Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (K 32, Ausbau der OD Vollem hier: Zustimmung zum Vorentwurf)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
28.09.2010
Erstellt
11.09.10, 04:21
Aktualisiert
11.09.10, 04:21
Beschlussvorlage GB (K 32, Ausbau der OD Vollem
hier: Zustimmung zum Vorentwurf) Beschlussvorlage GB (K 32, Ausbau der OD Vollem
hier: Zustimmung zum Vorentwurf) Beschlussvorlage GB (K 32, Ausbau der OD Vollem
hier: Zustimmung zum Vorentwurf)

öffnen download melden Dateigröße: 17 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: X Öffentliche Sitzung V 104/2010 02.09.2010 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 22.09.2010 Kreisausschuss 28.09.2010 K 32, Ausbau der OD Vollem hier: Zustimmung zum Vorentwurf Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 238 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 542 01 Zeile: 25 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Zeile: Produkt: gez. Hessenius Kreiskämmere Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt der Vorentwurfsplanung zum Ausbau der K 32, Ortsdurchfahrt Vollem zu. Begründung: -2Seitens der Verwaltung wurde für die Ortsdurchfahrt Vollem ein Vorentwurf erarbeitet. Die Ausgangssituation stellte sich wie folgt dar: Die Ortsdurchfahrt Vollem liegt im überörtlichen Straßennetz im Zuge der Kreisstraße 32 zwischen der B 477 bei Eiserfey und der L 206 bei Dottel benachbart zu den Orten Urfey und Kallmuth. Der Ausbauabschnitt umfasst die vollständige Ortsdurchfahrt (Eulenbergweg) und hat eine Gesamtlänge von ca. 600 m. Zwangspunkte im Verlauf der Ortsdurchfahrt bilden zum Einen die Randbebauung zum Anderen der durchgängig parallel verlaufende Veybach sowie die Topografie mit unmittelbar an den Straßenkörper reichenden Böschungen. Die wesentlichen Mängel des o.g. Straßenabschnitts sind der schlechte Fahrbahnzustand, die fehlende Trennung zwischen Kfz und Fußgängerverkehr sowie die schlechte Übersichtlichkeit und fehlende geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen an den Ortseingängen. Des Weiteren weißt die innerhalb der Ortsdurchfahrt gelegene Brücke über den Veybach aufgrund des Alters umfassende Schäden auf, so dass eine Erneuerung unumgänglich ist. Die Brücke entspricht nicht mehr den technischen Anforderungen und ist mit wirtschaftlichen Mitteln nicht mehr Instand zu setzen. Aus den Mängeln ergeben sich im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen, die in die nun vorliegende Planung mit eingeflossen sind: š š š š š Erneuerung des Brückenbauwerks im Zuge des Straßenausbaus Trennung des Kraftfahrzeug und Fußgängerverkehrs durch Hochbordsteine durch die durchgängige Anlage von Gehwegen Verminderung der Kfz-Geschwindigkeit durch verkehrsberuhigende Elemente Kenntlichmachung der Ortseingänge durch Baumtore Erneuerung des Straßenoberbaus Das Planungsergebnis stellt sich wie folgt dar: Von Eiserfey kommend wird die Geschwindigkeit des in die Ortslage einfahrenden Kfz-Verkehrs durch eine doppelseitige Fahrbahnverengung reduziert. Hierdurch ist gleichzeitig die Hervorhebung des Übergangs auf den Innerortsbereich gegeben. Die Ortsdurchfahrt soll ab hier gemäß Regelquerschnitt der Anlage 2 mit einer Fahrbahnbreite von 5,00 m ausgebaut werden. Aufgrund der nur einseitigen Bebauung soll in diesem Abschnitt ein mindestens 1,50 m breiter Gehweg nur auf der östlichen Fahrbahnseite angelegt werden. Grundsätzlich werden die Gehwege mit Hochbordsteinen zur Fahrbahn abgetrennt, um dem Fußgänger ausreichende Schutzräume anzubieten. Im S-Kurvenbereich auf Höhe der Kreuzung mit dem Veybach erhält der Fahrbahnquerschnitt zur besseren Befahrbarkeit auf einem kurzen Teilstück eine Aufweitung auf 5,50 m. Unmittelbar hieran anschließend muss ein Engpass ausgebildet werden. Aufgrund der Randbebauung einerseits und dem Veybach andererseits ist die Beibehaltung eines Gehwegs von 1,50 m Breite bei einer Fahrbahnbreite von 4,10 m möglich (Anlage 3). Zur deutlichen Abgrenzung des Engstellenbereichs ist zwischen den Einmündungen „Grünackerweg“ und „Am Kirchenbusch beiderseits einleitend ein Versatz mit einer Durchfahrtsbreite von 3,50 m anzuordnen. Dieser Versatz wirkt gleichzeitig stark verkehrsberuhigend. Im weiteren Verlauf der Straße kann der Querschnitt mit 5,00 m Fahrbahnbreite und einem einseitigen Gehweg auf der Westseite der Straße bis zur letzen Hauseinfahrt fortgeführt werden. Am Ortseingang von Kallmuth kommend wurde ein Versatz mit Baumtor entsprechend des gegenüber liegenden Ortseingangs angeordnet. -3Der Straßenaufbau ist der Bauklasse IV der RStO 01 zuzuordnen. Somit ergeben sich folgende Aufbaustärken: Fahrbahn Asphaltbetondeckschicht bituminöse Tragschicht Frostschutzschicht Gesamtaufbau 4,0 cm 14,0 cm 52,0 cm 70,0 cm Aufbau der Gehwege Betonsteinpflaster Pflasterbett Frostschutzschicht Gesamtaufbau 8,0 cm 3,0 cm 19,0 cm 30,0 cm Für das Brückenbauwerk ist eine Erneuerung aus Betonfertigteilen vorgesehen. Im Vorfeld der Planungen erfolgte eine Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde und dem Erftverband. Die Bauwerksstellung zur Straßenachse wird dem Bachverlauf angepasst. Seitens der Verwaltung ist die Planung noch mit der Stadt Mechernich abzustimmen. Über das Ergebnis wird in der Ausschusssitzung berichtet. Bei Zustimmung zum Vorentwurf wird in Kürze eine Bürgerversammlung durchgeführt. Die Abstimmungsergebnisse werden in die weiteren Planungsschritte der Entwurfsplanung miteinbezogen. Nach der Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme einschließlich der Kosten für die Erneuerung des Brückenbauwerks auf ca. 1.000.000,- €. Auf die Gehweganlagen entfallen hiervon 160.000,- €. Bezüglich der zu errichtenden Nebenanlagen ist eine Verwaltungsvereinbarung mit der Stadt Mechernich abzuschließen. Die Baumaßnahme wurde gemäß Einplanungsmitteilung für das Jahr 2011 im Ausbauprogramm eingeplant. Zur Sicherstellung der Finanzen ist ein Finanzierungsantrag bei der Bezirksregierung Köln vorzulegen. Die Baukosten werden nach den Förderrichtlichtlinien kommunaler Straßenbau mit 60 % der förderfähigen Kosten gefördert. Die Verwaltung schlägt vor, der Vorentwurfsplanung zum Ausbau der K 32, Ortsdurchfahrt Vollem zuzustimmen. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)