Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4 / Rath, 1. Änderung hier: Fassung des a) Aufstellungsbeschlusses gemäß §2 Abs. 1 BauGB b) Beschlusses zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
29 kB
Datum
25.02.2014
Erstellt
19.02.14, 18:05
Aktualisiert
19.02.14, 18:05
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4 / Rath, 1. Änderung
hier: Fassung des
a) Aufstellungsbeschlusses gemäß §2 Abs. 1 BauGB
b) Beschlusses zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4 / Rath, 1. Änderung
hier: Fassung des
a) Aufstellungsbeschlusses gemäß §2 Abs. 1 BauGB
b) Beschlusses zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4 / Rath, 1. Änderung
hier: Fassung des
a) Aufstellungsbeschlusses gemäß §2 Abs. 1 BauGB
b) Beschlusses zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 29 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-17/2014 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 25.02.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 4 / Rath, 1. vereinfachte Änderung hier: Fassung des a) Aufstellungsbeschlusses gemäß §2 Abs. 1 BauGB b) Beschlusses zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB Beschlussvorschlag: a) Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des BP 4/Rath gemäß §2 Abs 1 BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 11. 6. 2013 (BGBl. I S. 1548). b) Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Beteiligung der betroffenen Bürger und Träger öffentlicher Belange zur 1. vereinfachten Änderung des BP 4/Rath gemäß §13 Abs 2 Nr. 2 und 3 BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 11. 6. 2013 (BGBl. I S. 1548). STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 14.12.2010 den Bebauungsplans Nr. 4/Rath, Baugebiet an der Holtroper Straße, als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 15.03.2011 im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises öffentlich bekanntgemacht. Der Bebauungsplan ist somit rechtskräftig. Der Bebauungsplan setzt für die Parzellen Gemarkung Bedburg, Flur 29, Nrn. 224, 221, 223 und 216 eine durchgehende geschlossene Bauweise fest. Die Flurstücke 221 und 223 sind im Privateigentum und werden derzeit als Garten genutzt. Die geschlossene Bauweise wurde seinerzeit festgesetzt, da von einer Bebauung aller Grundstücke im Plangebiet ausgegangen wurde, und die Grundstücke 221 und 223 aufgrund der geringen Breite nur in geschlossener Bauweise ohne Grenzabstand bebaut werden können. Die Privateigentümer äußerten nach der Planaufstellung, dass Sie langfristig weder einen Verkauf, noch eine Bebauung beabsichtigen. Dies führt dazu, dass bei dem derzeit bestehenden Baurecht durch die Erwerber der städtischen Baugrundstücke Nr. 224 und 216 auf den jeweiligen Grenzen zu den privaten Flurstücken eine geschlossene Wand (ohne Fenster) errichtet werden müsste und dazwischen eine Baulücke verbleibt. Dieses ist städtebaulich nicht vertretbar, da es dem Erscheinungsbild nicht zuträglich ist. Die 1. Vereinfachte Änderung des BP 4/Rath sieht vor, auf den Flurstücken 224 und 216 eine offene Bauweise festzusetzen. Das führt dazu, dass keine geschlossene Wand auf den jeweiligen Grenzen zu den privaten Flächen errichtet werden muss, sondern die Gebäude freistehend mit Grenzabstand gebaut werden müssen. So wird die offene Bauweise, welche durch den BP 4/Rath für das Flurstück 226 festgesetzt ist, fortgeführt. Eine Bebauung der Grundstücke 221 und 223 ist dann jedoch nicht mehr möglich. Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB durchgeführt werden, da die 1. vereinfachte Änderung des BP 4/Rath die Grundzüge der Planung nicht berührt. Aus diesem Grund soll auch nur die betroffene Öffentlichkeit gem. §13 Abs 2 Nr. 2 BauGB, sowie die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß §13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB beteiligt werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP8-17/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein ⌧ Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, den 17.02.2014 ----------------------------------Markus Teich ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-17/2014 Seite 3