Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
28.09.2010
Erstellt
11.09.10, 04:21
Aktualisiert
11.09.10, 04:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
X Öffentliche Sitzung
V 104/2010
02.09.2010
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
22.09.2010
Kreisausschuss
28.09.2010
K 32, Ausbau der OD Vollem
hier: Zustimmung zum Vorentwurf
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15 238
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 542 01
Zeile: 25
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Zeile:
Produkt:
gez.
Hessenius
Kreiskämmere
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt der Vorentwurfsplanung zum Ausbau der K 32, Ortsdurchfahrt Vollem zu.
Begründung:
-2Seitens der Verwaltung wurde für die Ortsdurchfahrt Vollem ein Vorentwurf erarbeitet. Die
Ausgangssituation stellte sich wie folgt dar:
Die Ortsdurchfahrt Vollem liegt im überörtlichen Straßennetz im Zuge der Kreisstraße 32 zwischen
der B 477 bei Eiserfey und der L 206 bei Dottel benachbart zu den Orten Urfey und Kallmuth. Der
Ausbauabschnitt umfasst die vollständige Ortsdurchfahrt (Eulenbergweg) und hat eine Gesamtlänge
von ca. 600 m. Zwangspunkte im Verlauf der Ortsdurchfahrt bilden zum Einen die Randbebauung
zum Anderen der durchgängig parallel verlaufende Veybach sowie die Topografie mit unmittelbar an
den Straßenkörper reichenden Böschungen.
Die wesentlichen Mängel des o.g. Straßenabschnitts sind der schlechte Fahrbahnzustand, die
fehlende Trennung zwischen Kfz und Fußgängerverkehr sowie die schlechte Übersichtlichkeit und
fehlende geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen an den Ortseingängen.
Des Weiteren weißt die innerhalb der Ortsdurchfahrt gelegene Brücke über den Veybach aufgrund
des Alters umfassende Schäden auf, so dass eine Erneuerung unumgänglich ist. Die Brücke
entspricht nicht mehr den technischen Anforderungen und ist mit wirtschaftlichen Mitteln nicht mehr
Instand zu setzen.
Aus den Mängeln ergeben sich im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen, die in die nun
vorliegende Planung mit eingeflossen sind:
Erneuerung des Brückenbauwerks im Zuge des Straßenausbaus
Trennung des Kraftfahrzeug und Fußgängerverkehrs durch Hochbordsteine durch die
durchgängige Anlage von Gehwegen
Verminderung der Kfz-Geschwindigkeit durch verkehrsberuhigende Elemente
Kenntlichmachung der Ortseingänge durch Baumtore
Erneuerung des Straßenoberbaus
Das Planungsergebnis stellt sich wie folgt dar:
Von Eiserfey kommend wird die Geschwindigkeit des in die Ortslage einfahrenden Kfz-Verkehrs
durch eine doppelseitige Fahrbahnverengung reduziert. Hierdurch ist gleichzeitig die Hervorhebung
des Übergangs auf den Innerortsbereich gegeben.
Die Ortsdurchfahrt soll ab hier gemäß Regelquerschnitt der Anlage 2 mit einer Fahrbahnbreite von
5,00 m ausgebaut werden. Aufgrund der nur einseitigen Bebauung soll in diesem Abschnitt ein
mindestens 1,50 m breiter Gehweg nur auf der östlichen Fahrbahnseite angelegt werden.
Grundsätzlich werden die Gehwege mit Hochbordsteinen zur Fahrbahn abgetrennt, um dem
Fußgänger ausreichende Schutzräume anzubieten.
Im S-Kurvenbereich auf Höhe der Kreuzung mit dem Veybach erhält der Fahrbahnquerschnitt zur
besseren Befahrbarkeit auf einem kurzen Teilstück eine Aufweitung auf 5,50 m. Unmittelbar hieran
anschließend muss ein Engpass ausgebildet werden. Aufgrund der Randbebauung einerseits und
dem Veybach andererseits ist die Beibehaltung eines Gehwegs von 1,50 m Breite bei einer
Fahrbahnbreite von 4,10 m möglich (Anlage 3). Zur deutlichen Abgrenzung des Engstellenbereichs
ist zwischen den Einmündungen „Grünackerweg“ und „Am Kirchenbusch beiderseits einleitend ein
Versatz mit einer Durchfahrtsbreite von 3,50 m anzuordnen. Dieser Versatz wirkt gleichzeitig stark
verkehrsberuhigend.
Im weiteren Verlauf der Straße kann der Querschnitt mit 5,00 m Fahrbahnbreite und einem
einseitigen Gehweg auf der Westseite der Straße bis zur letzen Hauseinfahrt fortgeführt werden.
Am Ortseingang von Kallmuth kommend wurde ein Versatz mit Baumtor entsprechend des
gegenüber liegenden Ortseingangs angeordnet.
-3Der Straßenaufbau ist der Bauklasse IV der RStO 01 zuzuordnen. Somit ergeben sich folgende
Aufbaustärken:
Fahrbahn
Asphaltbetondeckschicht
bituminöse Tragschicht
Frostschutzschicht
Gesamtaufbau
4,0 cm
14,0 cm
52,0 cm
70,0 cm
Aufbau der Gehwege
Betonsteinpflaster
Pflasterbett
Frostschutzschicht
Gesamtaufbau
8,0 cm
3,0 cm
19,0 cm
30,0 cm
Für das Brückenbauwerk ist eine Erneuerung aus Betonfertigteilen vorgesehen. Im Vorfeld der
Planungen erfolgte eine Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde und dem Erftverband. Die
Bauwerksstellung zur Straßenachse wird dem Bachverlauf angepasst.
Seitens der Verwaltung ist die Planung noch mit der Stadt Mechernich abzustimmen. Über das
Ergebnis wird in der Ausschusssitzung berichtet. Bei Zustimmung zum Vorentwurf wird in Kürze eine
Bürgerversammlung durchgeführt. Die Abstimmungsergebnisse werden in die weiteren
Planungsschritte der Entwurfsplanung miteinbezogen.
Nach der Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme einschließlich der Kosten
für die Erneuerung des Brückenbauwerks auf ca. 1.000.000,- €. Auf die Gehweganlagen entfallen
hiervon 160.000,- €. Bezüglich der zu errichtenden Nebenanlagen ist eine Verwaltungsvereinbarung
mit der Stadt Mechernich abzuschließen.
Die Baumaßnahme wurde gemäß Einplanungsmitteilung für das Jahr 2011 im Ausbauprogramm
eingeplant. Zur Sicherstellung der Finanzen ist ein Finanzierungsantrag bei der Bezirksregierung Köln
vorzulegen. Die Baukosten werden nach den Förderrichtlichtlinien kommunaler Straßenbau mit 60 %
der förderfähigen Kosten gefördert.
Die Verwaltung schlägt vor, der Vorentwurfsplanung zum Ausbau der K 32, Ortsdurchfahrt Vollem
zuzustimmen.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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