Daten
Kommune
Bedburg
Größe
58 kB
Datum
25.02.2014
Erstellt
19.02.14, 18:05
Aktualisiert
19.02.14, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bedburg / Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr
Bebauungsplan Nr.4/Rath, 1. vereinfachte Änderung
BEGRÜNDUNG
Zum Bebauungsplan Nr.4 / Rath, 1. Vereinfachte Änderung – Gebiet an der
Holtroper Straße in Bedburg-Rath 17.02.2014
Begründung
BEGRÜNDUNG - Seite 1
Stadt Bedburg / Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr
Bebauungsplan Nr.4/Rath, 1. vereinfachte Änderung
Der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr.4 / Rath an der östlichen
Stadtgrenze von Bedburg wird gemäß §9 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414) FNA 213-1,
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S.1548)"
folgende Begründung beigegeben:
Inhalt
1
Planungsgrundlagen ............................................................ 3
1.1
Anlass, Ziel und Zweck der Planung...................................... 3
2
Räumlicher Geltungsbereich ..................................................... 3
3
Planungsrechtliche Situation ..................................................... 4
3.1
3.2
3.4
4
Inhalt des Änderungsplans....................................................... 5
4.1
4.2
4.3
5
Darstellung des Gebietsentwicklungsplan ................................. 4
Darstellung des Flächennutzungsplans ................................... 4
Bestehendes Planungsrecht ............................................ 4
Art der baulichen Nutzung .............................................. 5
Maß der baulichen Nutzung ............................................. 5
Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche ............................... 5
Kosten, Finanzierung und Durchführung der 1. Änderung ............................ 5
Anlage:
Katasterauszug mit Plangeltungsbereich der 1. Änderung
Begründung
BEGRÜNDUNG - Seite 2
Stadt Bedburg / Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr
Bebauungsplan Nr.4/Rath, 1. vereinfachte Änderung
1
Planungsgrundlagen
1.1
Anlass, Ziel und Zweck der Planung
Die ca. 25.000 Einwohner große Stadt Bedburg liegt im Rhein-Erft-Kreis und ist
aufgrund der Nähe zu den Großstädten Düsseldorf, Köln, Aachen und
Mönchengladbach ein beliebter Wohnstandort. Um die Stadt auch in Zukunft als
Wohnstandort zu qualifizieren, sollen bedarfsgerecht neue Wohngebiete auch in
den einzelnen Ortsteilen erschlossen werden. Somit wird der Nachfrage nach
qualitativ hochwertigem Wohnraum Rechnung getragen und eine positive
Entwicklung für Bedburg gesichert.
Der Bebauungsplan Nr. 4 / Rath ist am 15.03.2011 rechtskräftig geworden.
Das Planungsziel des BP 4 / Rath ist die Weiterführung der geschlossenen
Bebauung der Holtroper Straße. Im Zuge der Realisierung des Baugebietes
äußerten die Eigentümer der Parzellen 221 und 223 diese dauerhaft nicht
bebauen zu wollen. Eine Weiterführung der geschlossenen Bebauung ist somit
nicht möglich. Durch die Änderung des Bebauungsplans soll es den Erwerbern der
übrigen Baugrundstücke ermöglicht werden, ihre Grundstücke in offener Bauweise
zu bebauen.
Zur Realisierung der angestrebten Ziele des Bebauungsplanes 4/Rath, 1.
Vereinfachte Änderung muss der vorhandene Bebauungsplan Nr.4/Rath
entsprechend geändert werden. Das Verfahren soll gemäß § 13 BauGB im
vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.
2
Räumlicher Geltungsbereich
Der Änderungsbereich betrifft die Parzellen Gemarkung Bedburg, Flur 29, Nrn.
216, 221, 223, 201 (teilweise) und 224 (siehe beigefügte Flurkarte).
Begründung
BEGRÜNDUNG - Seite 3
Stadt Bedburg / Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr
Bebauungsplan Nr.4/Rath, 1. vereinfachte Änderung
3
Planungsrechtliche Situation
3.1
Darstellung des Gebietsentwicklungsplan
Der rechtswirksame „Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln –
Teilabschnitt Köln“ sieht für den planungsrelevanten Bereich einen Allgemeinen
Siedlungsbereich (ASB) vor. Demzufolge entspricht die Planung den
Zielsetzungen des GEP.
3.2
Darstellung des Flächennutzungsplans
Die 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans 4 / Rath deckt sich mit den
Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg, der für den
Planbereich gemischte Baufläche („M“) darstellt.
3.4
Bestehendes Planungsrecht
Das Plangebiet liegt innerhalb des rechtkräftigen Bebauungsplanes Nr.4/Rath. Der
Bebauungsplan setzt das Gebiet als Dorfgebiet. Nach Rechtskraft der
Änderungsplanung werden die Festsetzungen hinsichtlich der Bauweise des
Bebauungsplanes Nr. 4/Rath durch den neuen Rechtsstand ersetzt. Die übrigen
Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 4 Rath bleiben bestehen.
Begründung
BEGRÜNDUNG - Seite 4
Stadt Bedburg / Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr
Bebauungsplan Nr.4/Rath, 1. vereinfachte Änderung
4
Inhalt des Änderungsplans
4.1
Art der baulichen Nutzung
(§9 Abs.1 Nr.1 BauGB; §5 BauNVO, §1 Abs.6 BauNVO)
Die Art der baulichen Nutzung, welche im BP 4/Rath festgesetzt wurde, wird in der
1. Änderung nicht geändert.
4.2
Maß der baulichen Nutzung
(§9 Abs.1 BauGB ,§§16, 17 BauNVO)
Das Maß der baulichen Nutzung, welches im BP 4/Rath festgesetzt wurde, wird in
der 1. Änderung nicht geändert.
4.3
Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche
(§9 Abs.1 Nr.6 BauGB, §§22, 23 BauNVO)
Nach §22 BauNVO wird eine offene Bauweise festgesetzt, um eine Bebauung der
beiden Baugrundstücke in offener Bauweise mit freistehenden Gebäuden zu
ermöglichen. Dieses ist notwendig, da die beiden privaten Flächen, welche
zwischen den Baugrundstücken liegen, dauerhaft nicht bebaut werden sollen.
So wird eine dauerhafte städtebaulich ungewollte Baulücke mit grenzständiger
Bebauung vermieden.
5
Kosten, Finanzierung und Durchführung der 1. Änderung
Da eine Ausparzellierung sämtlicher Flächen bereist erfolgt ist, sind keine
gesonderten Maßnahmen erforderlich.
Anlage:
- Katasterauszug mit Plangeltungsbereich der 1. Änderung
Begründung
BEGRÜNDUNG - Seite 5