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Info GB (Sozialraumanalyse für den Kreis Euskirchen hier: Fortschreibung für das Jahr 2009)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
27 kB
Datum
27.05.2010
Erstellt
19.05.10, 04:24
Aktualisiert
19.05.10, 04:24
Info GB (Sozialraumanalyse für den Kreis Euskirchen 
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hier: Fortschreibung für das Jahr 2009)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 31/2010 10.05.2010 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 27.05.2010 Sozialraumanalyse für den Kreis Euskirchen hier: Fortschreibung für das Jahr 2009 Die Sozialraumanalyse in der vorliegenden Form wird jährlich fortgeschrieben. Die Fortschreibung ermöglicht es, Entwicklungen/Fallzahlen über einen längeren Zeitraum zu vergleichen, um evtl. negative Entwicklungen im Vorfeld zu erkennen. Im ersten Teil der Sozialraumanalyse werden Informationen zur Bevölkerungs- und Sozialstruktur auf Kreisebene wie auch auf Ebene der Städte und Gemeinden dargestellt. Im zweiten Teil werden die Angebote der Jugendhilfe, bezogen auf die einzelnen Städte und Gemeinden, dargestellt. Die verarbeiteten Daten stammen ausschließlich aus dem Jahr 2009. Als Datenquellen dienten die Agentur für Arbeit, die ARGE des Kreises Euskirchen, die kommunale Datenverarbeitungszentrale und in Teilbereichen die Städte und Gemeinden des Kreises Euskirchen sowie interne Statistiken. 1. Strukturdaten/Bevölkerungsentwicklung Die Bevölkerung des Kreises Euskirchen betrug am 31.12.2009 191.827 Einwohner/innen. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Rückgang der Bevölkerung um ca. 666 Einwohner bzw. 0,3 %. Im Vorjahr betrug der Rückgang 0,2 %. Betrachtet man die einzelnen Städte und Gemeinden des Kreises Euskirchen, hat lediglich die Stadt Euskirchen eine Steigerung der Einwohnerzahl zu verzeichnen. Auch für den Kreis Euskirchen wird neben einem Bevölkerungsrückgang auf eine Überalterung der Gesellschaft hingewiesen (u. a. im Demografieprozess, siehe V 524/2009). Altersstruktur Die Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen ist nunmehr in allen Städten und Gemeinden des Kreises Euskirchen rückläufig. In der Altersgruppe der 0- bis 6-jährigen beträgt der Rückgang im Kreisdurchschnitt 3,3 %. In einzelnen Städten und Gemeinden beträgt der Rückgang ca. 12 % und hat damit gravierende Auswirkungen, z. B. auf die wohnortnahe Versorgung im Kindergartenbereich. Dies trifft vor allen Dingen den ländlichen Bereich. In den vergangenen 5 Jahren betrug der Rückgang in dieser Altersgruppe ca. 1200 Kinder (ca. 10 %). In allen anderen Altersgruppen (6 bis 10 Jahre, 10 bis 14 Jahre, 14 bis 18 Jahre) ist ebenfalls ein Rückgang zu verzeichnen. -2- Junge Arbeitslose im Kreis Euskirchen Die Zahl der jungen Arbeitslosen unter 25 Jahren (bezogen auf den Stichtag 31.12.2009) ist gegenüber dem Vorjahr leicht ansteigend. Familienstrukturen in den Städten und Gemeinden Statistisch werden in der Sozialraumanalyse Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Haushalten erfasst. Unter Haushalten wird eine Gemeinschaft von Personen, die zusammenwohnen und eine wirtschaftliche Einheit bilden, oder eine Einzelperson, die alleine lebt und wirtschaftet, verstanden. Im Kreis Euskirchen lebten zum 31.12.2009 37.386 Kinder in 22.366 Haushalten. Die prozentuale Verteilung z. B. der Haushalte mit einem Kind ist leicht steigend gegenüber dem Vorjahr und liegt bei ca. 50 %. Alleinerziehende: Der Anteil der Alleinerziehenden Haushalte mit minderjährigen Kindern im Kreis Euskirchen steigt kontinuierlich. Ca. 90 % der Alleinerziehenden sind Frauen. Auffallend ist, dass im ländlich strukturierten Raum der Anteil der Alleinerziehenden geringer ist als im städtischen Bereich. Der Anteil Alleinerziehender im Kreis Euskirchen liegt derzeit bei 22 %. Damit liegt der Anteil über dem Landesdurchschnitt, der ca.18 % beträgt (Familienreport 2009). Landesweit gab es in den letzten beiden Jahren erstmalig einen geringfügigen Rückgang um 0,2 %. Ausländer: Der Anteil ausländischer Mitbewohner im Kreis Euskirchen ist mit ca. 4,6 % in den vergangenen 5 Jahren konstant geblieben. Die Verteilung in den einzelnen Altersgruppen zeigt kein ausgewogenes Verhältnis. Die Altersgruppe der 10- bis 18-Jährigen zeigt den höchsten Anteil (4,3 %) an ausländischen Jugendlichen bei gleichzeitigem Rückgang des prozentualen Anteils der unter 6Jährigen auf 2,1 %. 2. Hilfen zur Erziehung: Das Jugendamt ist als Jugendhilfeträger nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) gesetzlich verpflichtet, eine Reihe individueller Hilfen zu gewähren. Sie umfassen die Hilfen zur Erziehung für Minderjährige und junge Volljährige sowie die Hilfen, die das SGB VIII als andere Aufgaben definiert. Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII): Die Erziehungsbeistandschaft unterstützt Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen und fördert unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie ihre Verselbstständigung. Im Kreis Euskirchen sind in dieser Hilfeart (Betreuung eines Kindes) nach sinkenden Fallzahlen von 2007 auf 2008 von -12,16% nun leicht ansteigende Fallzahlen von 4,62% zu verzeichnen. Sozialpädagogische Familienhilfen (§ 31 SGB VIII): Die Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt Familien bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und der Lösung von Konflikten und Krisen durch intensive Betreuung und Begleitung und fördert die Selbsthilfe. Im Kreis Euskirchen haben 283 Familien Sozialpädagogische Familienhilfe in Anspruch genommen. Damit haben sich die Fallzahlen innerhalb von 5 Jahren verdoppelt (144 in 2005 / 283 in 2009), was in Zusammenhang mit der gestiegenen öffentlichen Wahrnehmung von defizitären Lebenslagen von Familien gesehen wird. -3Hilfen zur Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII): Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe soll die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe unterstützen. Begünstigt durch den Ausbau von Ganztagsbeschulung und außerschulischen Betreuungsangeboten war der Bedarf der Tagesgruppen vier Jahre lang rückläufig. Die Zahl der vorgehaltenen Plätze wurde aufgrund dessen in den vergangenen Jahren auf 24 Plätze reduziert. Die Fallzahlen sind 2009 im Vergleich zum Vorjahr von 32 auf 41 (+28%) gestiegen. Dies bedeutet aber im Vergleich zum Jahr 2005 immer noch 40% weniger Fälle. Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII): Vollzeitpflege ist eine Hilfe zur Erziehung in einer anderen Familie. Sie ersetzt die Erziehung durch die Eltern und kann zeitlich befristet oder auf Dauer angelegt sein. Im Jahresverlauf 2009 befanden sich 230 Kinder aus dem Kreis Euskirchen in Vollzeitpflege. Zum Stichtag sind 189 Kinder in Vollzeitpflege (Vorjahr: 171 Kinder). Heimerziehung (§ 34 SGB VIII): Heimerziehung ist angezeigt, wenn die Erziehungskraft der Herkunftsfamilie durch andere Leistungen der Jugendhilfe nicht so gestärkt werden kann, dass eine tragfähige Erziehungssituation gewährleistet ist. Im Jahre 2009 erhielten 161 Kinder diese Hilfe zur Erziehung. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Fallzahlen bei den Minderjährigen in Heimerziehung leicht ansteigend (+3,87%). Am Stichtag waren 114 Kinder in dieser Hilfeform (Vorjahr 94). Aus Statistiken des Landschaftsverbandes Rheinland und des Statistischen Bundesamtes geht hervor, dass sich dieser Trend landes- und bundesweit feststellen lässt. Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII): Hilfen für junge Volljährige sind zur gewähren, wenn sie zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung notwendig sind. Es handelt sich in der Regel um Weiterführungen von Hilfen, die für Minderjährige gewährt wurden. Am Stichtag 31.12.2009 benötigten 62 junge Volljährige diese Hilfe. Die Fallzahlen sind zum Vorjahr identisch. Zusammenfassend muss festgehalten werden, dass sowohl in den ambulanten als auch in den stationären Hilfen die Fallzahlen ansteigen. Die angenommenen Ursachen hierfür sind aus Sicht der Fachabteilung u.a.: ¾ die gesteigerte öffentliche Wahrnehmung, die gestiegene Sensibilisierung von Fachkräften und Multiplikatoren und die veränderte Gesetzeslage im Bereich des Kinderschutzes (u.a. § 8a SGB VIII, § 42.6 Schulgesetz, Datenverordnung zu U-Untersuchungen) beeinflussen sowohl die Hilfegewährung als auch den Hilfeverlauf (Verweildauer), ¾ die präventive Ausrichtung durch verbesserte Kooperation mit Kliniken, Hebammen, Kindertagesstätten, Gerichtsvollziehern, Polizei etc. lässt Hilfebedarfe häufiger und früher bekannt werden und generiert so auch Fallzahlen, ¾ die Situation von Familien wird als immer schwieriger erlebt: der Leistungsdruck auf Eltern (Arbeitswelt) und Kinder (Bildung) nimmt zu psychische Auffälligkeiten Erwachsener und Jugendlicher werden häufiger innerfamiliäre Unterstützung und übertragbare Vorstellungen gelingenden Familienlebens (Familienbilder) werden seltener die soziale Situation wird zunehmend als unsicherer bewertet. -4Vor dem Hintergrund der problematischen Haushaltsentwicklung in den Hilfen zur Erziehung werden in der Fachabteilung alle internen Abläufe bei der Hilfegewährung und –steuerung und auch der erforderliche Personalaufwand im Allgemeinen Sozialen Dienst und im Verwaltungsbereich überprüft. 3. Andere Aufgaben der Jugendhilfe: Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII: Eine Inobhutnahme ist eine vorläufige Unterbringung eines Kindes oder eines Jugendlichen bei einer geeigneten Person, in einer Einrichtung oder einer sonstigen betreuten Wohnform. Sie ist als Folge einer Krisenintervention keine Hilfe zur Erziehung. Im Jahr 2009 wurden im Kreis Euskirchen 148 minderjährige Kinder in Obhut genommen. Dies ist gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um ca. 20 % bzw. 25 Kinder. Hier kommt zum Tragen, dass durch intensivere Kooperation mit verschiedenen Partnern (Hebammen, Kindergärten, Schulen etc.) und stärke Präsenz in der Öffentlichkeit Gefährdungen in Familien frühzeitig und konsequent angezeigt werden. Trennungs- und Scheidungsberatung (§ 17 SGB VIII): Das Jugendamt bietet Beratung und Unterstützung für scheidungs- und trennungswillige Eltern an mit dem Ziel, die Folgen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen zu mildern. Im Jahre 2009 wurde im ASD die Trennungs- und Scheidungsberatung in 648 Fällen in Anspruch genommen. Dies ist gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um ca. 1,5 %. Jugendgerichtshilfe: Das SGB VIII sieht die Mitwirkung des Jugendamtes in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) vor. Dies umfasst: ¾ die Betreuung des Jugendlichen oder des Jungen Volljährigen vor, während und nach dem Verfahren ¾ die umgehende Unterrichtung des Staatsanwaltes oder des Richters, falls für den Jugendlichen oder den Jungen Volljährigen Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen, mit dem Ziel zu prüfen, ob diese Leistungen ein Absehen von der Verfolgung oder eine Einstellung des Verfahrens ermöglicht ¾ die frühzeitige Prüfung, ob für den Jugendlichen oder den Jungen Volljährigen Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen Bei der Interpretation der Fallzahlen ist zu beachten, dass Doppelzählungen enthalten sein können. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn von der gleichen Person im Jahr 2009 mehr als ein Vergehen zu verschiedenen Zeitpunkten begangen wurde. Die Auswertung der Statistik bezieht sich auf alle im Jahr 2009 eingegangenen Fälle. Danach war die Jugendgerichtshilfe des Kreises Euskirchen im Jahr 2009 leicht rückläufig (-5%). Die ansteigende Tendenz der Vorjahre wurde damit unterbrochen. -5- gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)