Daten
Kommune
Wesseling
Größe
13 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
275/2005
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Entsorgungsbetriebe
Vorlage für
Betriebsausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Änderung der Satzung der Stadt Wesseling über die Allgemeinen Bedingungen für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Wesseling (AB-Abwasser)
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
24.10.2005
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 275/2005
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hadel
24.10.2005
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss
Rat
@GRM3@
@GRM4@
Betreff:
Änderung der Satzung der Stadt Wesseling über die Allgemeinen Bedingungen für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Wesseling (AB-Abwasser)
Beschlussentwurf:
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Allgemeinen Bedingungen für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Wesseling (AB-Abwasser)
Die mit der Vorlage vorgestellten neuen Benutzungsentgelte (Abwasserpreise) werden gebilligt.
Aufgrund der §§ 7 und 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 11. November 2004 (GV NRW 2004 S. 644) sowie der §§ 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S.
712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Mai 2004 (GV NRW S. 228), hat der Rat
der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am
2005 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
Die Satzung über die Allgemeinen Bedingungen für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Wesseling
(AB-Abwasser) wird wie folgt geändert:
§ 1 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
„(3)
Die Benutzungsentgelte (Abwasserpreise) betragen
a)
für Schmutzwasser 2,00 € je Kubikmeter Schmutzwasser, aufgeteilt in ein
aa) mengenunabhängiges Teilentgelt von 1,60 € je Kubikmeter und ein
ab) mengenabhängiges Teilentgelt von 0,40 € je Kubikmeter
und
b)
für Niederschlagswasser 1,00 € je Quadratmeter bebauter und/oder sonst befestigter Grundstücksfläche jährlich.“
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und ist erstmals für die
Verbrauchsabrechnung für das Kalenderjahr 2005 anzuwenden.
TUIV 08/1998
TUIV 08/1998
.....
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Im Zuge der Beratungen des Jahresabschlusses 2004 der Entsorgungsbetriebe wurde beschlossen,
ein Drittel des Überschusses des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung von 643.287,20 € in die Entgeltausgleichsrücklage einzustellen. Ein Drittel dieses Betrages soll der Minderung der Abwasserentgelte für 2005 dienen, die im Zuge der Verbrauchsabrechnung für 2005 realisiert wird. Die verbleibenden zwei Drittel sollen in die Entgeltberechnungen Abwasser für die Jahre 2006 und 2007 - entgeltmindernd - einfließen.
2. Lösung
Die Benutzungsentgelte (Abwasserpreise) werden wie folgt gesenkt:
bisheriges Benutzungsentgelt
neues Benutzungsentgelt
a)
Schmutzwasser je Kubikmeter,
aufgeteilt in ein
2,06 €
2,00 €
aa)
ab)
mengenunabhängiges Teilentgelt
mengenabhängiges Teilentgelt
1,65 €
0,41 €
1,60 €
0,40 €
für Niederschlagswasser je Quadratmeter
bebauter und/oder sonst befestigter Grundstücksfläche jährlich
1,03 €
1,00 €.
und
b)
Die Preissenkung führt in diesem Jahr voraussichtlich zu Mindereinnahmen des Betriebszweiges Abwasser von rd. 215.000 €. Diese Senkung trägt sowohl dem Verhältnis der verschiedenen Preise
nach der unverändert fortgeltenden Entgeltbedarfsrechnung als auch dem Ziel Rechnung, ein Drittel
des Überschusses aus 2004 zur Minderung der Abwasserentgelte dieses Jahres einzusetzen.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
sind beschrieben
TUIV 08/1998