Daten
Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
324/2005
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bauaufsicht und -verwaltung
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Herstellung der Anbaustraße Amselweg - Stichstraße - (südwestlich vom Hauptzug Amselweg zwischen
Kronenweg
und
Starenweg
abzweigende
Straße)
in
Wesseling;
hier: bebauungsplan-überschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
22.11.2005
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 324/2005
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hospes
22.11.2005
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
@GRM3@
@GRM4@
Betreff:
Herstellung der Anbaustraße Amselweg - Stichstraße - (südwestlich vom Hauptzug Amselweg - zwischen Kronenweg und Starenweg - abzweigende Straße) in Wesseling;
hier: bebauungsplan-überschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB
Beschlussentwurf:
Es wird festgestellt, dass gemäß § 125 Abs. 3 BauGB die Rechtmäßigkeit der Herstellung des Amselweges – Stichstraße - (südwestlich vom Hauptzug Amselweg - zwischen Kronenweg und Starenweg - abzweigende Straße) in Wesseling-Keldenich infolge der nachstehend über die Festsetzungen
des Bebauungsplanes Nr. 2/20 E hinausgehende Ausbaumaßnahme (bebauungsplanüberschreitender Ausbau) nicht berührt ist.
Der Bebauungsplan Nr. 2/20 E setzt auf der Südseite der Wendeanlage der Stichstraße Amselweg
eine ca. 20 – 25 m² kleine Dreiecksfläche als „öffentliche Grünfläche“ fest. Ungefähr die Hälfte dieser
Dreiecksfläche wurde im Zuge des Endausbaus des Amselweges – Stichstraße – der Wendeanlage
zugeschlagen.
Der vom Bebauungsplan Nr. 2/20 E abweichend hergestellte Amselweg – Stichstraße -, der somit
über die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinausgehend ausgebaut wurde, ist in seiner Erschließungsfunktion nicht beeinträchtigt und mit den Grundzügen der Planung vereinbar.
Dieser Beschluss wird wie eine Satzung öffentlich bekannt gemacht.
TUIV 08/1998
.....
.....
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Bebauungsplan Nr. 2/20 E setzt auf der Südseite der Wendeanlage der Stichstraße Amselweg
eine ca. 20 – 25 m² kleine Dreiecksfläche als „öffentliche Grünfläche“ fest. Ungefähr die Hälfte dieser
Dreiecksfläche wurde im Zuge des Endausbaus des Amselweges – Stichstraße – der Wendeanlage
zugeschlagen. Die noch verbleibende öffentliche Grünfläche erstreckt sich über die gesamte Breite
der Wendeanlage und besitzt eine ungefähre Tiefe von 1,0 m. Der durchgängige Grünstreifen entlang
der Wendeanlage erfüllt – auch bei reduzierter Fläche – den Zweck der Planung, nämlich Trennung
von öffentlicher Verkehrsfläche und rückwärtiger privater Grundstücksgrenze durch gestalterische
Grünmaßnahmen.
Der vom Bebauungsplan Nr. 2/20 E abweichend hergestellte Amselweg – Stichstraße -, der somit
über die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinausgeht, ist in seiner Erschließungsfunktion nicht
beeinträchtigt und mit den Grundzügen der Plaung vereinbar.
2. Lösung
Es wird vorgeschlagen, gemäß Beschlussentwurf zu beschließen.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine
TUIV 08/1998