Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
5,0 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
„Im Rahmen der 1. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil
Obermaubach, „Rödderweg“, werden die Belange von Natur und Landschaft
wie folgt berücksichtigt:
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Für die Parzelle 40 ist ein Ersatzgeld in Höhe von 820,00 DM zu zahlen.
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Für die Parzelle 45 sind im rückwärtigen Bereich des Grundstückes 5
Obstbäume anzupflanzen.
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Für die Parzelle 386 sind im rückwärtigen Bereich des Grundstückes 6
Obstbäume anzupflanzen.
Die im vorderen Grundstücksbereich vorhandene Eiche ist einzumessen und
in der Satzung gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 25 b BauGB festzusetzen.“