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Beschlussvorlage (Änderung der Satzung der Stadt Wesseling über die Allgemeinen Bedingungen für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Wesseling (AB-Abwasser))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
13 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Beschlussvorlage (Änderung der Satzung der Stadt Wesseling über die Allgemeinen Bedingungen für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Wesseling (AB-Abwasser)) Beschlussvorlage (Änderung der Satzung der Stadt Wesseling über die Allgemeinen Bedingungen für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Wesseling (AB-Abwasser)) Beschlussvorlage (Änderung der Satzung der Stadt Wesseling über die Allgemeinen Bedingungen für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Wesseling (AB-Abwasser)) Beschlussvorlage (Änderung der Satzung der Stadt Wesseling über die Allgemeinen Bedingungen für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Wesseling (AB-Abwasser))

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 275/2005 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Entsorgungsbetriebe Vorlage für Betriebsausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Änderung der Satzung der Stadt Wesseling über die Allgemeinen Bedingungen für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Wesseling (AB-Abwasser) Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 24.10.2005 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 275/2005 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hadel 24.10.2005 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Betriebsausschuss Rat @GRM3@ @GRM4@ Betreff: Änderung der Satzung der Stadt Wesseling über die Allgemeinen Bedingungen für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Wesseling (AB-Abwasser) Beschlussentwurf: 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Allgemeinen Bedingungen für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Wesseling (AB-Abwasser) Die mit der Vorlage vorgestellten neuen Benutzungsentgelte (Abwasserpreise) werden gebilligt. Aufgrund der §§ 7 und 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. November 2004 (GV NRW 2004 S. 644) sowie der §§ 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Mai 2004 (GV NRW S. 228), hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am 2005 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Satzung über die Allgemeinen Bedingungen für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Wesseling (AB-Abwasser) wird wie folgt geändert: § 1 Absatz 3 erhält folgende Fassung: „(3) Die Benutzungsentgelte (Abwasserpreise) betragen a) für Schmutzwasser 2,00 € je Kubikmeter Schmutzwasser, aufgeteilt in ein aa) mengenunabhängiges Teilentgelt von 1,60 € je Kubikmeter und ein ab) mengenabhängiges Teilentgelt von 0,40 € je Kubikmeter und b) für Niederschlagswasser 1,00 € je Quadratmeter bebauter und/oder sonst befestigter Grundstücksfläche jährlich.“ Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und ist erstmals für die Verbrauchsabrechnung für das Kalenderjahr 2005 anzuwenden. TUIV 08/1998 TUIV 08/1998 ..... ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Im Zuge der Beratungen des Jahresabschlusses 2004 der Entsorgungsbetriebe wurde beschlossen, ein Drittel des Überschusses des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung von 643.287,20 € in die Entgeltausgleichsrücklage einzustellen. Ein Drittel dieses Betrages soll der Minderung der Abwasserentgelte für 2005 dienen, die im Zuge der Verbrauchsabrechnung für 2005 realisiert wird. Die verbleibenden zwei Drittel sollen in die Entgeltberechnungen Abwasser für die Jahre 2006 und 2007 - entgeltmindernd - einfließen. 2. Lösung Die Benutzungsentgelte (Abwasserpreise) werden wie folgt gesenkt: bisheriges Benutzungsentgelt neues Benutzungsentgelt a) Schmutzwasser je Kubikmeter, aufgeteilt in ein 2,06 € 2,00 € aa) ab) mengenunabhängiges Teilentgelt mengenabhängiges Teilentgelt 1,65 € 0,41 € 1,60 € 0,40 € für Niederschlagswasser je Quadratmeter bebauter und/oder sonst befestigter Grundstücksfläche jährlich 1,03 € 1,00 €. und b) Die Preissenkung führt in diesem Jahr voraussichtlich zu Mindereinnahmen des Betriebszweiges Abwasser von rd. 215.000 €. Diese Senkung trägt sowohl dem Verhältnis der verschiedenen Preise nach der unverändert fortgeltenden Entgeltbedarfsrechnung als auch dem Ziel Rechnung, ein Drittel des Überschusses aus 2004 zur Minderung der Abwasserentgelte dieses Jahres einzusetzen. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen sind beschrieben TUIV 08/1998