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Beschlussvorlage (Herstellung der Anbaustraße Amselweg - Stichstraße - (südwestlich vom Hauptzug Amselweg - zwischen Kronenweg und Starenweg - abzweigende Straße) in Wesseling; hier: bebauungsplan-überschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Beschlussvorlage (Herstellung der Anbaustraße Amselweg - Stichstraße - (südwestlich vom Hauptzug Amselweg - zwischen Kronenweg und Starenweg - abzweigende Straße) in Wesseling;
hier: bebauungsplan-überschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB) Beschlussvorlage (Herstellung der Anbaustraße Amselweg - Stichstraße - (südwestlich vom Hauptzug Amselweg - zwischen Kronenweg und Starenweg - abzweigende Straße) in Wesseling;
hier: bebauungsplan-überschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB) Beschlussvorlage (Herstellung der Anbaustraße Amselweg - Stichstraße - (südwestlich vom Hauptzug Amselweg - zwischen Kronenweg und Starenweg - abzweigende Straße) in Wesseling;
hier: bebauungsplan-überschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 324/2005 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Bauaufsicht und -verwaltung Vorlage für Hauptausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Herstellung der Anbaustraße Amselweg - Stichstraße - (südwestlich vom Hauptzug Amselweg zwischen Kronenweg und Starenweg abzweigende Straße) in Wesseling; hier: bebauungsplan-überschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 22.11.2005 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 324/2005 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hospes 22.11.2005 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Rat @GRM3@ @GRM4@ Betreff: Herstellung der Anbaustraße Amselweg - Stichstraße - (südwestlich vom Hauptzug Amselweg - zwischen Kronenweg und Starenweg - abzweigende Straße) in Wesseling; hier: bebauungsplan-überschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB Beschlussentwurf: Es wird festgestellt, dass gemäß § 125 Abs. 3 BauGB die Rechtmäßigkeit der Herstellung des Amselweges – Stichstraße - (südwestlich vom Hauptzug Amselweg - zwischen Kronenweg und Starenweg - abzweigende Straße) in Wesseling-Keldenich infolge der nachstehend über die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2/20 E hinausgehende Ausbaumaßnahme (bebauungsplanüberschreitender Ausbau) nicht berührt ist. Der Bebauungsplan Nr. 2/20 E setzt auf der Südseite der Wendeanlage der Stichstraße Amselweg eine ca. 20 – 25 m² kleine Dreiecksfläche als „öffentliche Grünfläche“ fest. Ungefähr die Hälfte dieser Dreiecksfläche wurde im Zuge des Endausbaus des Amselweges – Stichstraße – der Wendeanlage zugeschlagen. Der vom Bebauungsplan Nr. 2/20 E abweichend hergestellte Amselweg – Stichstraße -, der somit über die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinausgehend ausgebaut wurde, ist in seiner Erschließungsfunktion nicht beeinträchtigt und mit den Grundzügen der Planung vereinbar. Dieser Beschluss wird wie eine Satzung öffentlich bekannt gemacht. TUIV 08/1998 ..... ..... ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Der Bebauungsplan Nr. 2/20 E setzt auf der Südseite der Wendeanlage der Stichstraße Amselweg eine ca. 20 – 25 m² kleine Dreiecksfläche als „öffentliche Grünfläche“ fest. Ungefähr die Hälfte dieser Dreiecksfläche wurde im Zuge des Endausbaus des Amselweges – Stichstraße – der Wendeanlage zugeschlagen. Die noch verbleibende öffentliche Grünfläche erstreckt sich über die gesamte Breite der Wendeanlage und besitzt eine ungefähre Tiefe von 1,0 m. Der durchgängige Grünstreifen entlang der Wendeanlage erfüllt – auch bei reduzierter Fläche – den Zweck der Planung, nämlich Trennung von öffentlicher Verkehrsfläche und rückwärtiger privater Grundstücksgrenze durch gestalterische Grünmaßnahmen. Der vom Bebauungsplan Nr. 2/20 E abweichend hergestellte Amselweg – Stichstraße -, der somit über die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinausgeht, ist in seiner Erschließungsfunktion nicht beeinträchtigt und mit den Grundzügen der Plaung vereinbar. 2. Lösung Es wird vorgeschlagen, gemäß Beschlussentwurf zu beschließen. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen keine TUIV 08/1998