hier: Fassung des
a) Aufstellungsbeschlusses gemäß §2 Abs. 1 BauGB
b) Beschlusses zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und Träger öffentlicher
Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB
Beschlussvorschlag:
a) Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung der 1. vereinfachten
Änderung des BP 4/Rath gemäß §2 Abs 1 BauGB in der Fassung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 11. 6. 2013
(BGBl. I S. 1548).
b) Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Beteiligung der betroffenen Bürger und
Träger öffentlicher Belange zur 1. vereinfachten Änderung des BP 4/Rath gemäß
§13 Abs 2 Nr. 2 und 3 BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 11. 6. 2013 (BGBl. I S. 1548).
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 14.12.2010 den Bebauungsplans
Nr. 4/Rath, Baugebiet an der Holtroper Straße, als Satzung beschlossen. Dieser
Beschluss wurde am 15.03.2011 im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises öffentlich
bekanntgemacht. Der Bebauungsplan ist somit rechtskräftig.
Der Bebauungsplan setzt für die Parzellen Gemarkung Bedburg, Flur 29, Nrn. 224, 221,
223 und 216 eine durchgehende geschlossene Bauweise fest. Die Flurstücke 221 und 223
sind im Privateigentum und werden derzeit als Garten genutzt.
Die geschlossene Bauweise wurde seinerzeit festgesetzt, da von einer Bebauung aller
Grundstücke im Plangebiet ausgegangen wurde, und die Grundstücke 221 und 223
aufgrund der geringen Breite nur in geschlossener Bauweise ohne Grenzabstand bebaut
werden können. Die Privateigentümer äußerten nach der Planaufstellung, dass Sie
langfristig weder einen Verkauf, noch eine Bebauung beabsichtigen. Dies führt dazu, dass
bei dem derzeit bestehenden Baurecht durch die Erwerber der städtischen
Baugrundstücke Nr. 224 und 216 auf den jeweiligen Grenzen zu den privaten Flurstücken
eine geschlossene Wand (ohne Fenster) errichtet werden müsste und dazwischen eine
Baulücke verbleibt. Dieses ist städtebaulich nicht vertretbar, da es dem Erscheinungsbild
nicht zuträglich ist.
Die 1. Vereinfachte Änderung des BP 4/Rath sieht vor, auf den Flurstücken 224 und 216
eine offene Bauweise festzusetzen. Das führt dazu, dass keine geschlossene Wand auf
den jeweiligen Grenzen zu den privaten Flächen errichtet werden muss, sondern die
Gebäude freistehend mit Grenzabstand gebaut werden müssen. So wird die offene
Bauweise, welche durch den BP 4/Rath für das Flurstück 226 festgesetzt ist, fortgeführt.
Eine Bebauung der Grundstücke 221 und 223 ist dann jedoch nicht mehr möglich.
Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB durchgeführt werden, da
die 1. vereinfachte Änderung des BP 4/Rath die Grundzüge der Planung nicht berührt. Aus
diesem Grund soll auch nur die betroffene Öffentlichkeit gem. §13 Abs 2 Nr. 2 BauGB,
sowie die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß §13 Abs. 2 Nr. 3
BauGB beteiligt werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Beschlussvorlage WP8-17/2014
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein ⌧
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, den 17.02.2014
----------------------------------Markus Teich
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-17/2014
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